Absperren und Absichern


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Sorgen Sie für Sicherheit und Ordnung auf Ihrem Betriebsgelände mit Absperrungen und Rammschutz-Produkten aus unserem Sortiment ist die Kennzeichnung von Hindernissen kein Problem. Absperrungen und Rammschutz sind jederzeit gefragt - ob auf der Baustelle, auf öffentlichen Plätzen oder in der Produktions- und Lagerhalle. Bestellen Sie jetzt das passende Produkt direkt ab Lager!

 

 

Absperrungen und Rammschutz – sichern Sie Ihr Betriebsgelände 

Sei es im Lager oder allgemein auf dem Betriebsgelände, einen Großteil des Tages herrscht dort reger Betrieb. Lastkraftwagen, PKW, Flurförderzeuge, Fahrräder, Fußgänger – alle Teilnehmer am innerbetrieblichen Verkehr müssen koordiniert und möglichst sicher von A nach B geschleust werden. Wer aktiv am Straßenverkehr teilnimmt, weiß: hier kann es leicht zu Unfällen kommen. Einmal kurz abgelenkt und schon ist es geschehen. Gerade die Kombination Flurförderzeug und Fußgänger kann hier fatal sein. Flurförderzeuge sind vergleichsweise klein, haben aber eine hohe Beschleunigung, sind leise und wendig. Sie fallen viel weniger auf als lautere und größere Fahrzeuge. Besonders bei gemeinsamer Verkehrswegenutzung kann es hier schnell zu Zwischenfällen kommen.

Guter Rammschutz ist Gold wert

Niemand braucht Sachschäden. Nicht immer lassen sie sich vermeiden, aber mit den passenden Vorkehrungen lassen sie sich zumindest minimieren. Sie sollten daher Ihren Rammschutz sorgfältig wählen. Das Spektrum reicht von flexiblen Warn- und Schutzprofilen aus Kunststoff bis hin zu soliden metallischen Anfahrschutzprofilen und Rammschutzbügeln. Die Eck-, Kanten- und Rohrschutzprofile sind aus flexiblem Polyurethan hergestellt und schützen sowohl die Kante als auch gegebenenfalls den Kopf des Mitarbeiters. Rammschutzpoller haben den Vorteil, dass sie vor der Kollision mit Fahrzeugen schützen, durch ihre Struktur aber den Fußverkehr kaum bis gar nicht behindern. Für besonders gefährdete Bereiche sind Rammschutzbügel und -pfosten die richtige Wahl. Besonders zum Schutz wertvoller Maschinerie und anderer Anlagen wird durch die massive Natur der Schutzvorrichtungen sichergestellt, dass es selbst bei Zusammenstößen nicht zu einem Schaden am geschützten Objekt kommt.

Rechtliche Aspekte des Rammschutzes - Pflichten des Arbeitgebers 

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, das Unfallrisiko durch verbindliche Regelungen zu minimieren und potenzielle Gefahrenstellen mittels eines Verkehrswegekonzeptes in der Gefährdungsbeurteilung nach §5,6 Arbeitsschutzgesetz sowie § 3 Arbeitsstättenverordnung in Verbindung mit den Regelungen der ASR A 1.8 (Verkehrswege), ASR A 1.3 und 2.3 (Beschilderung/Fluchtwegbreiten etc.), sowie ASR A 2.3 (brandschutzrechtliche Vorgaben) zu erfassen und zu bewerten.


Die DGUV Regel 108-007, Lagereinrichtungen und -geräte (bisher: BGR 234), legt in Abschnitt 4.2.5, Anfahrschutz folgendes fest:
"Ortsfeste Regale, die mit nicht leitliniengeführten Fördermitteln be- oder entladen werden, müssen an ihren Eckbereichen - auch an Durchfahrten - durch einen mindestens 0,3 m hohen, ausreichend dimensionierten, nicht mit dem Regal verbundenen und mit einer gelb-schwarzen Gefahrenkennzeichnung versehenen Anfahrschutz gesichert sein. Dies gilt nicht für die Innenseiten ortsfester Endregale bei verfahrbaren Einrichtungen. Als ausreichend dimensioniert kann ein Anfahrschutz angesehen werden, wenn er eine Energie von mindestens 400 Nm aufnehmen kann."


Die DGUV Vorschrift 9 - Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz (bisher: BGV A8) statuiert in § 12 – Hindernisse und Gefahrstellen folgendes:
"Die Kennzeichnung von Hindernissen und Gefahrstellen muss durch gelb-schwarze oder rot-weiße Streifen gemäß Anlage 1 Abschnitt 6 deutlich erkennbar und dauerhaft ausgeführt werden."

Absperrungen für größtmögliche Sicherheit 

Mit welchen Maßnahmen und Regelungen können Sie ein möglichst sicheres Verkehrskonzept für Lager und Betriebsgelände aufstellen? Das ist immer stark vom Betrieb und den örtlichen Gegebenheiten abhängig, eine pauschale Lösung ist leider nicht möglich. Wir haben ein paar Vorschläge für Sie gesammelt:

  • Schaffen Sie, soweit möglich, eine beschilderte Einbahnstraßenregelung für den ein- und ausgehenden Verkehr. Das minimiert das Potenzial für Zusammenstöße deutlich.
  • Trennen Sie zumindest die Verkehrswege für Fahrzeuge und Fußgänger und weisen Sie diese Trennung deutlich sichtbar aus. Eine Farbkodierung der Wege in Kombination mit Rammschutz- und Absperrungsinstallationen hat sich in diesem Fall oft bewährt.
  • Legen Sie sowohl für intern als auch extern genutzte Fahrzeuge eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf dem Betriebsgelände fest.
  • Einem bestimmten Zweck gewidmete Flächen (Parkplatz, Be-/Entladebereiche, Raucherzonen) sollten Sie mindestens farbig kennzeichnen und nach ASR A 3.4 beleuchten.
  • Poller, Schutzketten und Absperrgitter können zum zusätzlichen Schutz dieser designierten Bereiche installiert werden.