ASR A3.4/3 - Sicherheitsbeleuchtung, optische Sicherheitsleitsysteme
Die Arbeitsstättenregel ASR A3.4/3 konkretisiert die Anforderungen an die Einrichtung und den Betrieb von Sicherheitsbeleuchtungen und optischen Sicherheitsleitsystemen. Sie ersetzt die frühere Berufsgenossenschaftliche Regel BGR 216 „Optische Sicherheitsleitsysteme“.
Dazu gehören die folgenden Anforderungen:
- an die Lichttechnik
- an das elektrische Sicherheitsleitsystem
- an das langnachleuchtende Sicherheitsleitsystem
Unter welchen Bedingungen eine Sicherheitsbeleuchtung für Fluchtwege in einem Gebäude erforderlich ist, regelt hierbei die ASR A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan“ unter Punkt 8. Liegen die darin geschilderten Bedingungen in der Praxis vor, sind der erste sowie ggf. der zweite Fluchtweg mit einer Sicherheitsbeleuchtung auszurüsten.
Was wird unter Sicherheitsbeleuchtung verstanden?
Besonders durch die EU und darüber hinaus aufweichende Ländergrenzen bestand mehr Bedarf an einem einheitlichen System zur Vermittlung von Sicherheitsinformationen. International verständliche Sicherheitszeichen, die mit wenigen Worten oder nur auf Symbolebene relevante Informationen weitergeben, vermeiden Verwirrungen und Unfälle.
Das Ziel der ISO 7010 ist es demnach, Symbole zu schaffen, die international verständlich sind. Sie verfolgt das Prinzip "1 Sicherheitszeichen = 1 Sicherheitsaussage". Insbesondere auf dem EU-Arbeitsmarkt spielt dies eine Rolle.
"Die Sicherheitsbeleuchtung ist eine Beleuchtung, die dem gefahrlosen Verlassen der Arbeitsstätte und der Verhütung von Unfällen dient, die durch Ausfall der künstlichen Allgemeinbeleuchtung entstehen können. (Auszug aus ASR A3.4/3)"
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