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BGV D6
Unfallverhütungsvorschrift "Krane"

Die BGV D6 gilt für Krane einschließlich ihrer Tragkonstruktion und Ausrüstung. Sie gilt allerdings nicht für Hebeeinrichtungen von Maschinen, Krane auf Seeschiffen und Schwenkarmaufzügen auf Baustellen. Die Unfallverhütungsvorschrift für Krane enthält unter anderem die Betriebsvorschriften für Krane.

Mehr Informationen zur BGV D6 finden Sie hier!

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