Prüfplaketten für Medizintechnik – Sicherheit für sensible Geräte und Anlagen


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Prüfplaketten für Medizintechnik und Labore

Prüfplaketten für Medizintechnik und Labore zeigen den Prüfstatus und den nächsten Prüftermin direkt am Gerät. Sie eignen sich für Krankenhäuser, Arztpraxen, Pflegeeinrichtungen und Labore. Je nach Prüfaufgabe gibt es passende Plaketten für sicherheitstechnische Kontrollen (STK), messtechnische Kontrollen (MTK) und Prüfungen nach DGUV Vorschrift 3.

Hochleistungsfolie für hygienisch sensible Bereiche

In Medizintechnik und Labor werden Oberflächen regelmäßig gereinigt und desinfiziert. Die HEIN Prüfplaketten bestehen deshalb aus einer widerstandsfähigen Folie mit abriebfestem Oberflächenschutz. Laut Produktspezifikation sind sie von -40 °C bis +150 °C temperaturbeständig. Als Folie selbstklebend lassen sie sich platzsparend direkt am Gerät anbringen.

Ihre Vorteile:

  • abriebfester Oberflächenschutz für dauerhafte Lesbarkeit
  • für regelmäßige Reinigung und Desinfektion konzipiert
  • temperaturbeständig von -40 °C bis +150 °C
  • Prüfplaketten für STK, MTK und DGUV V3 Prüfung
  • Prüfstatus und Prüftermin auf einen Blick erkennbar

STK und MTK nach MPBetreibV

Die Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) gilt in neuer Fassung seit Februar 2025. Sie schreibt für bestimmte Medizinprodukte sicherheitstechnische und messtechnische Kontrollen vor.
 
STK (§ 12) – sicherheitstechnische Kontrolle
MTK (§ 15) – messtechnische Kontrolle
Für Produkte nach Anlage 1 ist die Kontrolle spätestens alle zwei Jahre fällig. Nach erfolgreicher Prüfung kennzeichnet die prüfende Person das Gerät mit einem Zeichen. Daraus müssen Jahr und Monat der nächsten Kontrolle sowie die prüfende Person eindeutig und rückverfolgbar hervorgehen.
Diese Kontrollen gelten für Produkte nach Anlage 2, zum Beispiel Audiometer, medizinische Thermometer, Blutdruckmessgeräte, Augentonometer und Dosimeter.

DGUV V3 Prüfplaketten für elektrische Betriebsmittel

Neben der MPBetreibV kann auch die DGUV Vorschrift 3 gelten, denn Unfallverhütungsvorschriften bleiben von der MPBetreibV unberührt. Die DGUV V3 regelt die Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel. Die häufig genutzte Bezeichnung BGV A3 ist die frühere Nummer derselben Vorschrift. Inhaltlich hat sich nichts geändert. Bei neuen Plaketten empfiehlt die DGUV die aktuelle Bezeichnung. DGUV V3 Prüfplaketten bzw. DGUV 3 Prüfplaketten machen geprüfte Betriebsmittel sichtbar.

Gut zu wissen:
Eine Prüfplakette zeigt den Prüfstatus am Gerät an. Sie ersetzt weder die vorgeschriebene Prüfung noch das Prüfprotokoll.

Die passende Prüfplakette auswählen

Achten Sie bei der Auswahl Ihrer Prüfplakette auf die folgenden Kriterien:
Prüfart
STK, MTK oder DGUV V3 Prüfung
Untergrund
Material und Klebstoff müssen zur Geräteoberfläche passen.
Reinigung und Desinfektion
Die Oberfläche muss entsprechend widerstandsfähig sein.
Temperatur
Die Plakette muss zum Einsatzbereich passen.
Lesbarkeit
Termin und Prüfstatus müssen schnell erkennbar sein.
Welche Vorschriften, Prüfarten und Fristen im Einzelfall gelten, hängt von Gerät, Nutzung und Einsatzbedingungen ab.
Häufige Fragen

Ja, medizinische Geräte müssen regelmäßig geprüft werden, um ihre Sicherheit und Funktionsfähigkeit sicherzustellen. Die Prüfintervalle richten sich nach der Geräteart, den Herstellerangaben sowie den geltenden gesetzlichen und normativen Anforderungen.

Regelmäßige Prüfungen helfen dabei, Risiken für Patienten, Anwender und Dritte frühzeitig zu erkennen und zu vermeiden.

Prüfplaketten dokumentieren den aktuellen Prüfstatus eines medizinischen Geräts. Sie zeigen auf einen Blick, wann eine Prüfung durchgeführt wurde und wann die nächste Prüfung fällig ist.

 

Dadurch werden:

  • Prüftermine leichter überwacht
  • Dokumentationspflichten unterstützt
  • Audits und Kontrollen vereinfacht
  • Verwechslungen vermieden

Eine Prüfkennzeichnung wird häufig für medizinische Geräte sowie Labor- und Messgeräte eingesetzt, die regelmäßig geprüft, gewartet oder kalibriert werden.

 

Dazu gehören beispielsweise:

  • Patientenmonitore
  • Defibrillatoren
  • Infusionspumpen
  • Laborwaagen
  • Messgeräte
  • Analysegeräte
  • Sterilisationsgeräte

Eine Prüfplakette sollte alle wichtigen Informationen zur durchgeführten Prüfung enthalten. So lässt sich der Prüfstatus jederzeit nachvollziehen.

 

Übliche Angaben sind:

  • Prüfdatum
  • nächster Prüftermin
  • Prüfjahr oder Prüfmonat
  • Prüfnummer
  • Prüferkennung

 

Je nach Anwendung können weitere Kennzeichnungen ergänzt werden.

Medizinische Geräte dürfen nur von entsprechend qualifizierten Personen geprüft werden. Die erforderliche Qualifikation richtet sich nach der Art des Geräts sowie den jeweiligen gesetzlichen und normativen Vorgaben.

Die Prüfung muss fachgerecht dokumentiert werden, damit die sichere Verwendung des Geräts nachgewiesen werden kann.

Die Prüffristen hängen von der Art des Medizinprodukts, dem Einsatzbereich und den Herstellerangaben ab. Eine einheitliche Prüffrist für alle Geräte gibt es nicht.

 

Maßgeblich sind insbesondere:

  • Herstellerempfehlungen
  • Risikobewertung
  • interne Qualitätsvorgaben
  • gesetzliche Anforderungen

Prüfplaketten sorgen für Transparenz und Rückverfolgbarkeit. In Laboren helfen sie dabei, den Prüf- oder Kalibrierstatus von Geräten sofort zu erkennen und die Einhaltung von Qualitätsstandards sicherzustellen.

Gerade bei Audits und Zertifizierungen spielt eine eindeutige Kennzeichnung eine wichtige Rolle.

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