Vorschriften für die Brandschutzbeschilderung legen fest, dass Kennzeichnungen gemäß ASR A1.3 und DIN EN ISO 7010 quadratisch, rot mit weißem Symbol und in der Regel langnachleuchtend ausgeführt sein müssen.
Hier sind die zentralen Anforderungen im Überblick:
-
Normen: Verbindliche Nutzung der Symbole nach DIN EN ISO 7010 zur internationalen Verständlichkeit.
-
Beschaffenheit: Schilder müssen langnachleuchtend sein, um bei Stromausfall oder Verrauchung sichtbar zu bleiben.
-
Montagehöhe: Die Anbringung erfolgt üblicherweise in einer Höhe von 1,80 m bis 2,20 m (Unterkante).
-
Erkennungsweite: Die Größe des Schildes muss auf die Distanz abgestimmt sein, aus der es im Ernstfall gesehen werden muss.
-
Kein Mischbetrieb: Alte Symbole (nach BGV A8) und neue Normen dürfen innerhalb einer Betriebsstätte nicht kombiniert werden.
-
Pflichtobjekte: Feuerlöscher, Wandhydranten, Brandmelder und Brandschutztüren müssen zwingend gekennzeichnet werden.
Ein Brandschutzschild ist ein genormtes Sicherheitszeichen nach ASR A1.3 und DIN EN ISO 7010, das Standorte von Feuerlöscheinrichtungen wie Feuerlöschern oder Brandmeldern kennzeichnet, um im Notfall eine schnelle Orientierung zu ermöglichen.
Hier sind die entscheidenden Merkmale:
-
Optik: Quadratische Form, signalrote Grundfarbe (RAL 3001) mit weißem Rand und weißem Piktogramm.
-
Sichtbarkeit: In der Regel langnachleuchtend ausgeführt, damit sie bei Stromausfall oder Verrauchung im Dunkeln erkennbar bleiben.
-
Funktion: Markiert lebenswichtige Geräte wie Löschschläuche, Brandmeldetelefone oder Leitern zur Brandbekämpfung.
-
Material: Meist aus robustem Kunststoff, Aluminium oder als selbstklebende Folie für verschiedene Untergründe.
Die 5 Brandklassen nach DIN EN 2 teilen brennbare Stoffe basierend auf ihrem Zustand und ihren Eigenschaften ein, um das jeweils richtige Löschmittel zu bestimmen.
Hier sind die 5 Klassen im Überblick:
-
Brandklasse A: Brände fester Stoffe, die normalerweise unter Glutbildung verbrennen (z. B. Holz, Papier, Textilien, Stroh).
-
Brandklasse B: Brände von flüssigen oder flüssig werdenden Stoffen (z. B. Benzin, Alkohol, Teer, Wachs, viele Kunststoffe).
-
Brandklasse C: Brände von Gasen (z. B. Propan, Butan, Erdgas, Wasserstoff, Methan).
-
Brandklasse D: Brände von Metallen (z. B. Aluminium, Magnesium, Lithium, Natrium, Kalium).
-
Brandklasse F: Brände von Speiseölen und Speisefetten in Frittier- und Fettbackgeräten (Küchenbrände).
Die 3 Säulen des Brandschutzes bilden das Fundament des vorbeugenden Brandschutzes und bestehen aus dem baulichen, dem anlagentechnischen und dem organisatorischen Brandschutz. Nur wenn diese drei Bereiche ineinandergreifen, ist ein Gebäude im Ernstfall wirklich sicher.
Hier sind die 3 Säulen im Detail:
-
Baulicher Brandschutz: Er umfasst alle Maßnahmen, die mit der Errichtung oder Änderung von Gebäuden zusammenhängen. Dazu gehören die Auswahl von feuerfesten Baustoffen, die Unterteilung in Brandabschnitte (durch Brandwände und Brandschutztüren) sowie die Planung von sicheren Flucht- und Rettungswegen.
-
Anlagentechnischer Brandschutz: Hierzu zählen alle technischen Systeme, die Brände erkennen, melden oder bekämpfen. Typische Beispiele sind Brandmeldeanlagen (BMA), Sprinkleranlagen, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) sowie die Sicherheitsbeleuchtung.
-
Organisatorischer Brandschutz: Diese Säule betrifft die menschliche Komponente und die Verwaltung. Er beinhaltet die Erstellung der Brandschutzordnung, regelmäßige Mitarbeiterschulungen, die Bestellung von Brandschutzhelfern und die Durchführung von Evakuierungsübungen.
Brandschutzfarbe (reaktive Brandschutzbeschichtung) darf ausschließlich von zertifizierten Fachbetrieben und geschulten Fachkräften aufgetragen werden. Da es sich um ein sicherheitsrelevantes Bauteil handelt, das im Brandfall aufschäumt und die Tragfähigkeit von Stahl oder Holz sichert, ist die fachgerechte Ausführung gesetzlich streng reglementiert.
Hier sind die entscheidenden Voraussetzungen für die Verarbeitung:
-
Hersteller-Schulung: Der Verarbeiter muss eine spezifische Schulung durch den jeweiligen System-Hersteller (z. B. Sika oder Hensel) absolviert haben. Ohne dieses persönliche Schulungszertifikat ist der Auftrag rechtlich nicht zulässig.
-
Systemtreue: Es dürfen nur zugelassene Kombinationen aus Grundierung, Dämmschichtbildner (Brandschutzfarbe) und Decklack verwendet werden, die in der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ) aufgeführt sind.
-
Nachweispflicht: Nach Abschluss der Arbeiten muss der Fachbetrieb eine Übereinstimmungserklärung ausstellen. Diese dokumentiert, dass die Schichtdicken (gemessen mit Magnet- oder Ultraschallmessgeräten) den Vorgaben entsprechen.
-
Keine Laienarbeit: Eigenleistungen durch Nicht-Fachleute sind faktisch ausgeschlossen, da im Schadensfall der Versicherungsschutz und die Bauabnahme erlöschen, wenn das Zertifikat und das Messprotokoll fehlen.
Die Bezeichnungen F30, F60 und F90 sind deutsche Feuerwiderstandsklassen nach DIN 4102, die angeben, wie viele Minuten ein Bauteil (wie Wände, Decken oder Stützen) im Brandfall seine Funktion und Tragfähigkeit mindestens aufrechterhalten muss.
Hier sind die Klassen und ihre Bedeutung im Detail:
-
F30 (feuerhemmend): Das Bauteil widersteht dem Feuer mindestens 30 Minuten. Dies ist der Standard für viele Bereiche im Wohnungsbau.
-
F60 (hochfeuerhemmend): Das Bauteil hält mindestens 60 Minuten stand. Diese Klasse wird oft bei erhöhten Sicherheitsanforderungen in öffentlichen Gebäuden verlangt.
-
F90 (feuerbeständig): Das Bauteil bietet mindestens 90 Minuten Schutz. Dies ist meist die Vorschrift für tragende Wände, Brandwände und notwendige Treppenräume (Rettungswege).
Wichtige Zusatzinfos:
-
Schutzziel: Das Bauteil darf während dieser Zeit weder seine Stabilität verlieren noch dürfen Flammen oder gefährliche Hitze auf die andere Seite durchschlagen.
-
Zusatzbuchstaben: Oft siehst du Kombinationen wie F90-AB. Das "A" steht für nicht brennbare Baustoffe (z. B. Beton, Mauerwerk), das "B" für brennbare Stoffe (z. B. speziell behandeltes Holz).
-
EU-Norm: International werden diese Klassen zunehmend durch die europäische Kennzeichnung REI (z. B. REI 90) ersetzt, wobei R für Tragfähigkeit, E für Raumabschluss und I für Wärmedämmung steht.







