Prüfplaketten nach BGV A3


Die BGV A3 beinhaltet die Unfallverhütungsvorschriften beim Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmitteln. Mit Prüfplaketten BGV A3 kennzeichnen Sie das vorschriftenkonforme Überprüfungsintervall Ihrer elektrischen Betriebsmittel und Anlagen. Wählen Sie aus unserer großen Vielfalt - wir haben für jeden Einsatzzweck die richtige Prüfplakette!


Hinweis: 2014 wurde die Bezeichnung BGV A3 durch DGUV Vorschrift 3 ersetzt. Jetzt kaufen: Prüfplaketten DGUV Vorschrift 3!

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Die BGV A3 beinhaltet die Unfallverhütungsvorschriften beim Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmitteln. Mit Prüfplaketten BGV A3 kennzeichnen Sie das vorschriftenkonforme Überprüfungsintervall Ihrer elektrischen Betriebsmittel und Anlagen. Wählen Sie aus unserer großen Vielfalt - wir haben für jeden Einsatzzweck die richtige Prüfplakette!


Hinweis: 2014 wurde die Bezeichnung BGV A3 durch DGUV Vorschrift 3 ersetzt. Jetzt kaufen: Prüfplaketten DGUV Vorschrift 3!

Prüfung nach der Unfallverhütungsvorschrift BGV A3 


Jeder Unternehmer ist verpflichtet, seine elektrischen Betriebsmittel in regelmäßigen Intervallen normgerecht prüfen zu lassen. Ist die Prüfung einwandfrei verlaufen, wird das entsprechende Betriebsmittel mittels einer Prüfplakette gekennzeichnet. Die Unfallverhütungsvorschrift BGV A3 (jetzt DGUV Vorschrift 3) besagt hierbei, dass alle elektrischen Anlagen und Betriebsmittel in einem Unternehmen nur von einer Elektrofachkraft oder unter Aufsicht einer Elektrofachkraft nach den elektronischen Regeln errichtet, geändert und instand gehalten werden dürfen. Die Wiederholungsprüfung gilt für ortsfeste als auch ortsveränderliche Betriebsmittel. Die befähigte Person hat sicherzustellen, dass die Prüfung nach BGV A3 (jetzt DGUV Vorschrift 3) abläuft und die Sicherheit im Umgang mit elektrischen Geräten im Unternehmen gewährleistet werden kann. Zum Prüfumfang gehören die Schritte: Besichtigen, Messen, Funktionsprobe, Auswertung und Dokumentation. Wird ein Mangel festgestellt, ist dieser gemäß der Unfallverhütungsvorschrift unverzüglich zu beheben. Erst nach einem positiven Prüfergebnis kann die Prüfung nach BGV A3 (jetzt DGUV Vorschrift 3) abgeschlossen werden.

 

BGV A3 oder DGUV Vorschrift 3?
Schon im 19. Jahrhundert bildeten sich in Deutschland erste Berufsgenossenschaften, deren Ziel eine bessere Sicherheit bei der Ausübung der entsprechenden Berufe war und sukzessive wurden natürlich auch modernere Berufe integriert. Die Prüfplaketten mit der Aufschrift „Geprüft nach BGV A3“ sind daher eine seit langen Jahren bekannte, vertraute und etablierte Konstante bei der Überprüfung elektrischer Geräte. So finden sie auch aktuell noch Anwendung, obwohl die Bezeichnung BGV A3 am 01.05.2014 durch die der DGUV Vorschrift 3 abgelöst wurde. Da sich inhaltlich bei der Vorschrift erst einmal keine Änderungen ergaben, ist die Anwendung von Prüfplaketten BGV A3 auch weiterhin möglich, ein Austausch bestehender Plaketten muss nicht vorgenommen werden. Ein Umstieg auf die neuen Plaketten sollte allerdings ins Auge gefasst werden.