ASR A1.8 - Einrichten und Betreiben von Verkehrswegen

 Welche Verkehrswege sind gemeint? 

Als Verkehrswege sind für Fußgänger- oder Fahrzeugverkehr, oder eine Kombination aus beiden, bestimmte Bereiche auf dem Betriebsgelände oder der Baustelle gemeint. Dazu zählen:

  • Flure, Gänge einschließlich Laufstege und Fahrsteige
  • Bühnen und Galerien
  • Treppen
  • ortsfeste Steigleitern
  • Laderampen

 Was muss beim Betreiben von Verkehrswegen beachtet werden? 

Gefährdungen bei der Benutzung von Verkehrswegen können sich durch die Art der Nutzung ergeben, durch betriebliche Verhältnisse, Verschmutzungen oder auch durch die Witterungsverhältnisse. Daher sind für die Sicherheit geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Diese sind in der ASR A1.8 festgelegt.

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