DGUV Vorschrift 70 – Fahrzeuge
Die DGUV Vorschrift 70 ist eine Verordnung der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) und regelt den Einsatz von Persönlicher Schutzausrüstung (PSA) auf Baustellen.
Die Vorschrift gilt für alle Bauarbeiten und Baustellen, auf denen Personen beschäftigt werden, und ist damit für alle Bauherren, Bauunternehmer, Bauleiter und Mitarbeiter relevant. Ziel der Vorschrift ist es, Unfälle und Gesundheitsschäden auf Baustellen zu vermeiden und die Sicherheit der Beschäftigten zu gewährleisten.
Die DGUV Vorschrift 70 legt fest, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und aufgrund dieser Beurteilung die erforderliche PSA bereitzustellen und einzusetzen. Dabei müssen sowohl die Gefahren bei der Arbeit als auch die individuellen Bedürfnisse und Anforderungen der Beschäftigten berücksichtigt werden.
Die Vorschrift regelt auch die Verantwortlichkeiten der verschiedenen Akteure auf der Baustelle. So ist der Bauherr beispielsweise dafür verantwortlich, dass die Baustelle so gestaltet und ausgestattet wird, dass die Sicherheit der Beschäftigten gewährleistet ist. Der Bauunternehmer ist dafür verantwortlich, dass die erforderliche PSA bereitgestellt wird und dass die Beschäftigten darüber informiert und geschult werden.
Darüber hinaus legt die DGUV Vorschrift 70 fest, dass die PSA regelmäßig überprüft und gewartet werden muss. Außerdem müssen die Beschäftigten regelmäßig geschult und informiert werden, um sicherzustellen, dass sie die PSA korrekt einsetzen und nutzen können.
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Vorschrift 70 enthält weiter Vorschriften zum sicheren Betrieb von Fahrzeugen auf Betriebsgeländen und im öffentlichen Verkehrsraum. Fahrzeuge sind im Sinne der DGUV Vorschrift 70, ehemals BGV D29, alle angetriebenen, nicht an Schienen gebundene Landfahrzeuge und deren Anhänger. Ausgenommen sind alle nach §1 Abs. 2 aufgeführten Fahrzeuge mit den entsprechenden Spezifikationen. Ist das Fahrzeug keine dieser Ausnahmen, so muss nach § 57 einmal jährlich eine Prüfung durch einen Sachverständigen durchgeführt werden. Die Prüfergebnisse müssen bis zur nächsten Prüfung aufbewahrt werden.
Im Bezug auf Fahrzeuge sind in der DGUV Vorschrift 70 unter anderem folgende Regelungen enthalten:
- Allgemeine Anforderungen an Fahrzeuge: Fahrzeuge müssen den geltenden technischen Vorschriften entsprechen und in einem einwandfreien technischen Zustand sein. Es müssen regelmäßige Kontrollen und Wartungen durchgeführt werden.
- Verkehrswege und Verkehrsregelung: Die Verkehrswege auf Betriebsgeländen müssen ausreichend breit, befestigt und gekennzeichnet sein. Es müssen klare Verkehrsregeln aufgestellt und durchgesetzt werden, um Unfälle zu vermeiden.
- Fahreranforderungen: Fahrzeuge dürfen nur von geeigneten und befugten Personen gefahren werden. Diese müssen über eine gültige Fahrerlaubnis verfügen und ausreichend geschult sein, um das jeweilige Fahrzeug sicher zu bedienen.
- Persönliche Schutzausrüstung: Fahrer und Beifahrer müssen je nach Gefährdungslage geeignete persönliche Schutzausrüstung tragen, z.B. Sicherheitsschuhe oder Schutzhelme.
- Ladungssicherung: Die Ladung auf Fahrzeugen muss ausreichend gesichert sein, um ein Verrutschen oder Herabfallen während der Fahrt zu vermeiden.
- Unfallverhütung: Um Unfälle zu vermeiden, müssen Fahrzeuge mit ausreichend Beleuchtung und Warneinrichtungen ausgestattet sein. Auch müssen Geschwindigkeitsbegrenzungen und -vorschriften beachtet werden.
Die DGUV Vorschrift 70 gilt für alle Unternehmen und Betriebe, die Fahrzeuge auf ihrem Gelände oder im öffentlichen Verkehrsraum nutzen, z.B. für Transport- oder Logistikunternehmen. Ein Verstoß gegen die Vorschriften kann nicht nur zu Unfällen, sondern auch zu rechtlichen Konsequenzen führen.
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