DGUV Vorschrift 68 (ehemals BGV D27) – Flurförderzeuge
Die DGUV Vorschrift 68 ist eine Unfallverhütungsvorschrift, die sich mit dem Betrieb von explosionsgefährdeten Anlagen befasst. Sie wurde im Jahr 2015 veröffentlicht und ist seitdem in Kraft. Die Vorschrift ersetzt die bisherigen Vorschriften BGR 104 und BGR 104-1 sowie die TRBS 2152. Die Vorschrift gilt für alle Betriebe und Unternehmen, die explosionsgefährdete Anlagen betreiben oder planen, zu betreiben.
Sie regelt die Anforderungen an den Betrieb von Anlagen, die potenziell explosionsgefährliche Stoffe enthalten oder verarbeiten, wie beispielsweise Gase, Dämpfe, Nebel oder Stäube. Ziel der Vorschrift ist es, Unfälle durch Explosionen zu vermeiden und somit Leben, Gesundheit und Umwelt zu schützen.
Auch die Verwendung und Prüfung von Flurförderzeugen einschließlich ihrer Anhänger wird in der DGUV Vorschrift 68, ehemals BGV D27, geregelt. Sie gilt nur für motorbetriebene Fahrzeuge.
Zu den Pflichten der Betreiber von explosionsgefährdeten Anlagen gehören unter anderem die regelmäßige Überprüfung der Anlagen auf ihre Explosionssicherheit, die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen sowie die Schulung und Unterweisung der Mitarbeiter. Eine jährliche Prüfung der Flurförderzeuge und Anbaugeräte durch einen Sachkundigen wird in §37 festgelegt. Zusätzlich müssen die erforderlichen Sicherheitseinrichtungen in Schmalgängen einer täglichen Funktionsprüfung unterzogen werden, außer ein Ausfall ist deutlich erkennbar.
Die DGUV Vorschrift 68 gliedert sich in insgesamt acht Abschnitte:
- Allgemeine Bestimmungen
- Anforderungen an den Betrieb von explosionsgefährdeten Anlagen
- Anforderungen an den Betrieb von Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen
- Anforderungen an elektrische Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen
- Anforderungen an Maschinen und Arbeitsmittel in explosionsgefährdeten Bereichen
- Anforderungen an die Organisation des Explosionsschutzes
- Anforderungen an die Prüfung von explosionsgeschützten Anlagen
- Anforderungen an die Dokumentation
Die Einhaltung der Vorschrift wird durch die zuständigen Aufsichtsbehörden überwacht. Ein Verstoß gegen die DGUV Vorschrift 68 kann schwerwiegende Folgen haben. Zum einen kann es zu Unfällen durch Explosionen kommen, bei denen Menschen verletzt oder getötet werden können. Zum anderen können Betriebe und Unternehmen bei einem Verstoß gegen die Vorschrift mit Bußgeldern belangt werden.
Die genaue Höhe des Bußgeldes hängt von der Schwere des Verstoßes ab. Es können jedoch auch weitere Konsequenzen drohen, wie beispielsweise die Untersagung des Betriebs einer explosionsgefährdeten Anlage oder die Einleitung eines Strafverfahrens.
Um solche Konsequenzen zu vermeiden und die Sicherheit von Mitarbeitern und Umwelt zu gewährleisten, sollten Betriebe und Unternehmen die DGUV Vorschrift 68 sorgfältig einhalten. Hierzu gehört auch die regelmäßige Schulung und Unterweisung der Mitarbeiter sowie die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen und die Überprüfung der Anlagen auf ihre Explosionssicherheit.
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