DGUV Vorschrift 3 – Elektrische Anlagen und Betriebsmittel

Die DGUV Vorschrift 3 besagt, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel nach

  • der ersten Inbetriebnahme
  • Änderung
  • Instandsetzung
  • sowie in regelmäßig vorgeschriebenen Zeitabständen

durch eine Elektrofachkraft darauf überprüft werden müssen, ob sie sich noch in ordnungsgemäßem Zustand befinden.

 Achtung: DGUV V3 ersetzt BGV A3 

Seit dem 01.05.2014 wird die BGV A3 durch die DGUV Vorschrift 3 ersetzt.
Bisherige Bezeichnung: BGV A3 - Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
Neue Bezeichnung: DGUV Vorschrift 3


Nutzen Sie die neuen DGUV-Prüfplaketten für die Prüfung nach Vorschrift 3. Wir empfehlen Ihnen, nur noch die Prüfplaketten nach dem neuen Nummerierungs- und Bezeichnungssystem zu verwenden.

 Warum müssen Geräte geprüft werden? 

Stellen Sie sich hierzu die Frage, was passieren kann, wenn nicht geprüft wird. Als Reaktion auf die hohe Anzahl an Arbeitsunfällen in den 60er und 70er Jahren wurde die Geräteprüfung bereits 1973 Teil des Arbeitssicherheitsgesetztes. Das Ziel der Geräteprüfung liegt damit auf der Hand: Unfälle sollen verringert werden.


Anlässlich des 125-jährigen Bestehens der Unfallversicherung wurde die Entwicklung der Unfallzahlen in Bezug auf Arbeitsunfallrenten von 1956 bis 2008 graphisch festgehalten (siehe Abbildung). Unterstützt wird dieser Rückgang unter anderem durch die DGUV-Vorschrift-3-Prüfung.


Sind Sie verantwortlich für die Durchführung der Prüfung?
Die Prüfpflicht liegt immer beim Unternehmer. Er kann diese Prüfung zwar an eine befähigte Person weitergeben, die Verantwortung verbleibt aber beim Arbeitgeber. Die Überprüfung der korrekten Durchführung obliegt zum einen den Arbeitsschutzbehörden (Gewerbeaufsicht, Amt für Arbeitsschutz usw..) und zum anderen auch den gesetzlichen Unfallversicherungen (Berufsgenossenschaften, Unfallkassen). Letztere haben natürlich insbesondere ein Interesse daran, dass die Folgekosten für Unfälle deutlich geringer ausfallen.

Wie sind DGUV-Vorschrift-3-Geräteprüfungen durchzuführen?
Zur Durchführung der Geräteprüfung sind viele Normen bekannt. Eine der bekanntesten ist die DIN VDE 0701-0702, mittels derer die technische Verfahrensweise der Prüfung beschrieben wird. Andere Verordnungen wie die BetrSichV, TRBS 1111, TRBS 1201 oder TRBS 1203 zeigen weitere wichtige Aspekte einer DGUV-Vorschrift-3-Prüfung auf.
Die Prüffristen sind so zu bemessen, dass entstehende Mängel, mit denen gerechnet werden muss, rechtzeitig festgestellt werden. Als Nachweis der fachlichen Qualifikation als Elektrofachkraft gilt in aller Regel der erfolgreiche Abschluss einer Ausbildung wie der zum Elektro-Ingenieur, Elektro-Techniker, Elektromeister oder Elektrogeselle.

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