Leitern und Tritte müssen regelmäßig auf ihren sicheren Zustand geprüft werden. Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) schreibt vor, dass die Prüffristen im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung festgelegt werden.
In der Praxis erfolgt die Prüfung häufig mindestens einmal jährlich. Bei intensiver Nutzung oder besonders anspruchsvollen Einsatzbedingungen können kürzere Prüfintervalle erforderlich sein.
Eine Prüfplakette für Leitern und Tritte sollte die wichtigsten Informationen zur durchgeführten Prüfung enthalten.
Dazu gehören häufig:
- Prüfdatum
- nächster Prüftermin
- Prüfjahr oder Prüfmonat
- Prüfnummer
- Kennzeichnung der prüfenden Person
Dadurch lässt sich der aktuelle Prüfstatus schnell und eindeutig nachvollziehen.
Für Leitern und Tritte gelten verschiedene Vorschriften und Regelwerke. Besonders relevant sind die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sowie die Technische Regel für Betriebssicherheit TRBS 2121 Teil 2.
Diese Regelungen legen fest, dass Leitern regelmäßig geprüft und in einem sicheren Zustand gehalten werden müssen, um Unfälle zu vermeiden.
Prüfplaketten für Leitern sind nicht ausdrücklich gesetzlich vorgeschrieben. Sie haben sich jedoch als bewährte Methode etabliert, um durchgeführte Prüfungen sichtbar zu dokumentieren.
Mit einer Prüfplakette erkennen Beschäftigte und Verantwortliche auf einen Blick:
- ob die Leiter geprüft wurde
- wann die letzte Prüfung stattgefunden hat
- wann die nächste Prüfung fällig ist
Leitern und Tritte dürfen von einer befähigten Person geprüft werden. Diese Person muss über ausreichende Fachkenntnisse sowie praktische Erfahrung im Umgang mit Leitern und Tritten verfügen.
Der Arbeitgeber ist dafür verantwortlich, eine geeignete Person mit der Durchführung und Dokumentation der Prüfung zu beauftragen.
Bei der Prüfung einer Trittleiter wird kontrolliert, ob sichtbare Schäden oder Mängel vorliegen und die sichere Nutzung gewährleistet ist.
Typische Prüfpunkte sind:
- Holme und Stufen
- Gelenke und Verbindungselemente
- Standfüße und Rutschhemmungen
- Spreizsicherungen
- Verformungen, Risse oder Korrosion
Werden sicherheitsrelevante Mängel festgestellt, darf die Leiter nicht weiterverwendet werden.
Ja, die regelmäßige Prüfung von Arbeitsmitteln ist gesetzlich vorgeschrieben. Die rechtliche Grundlage bilden unter anderem die Betriebssicherheitsverordnung und die Arbeitsschutzvorschriften.
Für Leitern und Tritte bedeutet dies, dass deren sicherer Zustand regelmäßig überprüft und dokumentiert werden muss.
Der Prüfrhythmus richtet sich nach den Einsatzbedingungen und der Gefährdungsbeurteilung des Unternehmens. In vielen Betrieben erfolgt die Prüfung von Leitern und Tritten einmal pro Jahr.
Eine häufigere Prüfung kann sinnvoll sein, wenn Leitern:
- täglich genutzt werden
- starken Belastungen ausgesetzt sind
- auf Baustellen eingesetzt werden
- besonderen Umwelteinflüssen ausgesetzt sind
Je höher die Beanspruchung, desto kürzer sollten die Prüfintervalle gewählt werden.







