DGUV Information 208-016 – Umgang mit Leitern und Tritten

Die DGUV Information 208-016, ehemals BGI 694 bzw. BGV D36, beschreibt die Handlungsanleitung im Umgang mit Leitern und Tritten. Diese Information befasst sich mit den Leiterbauarten und dem dazugehörigen Zubehör. Als Grundlage dient hier das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Für den ordnungsgemäßen Zustand hat der Unternehmer Sorge zu tragen, das umfasst die regelmäßige Prüfung der Leitern und Tritte. Die Häufigkeit dieser Prüfung ist dabei von mehreren Faktoren abhängig: den bestehenden Betriebsverhältnissen, vor allem von der Nutzungshäufigkeit, der Beanspruchung bei der Benutzung sowie von den bereits bei vorherigen Prüfungen festgestellten schweren Mängeln.

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