Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG regelt das Inverkehrbringen von Maschinen in der EU und enthält zudem die wichtigsten Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen.
Folgende Angaben müssen bei der Kennzeichnung von Maschinen deutlich lesbar und dauerhaft angebracht sein:
Mehr Informationen zur Maschinenrichtlinie 2006/42/EG finden Sie hier!
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