1  20

 

 

 

 

 
 
 

Ab 1. Dezember müssen Sie Stoffe verbindlich nach GHS kennzeichnen!

GHS-Etiketten

Sehr geehrte Damen und Herren,
ab 1. Dezember 2010 müssen Sie Stoffe verbindlich nach GHS einstufen und kennzeichnen. Nutzen Sie GHS-Etiketten für eine weltweit verständliche Gefahrenkommunikation.

Ihre Vorteile auf einen Blick:

  • Große Formatauswahl
    Wählen Sie zwischen 7 praxisbewährten Formaten
  • In 2 Materialien erhältlich
    Als robustes Folien- oder kostengünstiges Papier-Etikett
  • Bedarfsgerechte Lieferform
    auf Rolle, Bogen oder als Einzeletikett
  • Lieferzeit nur 1 Tag!

Warten Sie nicht länger und bestellen Sie jetzt Ihre GHS-Etiketten!

Viele Grüße
Ihr HEIN-Team

Links für weitere Informationen:

Ein Leifaden zur Anwendung der GHS-Verordnung
Umweltbundesamt (UMA) www.umweltbundesamt.de

Poster-Download für die Einstufung und Kennzeichnung gemäß GHS
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) www.baua.de

GHS-Konverter: Umsetzungshilfe zur schnellen Anwendung der GHS-Verordnung
Berufsgenossenschaft Rohstoffe und Chemische Industrie (BG RCI) www.gischem.de

Was ist GHS

Blanko-Etiketten

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf!

 

Hinweise zum Newsletter
  • Alle Preisangaben exkl. MwSt., zzgl. Fracht- und Verpackungskosten.
  • Alle Angebote in diesem Newsletter richten sich ausschließlich an Unternehmer und nicht an Verbraucher.
    Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  • Irrtum und Preisänderungen bleiben vorbehalten.
  • Klicken Sie hier, um Ihr Newsletter-Abonnement zu löschen.
  • Informationen zum Datenschutz bei HEIN erhalten Sie in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Impressum
Herausgeber:
HEIN Industrieschilder GmbH
Carl-Benz-Str. 4
74889 Sinsheim
Telefon: 07261/952-777
Telefax: 07261/952-708
E-Mail: vertrieb@hein.eu
Internet: www.hein.eu

Geschäftsführer: Frank Kaminski
Registergericht: Mannheim HRB 340817
Umsatzsteuer-ID-Nr.: DE 144336806
Steuer-Nr.: 13/203/03339
Verantwortlich für den Inhalt:
Dieter Amtsbüchler (d.amtsbuechler@hein.eu)