RoHS-Richtlinie 2011/65/EG Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten
In der EG-Richtlinie 2011/95/EG - RoHS (Restriction of the use of certain hazardous substances) zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten wird die Verwendung von gefährlichen Stoffen in Bauteilen und vollständigen Geräten geregelt.
Seit dem 1. Juli 2006 verbietet die RoHS-Richtlinie den Einsatz von Blei, Quecksilber, Cadmium, Chrom sowie die Flammhemmer PBB und PBDE in fast allen Elektro- und Elektronikgeräten.
Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz, kurz ElektroG, trat am 24.03.2005 in Kraft. Das Gesetz setzt die EU-Regelungen RoHs und WEEE in deutsches Recht um. Am 3. Januar 2013 wurde die Vorgänger-Richtlinie 2002/95/EG von der jetzigen Richtlinie 2011/65/EU abgelöst.
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