WEEE-Richtlinie 2012/19/EG Rücknahme und Recycling von Elektro- und Elektronik-Altgeräten

Die WasteElectricalElectronicEquipment-Richtlinie regelt die Rücknahme und das Recycling von nicht mehr benutzten Elektro- und Elektronik-Altgeräten im Rahmen einer erweiterten Herstellerverantwortung. Ziel ist das Verringern und Vermeiden sowie umweltverträgliche Entsorgen der zunehmenden Mengen an Elektronikschrott.
Die WEEE-Richtlinie beinhaltet folgendes:

  • Jeder Hersteller muss durch die Kennzeichnung des Geräts eindeutig zu identifizieren sein.
  • Das Symbol für die getrennte Sammlung von Elektro- und Elektronikgaräten stellt eine durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern dar.
  • Es ist außerdem ein Hinweis auf dem Produkt anzubringen, dass das Gerät nach dem 13. August 2005 – in Deutschland nach dem 23. März 2006, in Verkehr gebracht wurde. Entweder durch das Datum der Herstellung oder durch die Kennzeichnung des Balkens unter der durchkreuzten Abfalltonne.

 

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