Hinweisschilder lassen sich nach ihrer Funktion und den Normen (ASR A1.3 / ISO 7010) in fünf Sicherheitskategorien sowie allgemeine Informationszeichen unterteilen:
1. Sicherheitszeichen
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Verbot (Rot/Weiß): Untersagt Handlungen (z. B. „Rauchen verboten“).
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Warnung (Gelb/Schwarz): Weist auf Gefahren hin (z. B. „Hochspannung“).
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Gebot (Blau/Weiß): Schreibt Schutzmaßnahmen vor (z. B. „Gehörschutz benutzen“).
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Rettung (Grün/Weiß): Markiert Fluchtwege und Erste Hilfe.
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Brandschutz (Rot/Weiß): Kennzeichnet Feuerlöscher und Melder.
2. Allgemeine & Spezielle Schilder
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Orientierung: Wegweiser, Etagenhinweise oder Parkplatzschilder.
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Betriebshinweise: Türbeschriftungen („Drücken/Ziehen“) oder Rohrleitungskennzeichen.
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Kombischilder: Bündeln Warnungen und Verhaltensregeln an Maschinen.
Ein Hinweisschild ist ein visuelles Medium, das im betrieblichen und öffentlichen Raum Informationen vermittelt, Orientierung gibt oder auf spezifische Verhaltensregeln aufmerksam macht. Im Gegensatz zu rein piktogrammbasierten Sicherheitszeichen enthalten Hinweisschilder oft ergänzenden Text, um Anweisungen präziser zu formulieren.
Zentrale Funktionen und Beispiele
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Gefahrenhinweise: Sie verdeutlichen konkrete Risiken durch Zusätze wie „Vorsicht Stufe“, „Rutschgefahr“ oder „Hochspannung“.
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Betriebliche Regelungen: Diese Schilder organisieren den Ablauf auf dem Werksgelände, etwa durch „Einfahrt freihalten“ oder „Zutritt für Unbefugte verboten“.
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Orientierung & Kennzeichnung: Sie markieren Lagerbereiche, spezifische Maschinenstandorte oder Fluchtwege und erleichtern so die Navigation.
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Sicherheitsergänzung: Oft unterstützen sie genormte Warn- oder Verbotszeichen durch textliche „Achtung“-Zusätze, um die Aufmerksamkeit zu erhöhen.
Hinweisschilder dienen der Information, Orientierung und Sicherheit. Sie vermitteln verbindliche Regeln oder nützliche Hinweise in Betrieben, Gebäuden und im Straßenverkehr.
Die wichtigsten Kategorien im Überblick:
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Sicherheitskennzeichnung (ISO 7010): Umfasst farbcodierte Zeichen wie Verbote (Rot), Warnungen (Gelb), Gebote (Blau) sowie Rettungs- (Grün) und Brandschutzzeichen (Rot).
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Richtzeichen (StVO): Leiten den Verkehr und geben Hinweise auf Parkplätze, Autobahnen oder verkehrsberuhigte Zonen.
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Technische Hinweise: Kleine Schilder an Fassaden markieren unterirdische Leitungen für Wasser (Blau) oder Gas (Gelb) mit genauen Maßangaben.
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Allgemeine Orientierung: Kennzeichnen Räumlichkeiten (z. B. Toiletten, Lager) oder Betriebsabläufe („Einfahrt freihalten“).
Die Zuständigkeit für das Aufstellen von Schildern wird durch den Standort bestimmt:
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Öffentlicher Raum: Ausschließlich zuständige Behörden (Straßenverkehrsamt, Kommunen) dürfen Verkehrszeichen anordnen. Eigenmächtiges Aufstellen ist als Amtsanmaßung strafbar. Temporäre Schilder (z. B. für Umzüge) benötigen eine behördliche Genehmigung.
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Privatgrundstück: Der Eigentümer darf Schilder wie „Einfahrt freihalten“ oder Parkhinweise frei platzieren. Diese dürfen jedoch nicht in den öffentlichen Raum ragen oder amtliche Zeichen täuschen.
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Gewerbliche Wegweiser: Hinweisschilder zu Betrieben (außerorts) sind genehmigungspflichtig und müssen sich farblich (meist Grün) von amtlichen Wegweisern abheben.
Fazit: Auf privatem Grund entscheidet der Besitzer, im öffentlichen Raum herrscht strikte Behördenzuständigkeit nach StVO.
FAQ: In welcher Höhe müssen Hinweisschilder angebracht werden?
Die Montagehöhe richtet sich nach dem Einsatzzweck und der Sichtbarkeit. Als Faustregel gilt die Augenhöhe, um Informationen schnell zu erfassen.
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Sicherheits- & Rettungszeichen (ASR A1.3): Diese werden meist in 2,00 bis 2,20 m Höhe (Unterkante) montiert. So bleiben sie auch bei Menschenansammlungen oder über Hindernissen gut sichtbar.
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Allgemeine Hinweisschilder: Auf Privatgrundstücken oder in Gebäuden ist eine Höhe von 1,50 bis 1,70 m ideal für die direkte Lesbarkeit.
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Verkehrszeichen (StVO): Innerorts beträgt die Regelhöhe 2,00 m, über Radwegen wegen der Sicherheit 2,20 m. Sonderfälle wie Mittelinseln erlauben 0,60 m.
Achten Sie auf eine dauerhafte, hindernisfreie Anbringung, die der jeweiligen Norm (DIN EN ISO 7010) entspricht.
Hinweisschilder informieren über bestimmte Regeln, Einrichtungen, Bereiche oder Verhaltensweisen. Sie dienen der Orientierung und unterstützen die Sicherheit im Alltag und am Arbeitsplatz.
Zu den häufigsten Hinweisschildern gehören:
- Zutrittsschilder
- Parkplatzschilder
- Rauchverbotsschilder
- WC- und Sanitärschilder
- Videoüberwachungsschilder
- Informations- und Wegweiser
- Betriebs- und Sicherheitshinweise
Je nach Einsatzbereich sind Hinweisschilder als Textschilder, Symbolschilder oder Kombinationen aus beidem erhältlich.
Ein Hinweisschild vermittelt wichtige Informationen, ohne unmittelbar auf eine Gefahr hinzuweisen. Es unterstützt die Orientierung, informiert über Regeln oder weist auf bestimmte Einrichtungen und Verhaltensweisen hin.
Hinweisschilder kommen in Unternehmen, öffentlichen Einrichtungen, Parkplätzen, Gebäuden und auf Betriebsgeländen zum Einsatz.
Hinweisschilder können bei spezialisierten Herstellern und Fachhändlern für Sicherheits- und Betriebskennzeichnung erworben werden. Wichtig ist, auf langlebige Materialien, gute Lesbarkeit und gegebenenfalls normgerechte Ausführungen zu achten.
Für spezielle Anforderungen sind auch individuell gestaltete Hinweisschilder erhältlich.
Die Größe eines Hinweisschildes sollte so gewählt werden, dass die Informationen aus der vorgesehenen Entfernung gut lesbar sind. Eine allgemeingültige Standardgröße gibt es nicht.
Entscheidend sind:
- Betrachtungsabstand
- Schriftgröße
- Montageort
- Lichtverhältnisse
- Informationsumfang
Je größer die Entfernung zum Betrachter, desto größer sollte das Schild ausfallen.
Grundsätzlich dürfen Hinweisschilder vom Eigentümer, Betreiber oder einer entsprechend beauftragten Person angebracht werden. Dabei sollten geltende Vorschriften, Eigentumsverhältnisse und eventuell erforderliche Genehmigungen beachtet werden.
Auf Privatgrundstücken gelten häufig andere Regelungen als im öffentlichen Raum.
Im Bereich der Sicherheits- und Betriebskennzeichnung wird häufig zwischen vier grundlegenden Beschilderungsarten unterschieden:
- Warnschilder
- Verbotsschilder
- Gebotsschilder
- Hinweisschilder
Je nach Anwendung kommen zusätzlich Rettungszeichen, Brandschutzkennzeichen oder spezielle Betriebskennzeichnungen zum Einsatz.

















![Hinweisschild: KEIN ÖFFENTLICHER DURCHGANG! Unbefugten [...], gelb-schwarz, Kunststoff, 400 x 300 mm, 1 Stück Hinweisschild: KEIN ÖFFENTLICHER DURCHGANG! Unbefugten [...], gelb-schwarz, Kunststoff, 400 x 300 mm, 1 Stück](https://cdn.hein.eu/media/catalog/product/cache/59dbcfa6df5bae149eef712755b8d1ca/h/i/hinweisschild-kein-oeffentlicher-durchgang-gelb-schwarz.jpg)




