Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) – Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist ein zentrales Gesetz, das die Sicherheit und den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz regelt. Es dient dazu, Arbeitsunfälle und arbeitsbedingte Erkrankungen zu vermeiden und somit die Gesundheit und das Wohlbefinden der Arbeitnehmer zu schützen. Hier werden die wichtigsten Aspekte des Arbeitsschutzgesetzes und dessen Bedeutung für die Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes erläutert.

 

Außerdem legt das Arbeitsschutzgesetz grundlegende Pflichten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer fest, um eine sichere und gesunde Arbeitsumgebung zu schaffen. Die Arbeitgeber müssen eine Gefährdungsbeurteilung durchführen und geeignete Maßnahmen ergreifen, um Gefährdungen zu beseitigen oder zu minimieren. Die Arbeitnehmer sind verpflichtet, die ihnen zur Verfügung gestellten Schutzausrüstungen zu nutzen und die Anweisungen des Arbeitgebers zum Arbeitsschutz zu befolgen.

Gefährdungsbeurteilung

Eine der wichtigsten Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz ist die Gefährdungsbeurteilung. Hierbei werden alle potenziellen Gefahren erfasst und bewertet, die mit einer bestimmten Tätigkeit oder einem Arbeitsplatz verbunden sind. Die Gefährdungsbeurteilung bildet die Grundlage für die Erstellung eines Maßnahmenplans zur Gefahrenminimierung.

 

Arbeitgeber müssen unter anderem auf folgende Punkte achten:

  • die Gestaltung und die Einrichtung der Arbeitsstätte/des Arbeitsplatzes
  • physikalische, chemische und biolgische Einwirkungen
  • die Gestaltung, die Auswahl und den Einsatz von Arbeitsmitteln, insbesondere von Arbeitsstoffen, Maschinen, Geräten und Anlagen sowie den Umgang damit
  • die Gestaltung von Arbeits- und Fertigungsverfahren, Arbeitsabläufen und Arbeitszeit und deren Zusammenwirken
  • unzureichende Qualifikation und Unterweisung der Beschäftigten
  • psychische Belastungen bei der Arbeit

Aus den genannten Punkten können sich Gefährdungen ergeben.

Schutzausrüstung

Eine weitere wichtige Maßnahme zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes ist die Bereitstellung von Schutzausrüstung. Die Art der Schutzausrüstung hängt von der jeweiligen Tätigkeit und den damit verbundenen Gefahren ab. Beispiele für Schutzausrüstung sind Gehörschutz, Schutzbrillen, Handschuhe, Sicherheitsschuhe und Atemschutzmasken.

Unterweisung

Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet Arbeitgeber auch zur Schulung und Unterweisung ihrer Mitarbeiter in Bezug auf den Arbeitsschutz. Die Mitarbeiter müssen über die Gefahren am Arbeitsplatz informiert werden und darüber, wie sie diese vermeiden oder minimieren können. Die Schulung sollte regelmäßig wiederholt werden, um sicherzustellen, dass die Mitarbeiter immer auf dem neuesten Stand sind.

Bestellung von Sicherheitsbeauftragten

Darüber hinaus sieht das Arbeitsschutzgesetz die Möglichkeit der Bestellung von Sicherheitsbeauftragten vor. Diese haben die Aufgabe, den Arbeitgeber bei der Umsetzung der Arbeitsschutzmaßnahmen zu unterstützen und als Ansprechpartner für die Mitarbeiter zu fungieren.

Zusammenfassend ist das Arbeitsschutzgesetz ein wichtiger Bestandteil des deutschen Arbeitsrechts und trägt wesentlich zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz bei. Arbeitgeber haben die Pflicht, eine sichere Arbeitsumgebung zu schaffen und Arbeitnehmer sind verpflichtet, die Schutzmaßnahmen dementsprechend einzuhalten und umzusetzen

 Wichtige Bestandteile des Gesetzes sind zum Beispiel: 

§ 3 Grundpflichten des Arbeitsgebers

Der Arbeitgeber muss nicht nur erforderliche Maßnahmen des Arbeitsschutzes ergreifen, sondern muss sie auch auf ihre Wirksamkeit hin überprüfen und gegebenenfalls bei sich ändernden Bedingungen anpassen. Anzustreben ist stets eine Verbesserung von Sicherheits- und Gesundheitsschutz der Beschäftigten. Zu den Grundpflichten gehört insbesondere, dass er hierfür erforderliche Mittel bereitstellt und Vorkehrungen trifft, damit diese Maßnahmen bei allen Tätigkeiten beachtet werden.

§ 5 Beurteilung der Arbeitsbedingungen

Nach diesem Abschnitt hat der Arbeitgeber geeignete Maßnahmen des Arbeitsschutzes durch eine Beurteilung der mit der Arbeit verbundenen Gefährdungen zu ermitteln. Die Art der Beurteilung richtet sich dabei nach der Tätigkeit – für gleichartige Arbeitsbedingungen ist wiederum eine Beurteilung ausreichend.
Arbeitgeber müssen unter anderem auf folgende Punkte achten:

  • die Gestaltung und die Einrichtung der Arbeitsstätte/des Arbeitsplatzes
  • physikalische, chemische und biolgische Einwirkungen
  • die Gestaltung, die Auswahl und den Einsatz von Arbeitsmitteln, insbesondere von Arbeitsstoffen, Maschinen, Geräten und Anlagen sowie den Umgang damit
  • die Gestaltung von Arbeits- und Fertigungsverfahren, Arbeitsabläufen und Arbeitszeit und deren Zusammenwirken
  • unzureichende Qualifikation und Unterweisung der Beschäftigten
  • psychische Belastungen bei der Arbeit

Aus den genannten Punkten können sich Gefährdungen ergeben.


§ 12 Unterweisung

Eine wesentliche Maßnahme für Sicherheit und Gesundheitsschutz aller Beschäftigten ist die regelmäßige Unterweisung während der Arbeitszeit. Dies umfasst Anweisungen und Erläuterungen, die auf den jeweiligen Arbeitsbereich der Beschäftigten ausgerichtet sind.