Die fünf Kategorien der Sicherheitskennzeichnung sind Verbotszeichen (Rot/Weiß, Kreis), Warnzeichen (Gelb/Schwarz, Dreieck), Gebotszeichen (Blau/Weiß, Kreis), Rettungszeichen (Grün/Weiß, Rechteck) und Brandschutzzeichen (Rot/Weiß, Quadrat). Diese Differenzierung nach ASR A1.3 und ISO 7010 gewährleistet eine sofortige, sprachunabhängige Erkennung von Gefahren und Verhaltensregeln.
Die 5 Hauptarten im Detail:
-
Verbotszeichen: Untersagen gefährliche Handlungen (z. B. „Rauchen verboten“).
-
Warnzeichen: Weisen auf Gefahrenstellen hin (z. B. „Warnung vor elektrischer Spannung“).
-
Gebotszeichen: Schreiben Schutzausrüstung oder Verhalten vor (z. B. „Augenschutz benutzen“).
-
Rettungszeichen: Markieren Fluchtwege und Erste-Hilfe-Stellen (z. B. „Notausgang“).
-
Brandschutzzeichen: Kennzeichnen Standorte von Feuerlöschern und Meldern.
In der Arbeitssicherheit stehen das grüne Kreuz (Erste Hilfe) und das weiße Kreuz auf grünem Grund (Rettungszeichen) als universelle Symbole für Sicherheit. Während im allgemeinen Sprachgebrauch oft der Anker oder ein Schild als Schutzsymbole dienen, definiert die ISO 7010 für Unternehmen klare grafische Symbole, um Hilfe und Schutzwege weltweit verständlich zu kennzeichnen.
Wichtige Schutz- und Sicherheitszeichen im Überblick:
-
Rettungszeichen (Grünes Quadrat): Das weiße Kreuz oder die "laufende Person" markieren sichere Bereiche und Hilfe.
-
Zivilschutzzeichen: Ein blaues Dreieck auf orangefarbenem Grund kennzeichnet internationale Schutzzonen.
-
Sanitätswesen: Das Rote Kreuz oder der Rote Halbmond symbolisieren medizinische Sicherheit und Hilfeleistung.
-
Digitale Sicherheit: Hier werden primär das Schloss oder das Schild-Symbol als Zeichen für Schutz und Integrität genutzt.
Wie wird die Größe von Sicherheitszeichen bestimmt?
Die notwendige Größe von Sicherheitszeichen wird durch die maximale Erkennungsweite bestimmt, die in der ASR A1.3 und DIN EN ISO 3864 festgelegt ist. Je größer die Entfernung ist, aus der ein Schild im Ernstfall (z. B. in einer verrauchten Halle) erkennbar sein muss, desto größer muss die Seitenlänge bzw. der Durchmesser des Zeichens gewählt werden.
Richtwerte für die Erkennungsweite (Beispiele):
-
Bis 10 Meter: Erfordert eine Kantenlänge/Durchmesser von mindestens 100 mm.
-
Bis 15 Meter: Erfordert eine Kantenlänge/Durchmesser von mindestens 150 mm.
-
Bis 20 Meter: Erfordert eine Kantenlänge/Durchmesser von mindestens 200 mm.
-
Über 30 Meter: Erfordert Großformate ab 400 mm oder zusätzliche Beleuchtung/Langnachleuchten.
Ein Rettungszeichen ist ein Sicherheitszeichen, das den Weg zur nächsten Ersten-Hilfe-Einrichtung oder zum nächsten Notausgang markiert. Es zeichnet sich gemäß ISO 7010 und ASR A1.3 durch ein weißes Piktogramm auf quadratischem oder rechteckigem, grünem Hintergrund (RAL 6032) aus und dient der schnellen Orientierung in Notfällen oder bei Evakuierungen.
Häufige Beispiele für Rettungszeichen:
-
Notausgang (E001/E002): Die „laufende Person“ weist den Weg zum sicheren Ausgang.
-
Erste Hilfe (E003): Das weiße Kreuz auf grünem Grund markiert Verbandkästen oder Sanitätsräume.
-
Sammelstelle (E007): Kennzeichnet den Bereich, an dem sich Personen nach einer Evakuierung einfinden.
-
Defibrillator (E010): Weist auf den Standort eines AED-Geräts hin.
Es gibt eine Vielzahl genormter Verbotsschilder, die gemäß ISO 7010 in verschiedene Verbotsbereiche unterteilt werden. Die gängigsten Arten untersagen den Zutritt zu Gefahrenzonen, verbieten brandgefährliche Handlungen oder regeln das Miteinander am Arbeitsplatz, um Unfälle und Sachschäden zu vermeiden.
Wichtige Kategorien von Verbotsschildern:
-
Zutrittsverbote: Z. B. „Zutritt für Unbefugte verboten“ (P006) oder „Für Fußgänger verboten“ (P004).
-
Brandschutzverbote: Z. B. „Rauchen verboten“ (P002) oder „Feuer, offenes Licht und Rauchen verboten“ (P003).
-
Bedienungsverbote: Z. B. „Schalten verboten“ (P031) oder „Nicht berühren“ (P010).
-
Verhaltensverbote: Z. B. „Essen und Trinken verboten“ (P022) oder „Mitführen von Hunden verboten“ (P021).
Notausgangsschilder müssen leuchten, um bei Stromausfall oder Verrauchung die Fluchtwege sicher zu kennzeichnen. Gemäß ASR A1.3 ist diese Sichtbarkeit lebenswichtig, damit Personen das Gebäude im Notfall schnellstmöglich verlassen können. Dies wird entweder durch eine elektrische Notbeleuchtung oder durch langnachleuchtende Materialien (Klasse C) realisiert.
Die Hauptgründe für die Leuchtfunktion:
-
Orientierung: Sicherstellung des Fluchtwegs bei totalem Netzausfall.
-
Sichtbarkeit: Bessere Erkennbarkeit der Rettungszeichen bei Rauchentwicklung.
-
Gesetzliche Pflicht: Erfüllung der Arbeitsschutz-Anforderungen nach DIN 67510.
-
Panikprävention: Klare Zielführung beruhigt Personen in Gefahrensituationen.












