

ASR A1.3 – Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung in Arbeitsstätten
Die Arbeitsstättenregel ASR A1.3 gibt den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene für das Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten wider. Sie konkretisiert die Anforderungen für die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnungen in Arbeitsstätten. Die neue ASR A1.3 ist seit 13.03.2013 gültig und enthält die Symbole der DIN EN ISO 7010, die bereits im Oktober 2012 veröffentlicht wurde.
- Die BGV A8 ist seit der Veröffentlichung der neuen ASR A1.3 nicht mehr gültig.
- Die DIN 4844 verliert Ihre Bedeutung in der Kennzeichnung. Alle relevanten Sicherheitskennzeichen werden zukünftig über die DIN EN ISO 7010 geregelt.
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung ist eine Kennzeichnung, die – bezogen auf einen bestimmten Gegenstand, eine bestimmte Tätigkeit oder eine bestimmte Situation – jeweils mittels eines Sicherheitszeichens, einer Farbe, eines Leucht- oder Schallzeichens, verbaler Kommunikation oder eines Handzeichens eine Sicherheits- und Gesundheitsschutzaussage (Sicherheitsaussage) ermöglicht. Ein Sicherheitszeichen ist ein Zeichen, das durch Kombination von geometrischer Form und Farbe sowie graphischem Symbol eine bestimmte Sicherheits- und Gesundheitsschutzaussage ermöglicht.
- Verbotsschilder sind Sicherheitszeichen, die ein Verhalten, durch das eine Gefahr entstehen kann, untersagen.
- Warnschilder sind Sicherheitszeichen, die vor einem Risiko oder einer Gefahr warnen.
- Gebotszeichen sind Sicherheitszeichen, die ein bestimmtes Verhalten vorschreiben.


- Rettungszeichen sind Sicherheitszeichen, die den Flucht- und Rettungsweg oder Notausgang, den Weg zu einer Erste-Hilfe-Einrichtung oder diese Einrichtung selbst kennzeichnen.
- Brandschutzzeichen sind Sicherheitszeichen, die Standorte von Feuermelde- und Feuerlöscheinrichtungen kennzeichnen.
- Zusatzzeichen sind Zeichen, die zusammen mit einem Sicherheitszeichen verwendet werden und zusätzliche Hinweise liefern.
- Kombinationszeichen sind Zeichen, bei denen Sicherheitszeichen und Zusatzzeichen auf einem Träger aufgebracht sind.
- Ein graphisches Symbol ist eine bildliche Darstellung, mittels derer eine Situation beschrieben oder ein Verhalten vorgeschrieben wird. Es ist dazu auf einem Sicherheitszeichen oder einer Leuchtfläche angeordnet.
- Als Sicherheitsfarbe wird eine Farbe bezeichnet, der im Kontext Sicherheit eine bestimmte Bedeutung zugeordnet ist.
- Leuchtzeichen sind Zeichen, die von einer Einrichtung mit durchsichtiger oder durchscheinender Oberfläche erzeugt werden, die von hinten erleuchtet wird und dadurch als Leuchtfläche erscheint oder selbst leuchtet.
- Erkennungsweite ist der Begriff für den maximalen Abstand zu einem Sicherheitszeichen, bei dem dieses noch lesbar und vor allem bezüglich
Form und Farbe erkennbar ist. - Langnachleuchtende Sicherheitszeichen sind Sicherheitszeichen, die nach Ausfall der Allgemeinbeleuchtung eine bestimmte Zeit nachleuchten. Obwohl die Sicherheitsfarben Rot und Grün im nachleuchtenden Zustand nicht dargestellt werden können, bleiben graphisches Symbol und geometrische Form erhalten und es besteht ein Sicherheitsgewinn gegenüber den nicht langnachleuchtenden Sicherheitszeichen.
Erkennungsweite nach ASR A1.3 für Verbotszeichen und Gebotszeichen


✓
Nutzen Sie unser breites UL-Angebot für Ihre sichere Produktkennzeichnung
Unsere geschulten UL-Kennzeichnungsspezialisten unterstützen Sie gerne am Telefon oder per Mail
Rufen Sie uns an:
07261 - 952 793
Mo. - Do. 07:30 - 17:00 | Fr. 07:30 - 16:00
In unserem Konfigurator haben Sie sich ihre individuellen Schilder gestaltet.
Möchten Sie die Konfiguration direkt fortsetzen?
Konfiguration öffnen: Setzen Sie die Gestaltung Ihrer Schilder fort.
Verwerfen: Durch das Verwerfen geht Ihre Gestaltung unwiderruflich verloren.