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Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen bei Maschinen

Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG regelt das Inverkehrbringen von Maschinen in der EU und enthält zudem die wichtigsten Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen.

Folgende Angaben müssen bei der Kennzeichnung von Maschinen deutlich lesbar und dauerhaft angebracht sein:

  • Firmenname und vollständige Anschrift des Herstellers und ggf. seines Bevollmächtigten
  • Bezeichnung der Maschine
  • CE-Kennzeichnung
  • Baureihen- oder Typenbezeichnung, ggf. Seriennummer
  • Baujahr, d.h. das Jahr, in dem der Herstellungsprozess abgeschlossen wurde

Mehr Informationen zur Maschinenrichtlinie 2006/42/EG finden Sie hier!

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