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Produktberatung: Parkplatzbeschilderung bei HEIN
Die Kategorie „Parkplatzbeschilderung“ bei HEIN.eu bietet eine umfangreiche Auswahl an Schildern zur klaren Kennzeichnung von Parkflächen. Ob für öffentliche Bereiche, Betriebsgelände oder private Grundstücke – hier finden Sie passende Verkehrsschilder, Verbotszeichen und Hinweisschilder, die für Ordnung und Sicherheit sorgen. Das Sortiment umfasst standardisierte Verkehrszeichen gemäß StVO sowie individuell gestaltbare Schilder für spezifische Anforderungen.
Ihre Vorteile:
- Rechtssicherheit: Alle Schilder entsprechen den aktuellen Vorgaben der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und sind somit rechtlich verbindlich.
- Individuelle Gestaltung: Möglichkeit zur Personalisierung von Schildern, z. B. mit Firmenlogos oder spezifischen Hinweisen.
- Hochwertige Materialien: Verwendung von langlebigen Materialien wie Aluminium und reflektierender Folie für optimale Sichtbarkeit.
- Schnelle Lieferung: Kurze Lieferzeiten ermöglichen eine zügige Umsetzung Ihrer Parkplatzbeschilderung.
Kaufratgeber
Bei der Auswahl von Parkplatzbeschilderung sollte Folgendes beachtet werden:
- Einsatzzweck: Öffentlich, privat oder gewerblich genutzte Fläche? Unterschiedliche Anforderungen gelten.
- Normkonformität: Nutzen Sie nur Produkte, die den aktuellen Vorschriften entsprechen (z. B. DIN und StVO).
- Zielgruppe: Behindertenparkplätze, Kundenstellflächen oder Ladezonen benötigen spezifische Beschilderung.
- Materialauswahl: Je nach Witterung und Montageort (innen/außen) empfiehlt sich Aluminium, Kunststoff oder Stahl mit entsprechender Folie.
- Montagemöglichkeiten: Prüfen Sie, ob das Schild an Pfosten, Wänden oder als Aufkleber montiert werden soll.
- Individuelle Gestaltung: Wünschen Sie ein Schild mit eigenem Text, Symbol oder Firmenlogo? Viele Anbieter bieten maßgeschneiderte Lösungen.
- Ergänzungen: Ergänzen Sie die Beschilderung mit Parkuhren, Parkscheiben, Bodenmarkierungen oder Absperrsystemen für maximale Klarheit.
Normen und Vorschriften
Parkplatzbeschilderung unterliegt gesetzlichen Anforderungen, die für eine klare Verkehrsregelung sorgen. Maßgeblich sind:
- Straßenverkehrs-Ordnung (StVO): Regelt die Bedeutung und Gestaltung von Verkehrszeichen, z. B. das Zeichen 314 für erlaubtes Parken oder das Haltverbot.
- DIN-Normen: Schriften und Maße richten sich z. B. nach DIN 1451 für optimale Lesbarkeit und DIN 18040-1 für barrierefreies Parken.
- Arbeitsschutzvorgaben: Auf Betriebsgeländen gelten ergänzend die Anforderungen der Technischen Regeln für Arbeitsstätten zur sicheren Verkehrsführung.
Die Einhaltung dieser Standards ist essenziell für Verkehrssicherheit, rechtliche Absicherung und ein professionelles Erscheinungsbild.
Parkplatzschilder für jeden Einsatzzweck
Der Parkplatz der eigenen Firma ist wie eine Visitenkarte: Der erste Eindruck ist entscheidend. Zugleich verlassen sich Besucher, Mitarbeiter wie auch Kunden und Lieferanten darauf, dass der Parkplatz genügend Stellflächen bietet und diese auch schnell gefunden werden können. Was hier zählt, ist eine eindeutige Kennzeichnung mit Schildern für Parkplätze.
Parkplatzschilder sind in aller Regel blau und mit einem großen, weißen "P" für Parkplatz versehen. Es handelt sich um ein Richtzeichen nach Anlage 3 zu § 42 StVO. Weitere Kombinationen mit Pfeilsymbolen oder Standardtexten "Nur für Besucher", "Kunden" oder "Privat" signalisieren für welche Zielgruppe ein Parkplatz reserviert / vorgesehen ist. Mit diesen Schildern zeigen Sie diversen Nutzergruppen, welche Stellflächen auf dem Gelände genutzt werden dürfen. Zudem vermeiden Sie, dass unwissentlich Halteverbotszonen zum Parken genutzt oder PKW auf anderen Firmenparkplätzen abgestellt werden. Vermeiden Sie, dass Betriebsangehörige und Besucher, die gleichen Parkflächen ansteuern und sorgen für ein einfaches, einheitliches Parksystem.


Behindertenparkplatz deutlich kennzeichnen
Bei HEIN erhalten Sie vorgefertigte Schilder mit dem Symbol für den Behindertenparkplatz. Bei der Einrichtung von Behindertenparkplätzen müssen gewisse Anforderungen erfüllt werden. Eine davon ist die Anbringung des Schildes Behindertenparkplatz. Sinnvoll ist zudem eine ergänzende Bodenmarkierung. Weitere Anforderungen: Legen Sie diese Stellflächen so nah wie möglich am Gebäudeeingang an. Der Parkplatz sollte zudem barrierefrei gestaltet sein, ohne Stufen und Hindernisse und mit einer Bewegungsfläche vor der Längsseite des Kfz von mindestens 150 cm Tiefe.
Parkschilder in verschiedenen Materialien
Ideal für die Anbringung an Pfosten sind Parkschilder aus Aluminium. Dieses Material ist robust und langlebig. Schilder aus Kunststoff sind dagegen bestens für die Anbringung an der Wand geeignet. Nutzen Sie Parkplatzschilder im Kennzeichenformat oder mit Namen bedruckt, können diese sehr gut am Ende einer Parklücke angebracht werden. Zur Montage der Schilder auf Ihrem Parkplatz sind zudem Rohrpfosten ideal. Weiteres Zubehör wie Rohrschellen oder Fußplatten erhalten Sie ebenfalls bei HEIN.
Achten Sie darauf Parkschilder zur Parkplatzkennzeichnung immer gut sichtbar zu platzieren. Wahlweise können zusätzliche Bodenmarkierungen die Aussage des Schildes unterstreichen oder genauer definieren. Verwenden Sie beispielsweise nur Parkplatzschilder in der Standardausführung, können Sie die Stellflächen mit passenden Bodenmarkierungsschablonen für behinderte Personen oder andere Personengruppen reservieren.
Parkflächen sind häufig vor allem in Großstädten aber auch anderswo Mangelware. Private Parkplätze, Firmenparkplätze oder reservierte Parkplätze werden nicht selten von Falschparkern besetzt. Besonders, wenn Firmenparkplätze betroffen sind, die eigentlich Ihren Kunden, Angestellten oder anderen Nutzergruppen zur Verfügung stehen sollten, werden die Falschparker für den eigenen Betrieb zum Ärgernis.
Doch gerade auf großen Firmengeländen kann der Überblick schnell einmal verloren gehen und Parkplätze werden von Personen genutzt, die nicht zur Firma gehören. In einem anderen Fall nutzen Kunden versehentlich eine Fläche rund um eine Ladezone. Das Parken ist dort verboten, doch eine eindeutige Kennzeichnung fehlt. Falsch parkende Fahrzeuge sorgen dann nicht nur für Parkplatzmangel, sondern können auch eine Gefahrenquelle sein und den Betriebsablauf stören, wenn sie den Weg blockieren. Durch den Einsatz von Parkverbotsschildern und Halteverbotsschildern können Sie diese alltäglichen Probleme schnell und effektiv lösen.


Schlecht ausgewiesene Parkplätze


Um einen reibungslosen Ablauf rund um ein Gebäude oder um den Betrieb zu ermöglichen, müssen daher nicht nur Parkflächen gut sichtbar mit Parkplatzschildern gekennzeichnet werden. Auch entsprechende Halteverbote oder Parkverbote sind auszuweisen.


Halteverbotsschilder und Parkverbotsschilder sind zwei Verkehrsschilder-Arten. Verhindern Sie mit den entsprechenden Warnhinweisen, dass Unbefugte ihre Fahrzeuge abstellen und sorgen Sie für rechtliche Sicherheit, wenn Sie widerrechtlich geparkte Fahrzeuge kostenpflichtig abschleppen lassen.
Parkverbotsschilder & Parkplatzbeschilderung


Verkehrsschild Z283 StVO
Absolutes Halteverbot: das Halten und Parken ist verboten.


Verkehrsschild Z286 StVO
Eingeschränktes Halteverbot (Parkverbot): Fahrzeuge dürfen nicht geparkt werden. Ausgenommen ist das Ein- oder Aussteigen oder Be- und Entladen von Fahrzeugen ohne Verzögerung. Es darf kurz gehalten werden.
Parkverbot und Halteverbot – der kleine Unterschied
Ist das Parken verboten? Kennzeichnen Sie dies mit einem entsprechenden Verkehrsschild nach StVO. Ob absolutes oder eingeschränktes Halteverbot – die Verkehrsschilder finden nicht nur auf öffentlichem Grund sondern auch auf Betriebsgeländen Anwendung. Wichtig ist der Unterschied zwischen Halten und Parken.
Halten: ist eine gewollte Fahrtunterbrechung, die nicht verkehrsbedingt oder durch Vorliegen besonderer Umstände veranlasst wurde.
Parken: Fahrzeuge werden verlassen oder halten länger als 3 Minuten an einem Ort (§12 StVO).
Halteverbot einschränken
Verhaltensvorschriften für das Halteverbot werden in § 12 StVO definiert. Mit einem Zusatzschild unter dem Halteverbotsschild können Sie genauer definieren, warum das Parken verboten ist. Wird ein Rettungsweg frei gehalten, handelt es sich um ein Privatgrundstück oder um eine Anfahrzone für Rettungsdienste? Einschränkungen durch Zusatzzeichen unter einem Halteverbot sind ebenfalls möglich. Sie können durch Schilder mit Zusatztext zum Beispiel eine zeitliche Beschränkung festlegen, das Schild für bestimmte Personengruppen außer Kraft setzen oder definieren, bis zu welcher Stelle das Halteverbot gilt.
Häufig gestellte Fragen
Was bedeutet das Verkehrszeichen 314?
Es zeigt mit einem weißen „P“ auf blauem Grund an, dass das Parken erlaubt ist. Zusätzliche Angaben können Einschränkungen wie Uhrzeiten oder erlaubte Fahrzeugtypen regeln.
Benötige ich spezielle Schilder für Behindertenparkplätze?
Ja, diese sind durch ein international verständliches Symbol gekennzeichnet und unterliegen speziellen Anforderungen in Bezug auf Größe, Sichtbarkeit und Platzierung.
Was ist der Unterschied zwischen Parkverbot und Haltverbot?
Beim Parkverbot darf kurz gehalten, aber nicht geparkt werden. Beim Haltverbot ist weder Halten noch Parken erlaubt – beide Fälle werden durch unterschiedliche Verbotszeichen angezeigt.
Muss eine Parkuhr verwendet werden, wenn das Schild es vorschreibt?
Ja, bei entsprechender Beschilderung ist das Auslegen einer Parkscheibe oder das Nutzen einer Parkuhr verpflichtend.
Sind individuelle Parkplatzschilder erlaubt?
Auf privaten oder gewerblichen Flächen wie dem Betriebsgelände können eigene Schilder eingesetzt werden – sie dürfen jedoch nicht mit offiziellen Verkehrszeichen verwechselt werden.
Wie langlebig sind Parkplatzschilder?
Bei hochwertigen Materialien und korrekter Montage sind Verkehrsschilder über viele Jahre hinweg einsatzfähig – auch bei starker Witterung.
Was ist bei der Montage von Parkplatzschildern zu beachten?
Achten Sie auf die vorgeschriebene Höhe, gute Sichtbarkeit und stabile Befestigung – insbesondere bei freistehenden Schildern im Außenbereich.