Schilder für mehr Sicherheit in Ihrem Betrieb
Schilder begegnen uns überall, im privaten Bereich und natürlich erst recht im beruflichen Umfeld. Sicherheitszeichen gehören in jedem Betrieb zur Grundausstattung, denn der Schutz der Mitarbeiter sollte an erster Stelle stehen! Besonderes Gewicht kommt hier den Sicherheitszeichen zu, die in der Form von Rettungs-, Brandschutz-, Feuerwehr-, Verbots-, Gebots- und Warnschildern für unsere Sicherheit sorgen.
Rettungsschilder
Brandschutzschilder
Feuerwehrzeichen
Hinweisschilder
Verbotsschilder
Verbotsschilder
Warnschilder
Sicherheitskennzeichen in HEIN-Qualität
Sicherheitsschilder sind wichtige Helfer für jedes öffentliche oder gewerbliches Gebäude. Damit die Schillder Ihrer Aufgabe gerecht werden können, gibt es unterschiedlichste Sicherheitszeichen. Industrieschilder lassen sich in zwei wichtige Kategorien einteilen:
- Anwenderhinweise (Sicherheitsschilder, Bedienungsanleitungen) und
- Produktinformationen (Typenangaben, technische Details, gesetzl. Vorgaben)
Darüber hinaus müssen Sicherheitsschilder, je nach Einsatzort und –grund, oft sehr unterschiedliche Anforderungen erfüllen. Hier ist es sinnvoll, einen erfahrenen Partner zu haben, der sich mit der erforderlichen Haltbarkeit/Widerstandsfähigkeit, den unterschiedlichen Herstellungsverfahren und Materialien auskennt und so das optimale Schild empfehlen kann. Bei HEIN sind Sie an der richtigen Adresse!
Gefahren nach geltenden Vorschriften kennzeichnen
Sicherheitsschilder geben wichtige Hinweise für reibungslose Betriebsabläufe oder sorgen für eine bessere Orientierung in Ihrem Unternehmen. Dabei muss auch immer die Gesetzeslage im Blick behalten werden, um ordnungsgemäße Beschilderungen zu verwenden. Nur so können Sie die Sicherheit sowie den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz realisieren. Gerade im Bereich der Sicherheitszeichen sind Normänderungen regelmäßig an der Tagesordnung. Wir halten aktuelle Themen sowie Fristen für Sie im Auge! Bestellen Sie bei uns zuverlässig Schilder, welche den neuesten gesetzlichen Vorschriften entsprechen.
Sicherheitszeichen nach aktueller ASR A1.3
Schützen Sie Ihre Mitarbeiter und erfüllen Sie die aktuell gültige Fassung der ASR A1.3! Wenn die Gefährdungsbeurteilung nach der ArbStättV zeigt, dass Gefährdungen weder vermieden noch begrenzt werden können, dann ist die Kennzeichnung nach ASR A1.3 einzusetzen. Nur die Kennzeichnung nach der aktuellen Fassung der ASR A1.3 erspart Ihnen eine weitere Gefährdungsbeurteilung. Im Schadensfall kann die Vermutungswirkung, die Vorgaben der ArbStättV erfüllt zu haben, für sich geltend gemacht werden, wenn nach aktueller ASR A1.3 gekennzeichnet wird. Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) fordert im § 3a "Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten" Abs. 1 auf:
"...Beim Einrichten und Betreiben der Arbeitsstätten hat der Arbeitgeber die Maßnahmen nach § 3 Absatz 1 durchzuführen und dabei den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene, die ergonomischen Anforderungen sowie insbesondere die vom Bundesarbeitsministerium für Arbeit und Soziales nach § 7 Absatz 4 bekannt gemachten Regeln und Erkenntnisse zu berücksichtigen. Bei Einhaltung der bekannt gemachten Regeln ist davon auszugehen, dass die in dieser Verordnung gestellten Anforderungen diesbezüglich erfüllt sind..."
In unserem Konfigurator haben Sie sich ihre individuellen Schilder gestaltet.
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