DGUV Vorschrift 4 (ehemals GUV-V A3)

Die Unfallverhütungsvorschrift GUV-V A3 wurde in DGUV Vorschrift 4 umgewandelt. Wie auch die DGUV Vorschrift 3 gilt diese Vorschrift für Elektrische Anlagen und Betriebsmittel. Diese Vorschrift gilt für regelmäßige Prüfungen in kommunalen Einrichtungen.

 

 Was ändert sich durch die DGUV Vorschrift 4? 

Aus der Änderung der Bezeichnung ergibt sich keine zusätzliche Änderung bei den Durchführungsanweisungen, der Umsetzung der Schutzziele sowie den Erhalt des ordnungsgemäßen Zustandes.
Der Unternehmer ist und bleibt in der Pflicht für den ordnungsgemäßen Zustand von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln zu sorgen. Zudem muss er in regelmäßigen Abständen eine Prüfung der Anlagen durch eine Fachkraft durchführen lassen.


Verlieren Prüfplaketten GUV-V A3 ihre Gültigkeit?

Nein. Auch die Prüfplaketten mit dem Aufdruck GUV-V A3 behalten ihre Gültigkeit. Werden jedoch neue Plaketten bestellt, empfiehlt sich allerdings der Umstieg auf Prüfplaketten nach DGUV Vorschrift 4.


 Wo ist die DGUV Vorschrift 4 Prüfung anzuwenden? 

In Gebäuden, die durch Behörden, Schulen oder Kitas und andere öffentliche Einrichtungen genutzt werden, gilt anstelle der DGUV Vorschrift 3 die DGUV Vorschrift 4. Die Dokumente unterscheiden sich dabei nur im Namen, nicht jedoch im Inhalt. Prüffristen werden im Ergebnis der Gefährdungsanalyse festgelegt. Eine durchgeführte DGUV-Vorschrift-4-Prüfung schützt vor den Gefahren durch elektrischen Strom, denn Fehler oder Mängel an Geräten werden regelmäßig erkannt und schnell behoben. Dabei werden alle Prüfungen detailliert und nachvollziehbar dokumentiert.

 

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