
In der ASR A1.3 (Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung) ist festgelegt, dass Sicherheitszeichen allgemein und damit auch Rettungs- und Brandschutzzeichen ausreichend natürlich oder künstlich beleuchtet werden müssen. Der Grund dafür ist klar: ein Schild in dunkler Ecke kann seiner Aufgabe nicht ausreichend nachkommen. Das Schild muss erkennbar sein, optimal auch und gerade unter erschwerten Umständen wie Dunkelheit bei Ausfall der Primärbeleuchtung.
Ist keine eigenständige Sicherheitsbeleuchtung vorhanden, müssen die Rettungs- und Brandschutzzeichen zumindest fluoreszierend/nachleuchtend sein, damit die Rettungswege und Brandschutzeinrichtungen bei einem Ausfall der Allgemeinbeleuchtung trotzdem weiterhin sichtbar sind. Genauere Angaben sind in der ASR A3.4/3 (Sicherheitsbeleuchtung, optische Sicherheitsleitsysteme) enthalten, die besonders bei der Einrichtung kompletter Sicherheitsleitsysteme von Bedeutung ist. Die Leuchtdichte der nachleuchtenden Materialien sollte nach 10 Minuten nicht weniger als 80 Millicandela/m² und nach 60 Minuten nicht weniger als 12 Millicandela/m² betragen.
Ansonsten wird die Leuchtdichte in der DIN 67510 geregelt.
Die Notbeleuchtung – eine regelmäßige Wartung ist ein Muss!
Damit Sie nicht im Dunkeln tappen, ist der Einsatz von Notbeleuchtung erforderlich. Sie sind die kleinen Helfer, die uns bei Dunkelheit oder schlechten Sichtverhältnissen den Weg zeigen. Notbeleuchtung kann im Ernstfall Leben retten! Deshalb müssen Sie diese regelmäßig prüfen.
Die Prüfungen und Wartungen von Notleuchten sind in Regelungen und Normen rechtlich festgehalten: "[Der] Arbeitgeber hat Sicherheitseinrichtungen zur Verhütung oder Beseitigung von Gefahren, insbesondere Sicherheitsbeleuchtungen […] in regelmäßigen Abständen sachgerecht zu warten und auf ihre Funktionsfähigkeit prüfen zu lassen.", so die ArbStättV §4 (3).
Im Folgenden erhalten Sie einen kurzen Überblick über die vorgeschriebenen Maßnahmen zur Prüfung und Wartung von Notbeleuchtung.
Bevor es Licht wird
Vor Inbetriebnahme der Notbeleuchtung muss eine Erstprüfung nach DIN VDE 0100-718 erfolgen. Der erste Schritt ist die Besichtigung der Notbeleuchtung. Hierbei wird geprüft, ob Betriebsmittelnormen eingehalten werden und die Kapazität bzw. der Kraftstoffvorrat der Stromerzeugungsaggregate ausreichend ist. Im zweiten Schritt wird gemessen, ob die Lastenübernahme durch das Stromerzeugungsaggregat problemlos funktioniert. Auch Steuer-, Schalt- sowie Überwachungsfunktionen werden mit einer Untersuchung und Beurteilung des Startverhaltens sowie der Umschaltzeit bei Netzunterbrechungen geprüft. Ebenso ist ein Test der Verbrennungsmaschine erforderlich, bei dem diese mindestens eine Stunde lang ein Minimum von 50% der Nennleistung der Stromquelle erreichen sollte. Als Nennleistung bezeichnet man die vom Hersteller genannte höchste Dauerleistung, die eine energetische Einrichtung betreiben kann, ohne dabei die Lebensdauer oder die Sicherheit zu beeinträchtigen.
Abschließend muss eine Isolationsüberwachung der Notbeleuchtung durchgeführt und die Funktion der Umschalteinrichtung sowie die Kapazität der Batterieanlage getestet werden.
Regelmäßigkeit ist das A & O
Regelmäßige, wiederkehrende Prüfungen und Wartungen sind wichtig. Sie garantieren Sicherheit und können Ihr Leben sowie das Ihrer Mitarbeiter schützen. In welchem Abstand die Prüfungen der Notbeleuchtung durchzuführen sind, wird mithilfe der Gefährdungsbeurteilung nach ASR A1.3 und unter Berücksichtigung der Herstellerangaben festgelegt.
Zuerst muss eine zuständige Person vom Betreiber des Gebäudes für die Wartung des Systems bestimmt werden. Diese trägt die Verantwortung für die Überwachung der Tests nach DIN V VDE V 0108-100, die Instandhaltung der Notbeleuchtung sowie für das Führen des Prüfbuchs.
Hier erhalten Sie einen kurzen Überblick über die notwendigen wiederkehrenden Prüfungen:
Dokumentation muss sein
Ob die Dokumentation klassisch oder elektronisch erfolgt, ist hierbei irrelevant, solange der bzw. die Zuständigen jederzeit ungehindert Zugang zu den Daten haben. In Form eines Prüfbuchs werden das Prüfdatum, die Prüfdauer sowie die Prüfergebnisse festgehalten. Zu den Prüfbüchern zählen auch die elektronisch erfassten Daten der automatischen Testsysteme.
Bei automatischen Prüfeinrichtungen müssen die Testergebnisse monatlich festgehalten werden. Prüfbücher sind mindestens bis zu 4 Jahren aufzubewahren.
Fluoreszenz – so leuchten Brandschutz- und Rettungszeichen von selbst!
Als Fluoreszenz wird die spontane Abgabe von Licht bezeichnet, die nach der Aufladung oder Anregung fluoreszenter Materialien wie beispielsweise Erdalkalialuminaten geschieht. Das abgegebene Licht ist schwächer als das initial auf das Material einwirkende und es findet keine Hitzeentwicklung statt.
Das entsprechend pigmentierte Schild lädt sich also mit natürlichem oder künstlichem Licht auf und gibt dieses bei Dunkelheit wieder ab. Die Leuchtqualität ist dabei abhängig von folgenden Faktoren:
- Intensität des aufladenden Lichts
- Beleuchtungsart
- Beleuchtungsdauer
- Pigmentierung der Rettungsschilder
Warum sind nachleuchtende Rettungs- und Brandschutzschilder so sicher?
Das lange nachleuchtende Schild ist unabhängig von jedweder Elektrizität und lediglich in der Darstellung von Farben eingeschränkt. Die charakteristischen geometrischen Formen des Schildes und der sich darauf befindlichen Piktogramme bleiben jedoch erhalten.
Die Vorteile nachleuchtender Rettungs- und Brandschutzschilder sind damit nicht von der Hand zu weisen.
Sie sind
- ungiftig
- bleifrei
- phosphorfrei
- nicht radioaktiv
- schwer entflammbar
- nahezu unbegrenzt haltbar (Ausnahme: chemische oder mechanische Beeinträchtigung)
Ihr einziger Nachteil: sie müssen sich adäquat aufladen können und sind somit in chronisch dunklen Ecken nicht funktionsfähig. Hier muss auf anderem Wege für eine funktionale Beleuchtung gesorgt werden.
Leuchtdichte und Abklingdauer nach DIN 67510
Die Mindestanforderungen an die Leistungsfähigkeit der fluoreszenten Beschichtung ist in der DIN 67510 geregelt. Eine zu kurze Fluoreszenzdauer würde das gesamte Prinzip ad absurdum führen und die Beschilderung zur Kennzeichnungs-Makulatur werden lassen.