DGUV Regel 108-007 (ehemals BGR 2349) – Prüfung Lagereinrichtung und Geräte

Die Prüfung der Lagereinrichtungen und Geräte erfolgt gemäß der DGUV Regel 108-007, vorher BGR 234, und den Anforderungen der DIN EN 15635. Auf Grund der unterschiedlichen Bauarten von Regalen müssen die entsprechenden Belastungshinweise angepasst werden. Mindestens einmal jährlich muss eine entsprechende Prüfung der Lagereinrichtungen und Geräte stattfinden.

 

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