DIN 18024 - Barrierefreies Bauen öffentlicher Verkehrswege und Gebäude
Die DIN 18024 beschreibt die Anforderungen für das barrierefreie Bauen öffentlicher Verkehrswege und Gebäude für körperlich eingeschränkte und ältere Menschen. Teil 1 beschreibt die Anforderungen für Straßen, Plätze, Wege, öffentliche Verkehrs- und Grünanlagen sowie Spielplätze. In Teil 2 werden die Anforderungen für öffentlich zugängliche Gebäude und Arbeitsstätten beschrieben.
Planungsgrundlage für barrierefreie Arbeitststätten
Bemühungen um die Verbesserung der Lebensqualität älterer Menschen und Menschen mit Behinderung darf und soll sich nicht auf den privaten Wohnbereich beschränken. Vielmehr muss auch in Arbeitsstätten und öffentlichen Bereichen auf die bauliche und technische Ausstattung geachtet werden. Insbesondere künftige Planungen müssen die Belange dieser Personengruppen aufgreifen. Die ersten Weichen für eine barrierefreie Arbeitststätte werden mit der Konzeption durch Architekten und Bauherren gestellt. Die DIN 18024-2 ist die Planungsgrundlage. Anwendung findet diese Norm insbesondere bei der Planung von Arztpraxen, Tagesstätten, Werkstätten, Heimen oder auch öffentlichen Büro- und Verwaltungsgebäuden.
Die wichtigsten Forderungen zusammengefasst:
- Bewegungsflächen (notwendig für Flächen, die mit Elektro-Rollstuhl befahrbar sind), dürfen nicht durch Mauerwerkvorsprünge, offene Türen, Ausstattungen etc. beeinträchtigt sein.
- Vor Haus- und Gebäudeeingängen muss die Bewegungsfläche mindestens 150 cm breit sein.
- Die lichte Türbreite darf 90 cm nicht unterschreiten.
- Die lichte Türhöhe darf 210 cm nicht überschreiten.
Entwicklung & Nachfolgenormen
- Seit Oktober 2010 wurde die DIN 18024-2 von der DIN 18040-1 abgelöst
- Seit Dezember 2014 wurde die DIN 18024-1 von der DIN 18040-3 (temporär auch als DIN 18070 bezeichnet) abgelöst.
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