Prüfplaketten für Leitern & Tritte – robust und langlebig


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Prüfplaketten für Leitern und Tritte

Prüfplaketten für Leitern und Tritte kennzeichnen geprüfte Leitern, Tritte und Steighilfen direkt am Arbeitsmittel. Sie zeigen auf einen Blick, wann die nächste Leiterprüfung fällig ist, und unterstützen Unternehmen bei der Organisation wiederkehrender Prüfungen nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und DGUV Information 208-016.

In unserem Onlineshop erhalten Sie Prüfplaketten, Grundplaketten und Gebrauchsanweisungen für Leitern aus selbstklebender Folie – zur direkten Anbringung am Prüfobjekt oder auf einer Grundplakette.

Wofür werden Prüfplaketten bei der Leiterprüfung eingesetzt?

Nach bestandener Prüfung zeigt die Prüfplakette den Prüfstatus unmittelbar an Leiter oder Tritt. Beschäftigte erkennen so vor der Verwendung, ob das Arbeitsmittel geprüft ist und wann die nächste Prüfung ansteht.

Wichtig: Die Prüfplakette ersetzt weder die Prüfung selbst noch deren Dokumentation. Sie ist ein ergänzender, gut sichtbarer Nachweis am Prüfobjekt.

Leiterprüfung: Welche Vorschriften gelten?

Leitern und Tritte, die Beschäftigten bei der Arbeit zur Verfügung gestellt werden, sind Arbeitsmittel im Sinne der BetrSichV. Für ihre Auswahl, Verwendung und Prüfung sind vor allem folgende Regelwerke maßgeblich:
 
Regelwerk
Inhalt
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Gefährdungsbeurteilung, Kontrollen und Prüfungen von Arbeitsmitteln (§§ 3, 4, 14)
TRBS 2121 Teil 2 „Gefährdung von Beschäftigten bei der Verwendung von Leitern“
Konkretisiert die BetrSichV für die Verwendung von Leitern
TRBS 1201 „Prüfungen und Kontrollen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen“
Art, Umfang und Fristen von Prüfungen und Kontrollen
TRBS 1203 „Zur Prüfung befähigte Personen“
Anforderungen an die prüfende Person
DGUV Information 208-016 „Die Verwendung von Leitern und Tritten“ *
Praxishinweise zu Auswahl, Verwendung und Prüfung tragbarer Leitern und Tritte
 
* Für ortsfeste Steigleitern gilt nicht die DGUV Information 208-016, sondern die DGUV Information 208-032 „Auswahl und Benutzung von Steigleitern“.

Wie oft müssen Leitern und Tritte geprüft werden?

Bei der Leiterprüfung wird zwischen zwei Stufen unterschieden:

  • Kontrolle vor jeder Verwendung: Unterwiesene Beschäftigte prüfen Leiter oder Tritt per Sichtkontrolle auf offensichtliche Mängel, zum Beispiel beschädigte Sprossen oder Holme. Mangelhafte Leitern werden sofort aus dem Verkehr gezogen.
  • Wiederkehrende Prüfung: Sind Leitern Einflüssen ausgesetzt, die zu Schäden führen können, schreibt die BetrSichV regelmäßige Prüfungen durch eine zur Prüfung befähigte Person vor.

Eine starre gesetzliche Jahresfrist gibt es nicht. Der Arbeitgeber legt den Prüfturnus in der Gefährdungsbeurteilung fest – abhängig von Nutzungshäufigkeit, Beanspruchung und früher festgestellten Mängeln. In der Praxis empfiehlt die DGUV, Leitern mindestens einmal jährlich zu prüfen, bei intensiver Nutzung häufiger. Mehr Informationen zur Prüfung und Kennzeicnung von Leitern und Tritten finden Sie hier. 

Was wird bei einer Leiterprüfung kontrolliert?

Der Prüfumfang richtet sich nach Leiterart, Bauform und Einsatzbedingungen. Typische Prüfpunkte sind:

  • Verschleiß und Beschädigungen
  • Verformte oder zerstörte Bauteile
  • Fehlende Bauteile
  • Funktion von Verbindungselementen und Gelenken
  • Holme, Sprossen und Stufen
  • Leiterfüße und weitere Bauteile für die Standsicherheit

Für eine lückenlose Organisation empfiehlt die DGUV, Leitern und Tritte zu nummerieren und Prüfungen mit Checklisten zu dokumentieren.

Kennzeichnung für Leitern und Tritte

In unserem Onlineshop finden Sie eine große Auswahl an Kennzeichnung für Leitern und Tritte. Die folgende Tabelle gibt Ihnen einen Überblick Ihrer Möglichkeiten:
 
Produkt
Anwendung
Ausführung
Prüfplaketten Leitern und Tritte
Kennzeichnung des nächsten Prüftermins nach der Leiterprüfung
selbstklebende Folie
Grundplaketten
Dauerhafter Träger für wechselnde Prüfplaketten
Gebrauchsanweisungen für Leitern
Sicherheits- und Gebrauchshinweise direkt am Arbeitsmittel, teils mit Feld für den nächsten Prüftermin

So wählen Sie die passende Prüfplakette für Leitern

  • Leiter- oder Trittart und verfügbare Klebefläche
  • Größe der Plakette
  • Untergrund (Aluminium, Holz, GFK) und Klebeeigenschaften
  • Einsatzbedingungen, zum Beispiel Außenbereich, Feuchtigkeit oder Verschmutzung
  • Kennzeichnung von Monat und Jahr
  • Stückzahl sowie Bogen- oder Rollenausführung
 
Häufige Fragen

Leitern und Tritte müssen regelmäßig auf ihren sicheren Zustand geprüft werden. Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) schreibt vor, dass die Prüffristen im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung festgelegt werden.

 

In der Praxis erfolgt die Prüfung häufig mindestens einmal jährlich. Bei intensiver Nutzung oder besonders anspruchsvollen Einsatzbedingungen können kürzere Prüfintervalle erforderlich sein.

Eine Prüfplakette für Leitern und Tritte sollte die wichtigsten Informationen zur durchgeführten Prüfung enthalten.

 

Dazu gehören häufig:

  • Prüfdatum
  • nächster Prüftermin
  • Prüfjahr oder Prüfmonat
  • Prüfnummer
  • Kennzeichnung der prüfenden Person

 

Dadurch lässt sich der aktuelle Prüfstatus schnell und eindeutig nachvollziehen.

Für Leitern und Tritte gelten verschiedene Vorschriften und Regelwerke. Besonders relevant sind die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sowie die Technische Regel für Betriebssicherheit TRBS 2121 Teil 2.

 

Diese Regelungen legen fest, dass Leitern regelmäßig geprüft und in einem sicheren Zustand gehalten werden müssen, um Unfälle zu vermeiden.

Prüfplaketten für Leitern sind nicht ausdrücklich gesetzlich vorgeschrieben. Sie haben sich jedoch als bewährte Methode etabliert, um durchgeführte Prüfungen sichtbar zu dokumentieren.

 

Mit einer Prüfplakette erkennen Beschäftigte und Verantwortliche auf einen Blick:

  • ob die Leiter geprüft wurde
  • wann die letzte Prüfung stattgefunden hat
  • wann die nächste Prüfung fällig ist

Leitern und Tritte dürfen von einer befähigten Person geprüft werden. Diese Person muss über ausreichende Fachkenntnisse sowie praktische Erfahrung im Umgang mit Leitern und Tritten verfügen.

 

Der Arbeitgeber ist dafür verantwortlich, eine geeignete Person mit der Durchführung und Dokumentation der Prüfung zu beauftragen.

Bei der Prüfung einer Trittleiter wird kontrolliert, ob sichtbare Schäden oder Mängel vorliegen und die sichere Nutzung gewährleistet ist.

 

Typische Prüfpunkte sind:

  • Holme und Stufen
  • Gelenke und Verbindungselemente
  • Standfüße und Rutschhemmungen
  • Spreizsicherungen
  • Verformungen, Risse oder Korrosion

 

Werden sicherheitsrelevante Mängel festgestellt, darf die Leiter nicht weiterverwendet werden.

Ja, die regelmäßige Prüfung von Arbeitsmitteln ist gesetzlich vorgeschrieben. Die rechtliche Grundlage bilden unter anderem die Betriebssicherheitsverordnung und die Arbeitsschutzvorschriften.

 

Für Leitern und Tritte bedeutet dies, dass deren sicherer Zustand regelmäßig überprüft und dokumentiert werden muss.

Der Prüfrhythmus richtet sich nach den Einsatzbedingungen und der Gefährdungsbeurteilung des Unternehmens. In vielen Betrieben erfolgt die Prüfung von Leitern und Tritten einmal pro Jahr.

 

Eine häufigere Prüfung kann sinnvoll sein, wenn Leitern:

  • täglich genutzt werden
  • starken Belastungen ausgesetzt sind
  • auf Baustellen eingesetzt werden
  • besonderen Umwelteinflüssen ausgesetzt sind

 

Je höher die Beanspruchung, desto kürzer sollten die Prüfintervalle gewählt werden.

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