
Ein Brand bricht aus! – Da heißt es schnell handeln aber auch Ruhe bewahren. Verhaltens- und Handlungsabläufe sollten klar sein. Eine wichtige Säule im betrieblichen Brandschutz sind daher Brandschutzhelfer. Diese verantwortungsvolle Aufgabe ist schon mehrere Jahre ein Begriff. Was heißt das für Sie und Ihren Betrieb? Wir informieren:
Betrieblicher Brandschutz – Organisation ist alles
Ein Brand stellt für jedes Unternehmen eine ernste Gefährdung dar. Angesichts der Verantwortung für die Beschäftigten, der Sicherung des Unternehmens und für die öffentliche Sicherheit ist daher eine angemessene Aufmerksamkeit für den Brandschutz erforderlich. Arbeitgeber müssen alle Maßnahmen ergreifen, die zur Brandbekämpfung, Evakuierung und zur Ersten Hilfe beitragen. Einige wichtige Elemente des betrieblichen Brandschutzes sind:
- Die Brandschutzverordnung: Sie gibt vor, wie sich Personen innerhalb eines Gebäudes oder Betriebes im Brandfall verhalten und welche Maßnahmen zur Brandverhütung ergriffen werden sollen. Mit entsprechenden Aushängen für den Brandfall im Betrieb, werden alle Mitarbeiter für den Brandschutz sensibilisiert.
- Die betriebliche Ausstattung mit Sicherheitszeichen zur Unfallverhütung: Flucht- und Rettungswege müssen im ganzen Betrieb gekennzeichnet sein. Auch Brandschutzschilder helfen genau auf die Betriebsausstattung hinzuweisen, die im Brandfall wichtig ist. Feuerlöscher, Brandmelder oder Löschschlauch sind schneller zu finden und unterstützen die Rettungsdienste im Einsatz.
- Der bauliche Brandschutz: Um Brände räumlich einzugrenzen und im Brandfall ausgewiesene Flucht- und Rettungswege zu sichern, ist es sinnvoll Gebäude in Brandabschnitte zu unterteilen. Der Einsatz von Feuer- und Rauchschutztüren, Feuerschutztoren und Brandschutzverglasung hat sich bewährt.
Ausbildung von Brandschutzhelfern als Teil des betrieblichen Brandschutzes
Um im Ernstfall Leben zu retten, bedarf es aber auch solide ausgebildeter Brandschutzhelfer und Betriebssanitäter. Rechtsgrundlagen für die Notwendigkeit von Brandschutzhelfern sind hierbei:
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) §10 Abs.2
- Unfallverhütungsvorschrift: „Grundsätze der Prävention“ (BGV/GUV-V A1) §22 Abs.2
- Technische Regel für Arbeitsstätten (ASR): ASR 2.2 „Maßnahmen gegen Brände“
- DGUV-Information 205-023 „Brandschutzhelfer – Ausbildung und Befähigung“
Die ASR A2.2 legt fest, dass der Arbeitgeber eine ausreichende Anzahl an Brandschutzhelfern benennen muss und diese entsprechend in Theorie und Praxis geschult werden. Gemäß BGI 560 ergibt sich die „ausreichende Anzahl“ von Versicherten (Brandschutzhelfern) aus einer Gefährdungsbeurteilung. Besteht keine besondere Brandgefahr sind etwa 5 % der Beschäftigten ausreichend. Hierbei muss auch der Schichtbetrieb und die Abwesenheit einzelner Beschäftigter berücksichtigt werden. Teil des betrieblichen Brandschutzes ist auch die regelmäßige Brandschutz-Unterweisung für alle Beschäftigten eines Betriebs.
Bundeseinheitliche Ausbildungskonzeption - Was muss ein Brandschutzhelfer können?
Es reicht natürlich nicht, Brandschutzhelfer nur zu benennen. Sie müssen eine echte Unterstützung sein. Ihr Wissen sollte daher auch in regelmäßigen Abständen von 3 bis 5 Jahren aufgefrischt werden. Grob gefasst erfüllen sie die Aufgabe den Brandschutzbeauftragten zu unterstützen, Entstehungsbrände zu verhindern, Brandschutzeinrichtungen zu bedienen und die Feuerwehr einzuweisen. Laut BGI 560 „Arbeitssicherheit durch vorbeugenden Brandschutz“ erfolgt die Ausbildung der Brandschutzhelfer durch den Brandschutzbeauftragten selbst. „Ausbildung“ meint hierbei die Verbindung einer fachkundigen Unterweisung mit einer praktischen Übung. Zusätzlich werden die notwendigen Qualifikationen der Ausbilder festgeschrieben.
DGUV-Information 205-023 „Brandschutzhelfer – Ausbildung und Befähigung“
Eine Übersicht über die Inhalte und den Umfang der Ausbildung gibt die DGUV-Information 205-023. In je zwei Unterrichtseinheiten á 45 Minuten lernen die zukünftigen Brandschutzhelfer, worauf es ankommt. Die Theorie umfasst die Brandschutzorganisation und die Handhabung von Feuerlöscheinrichtungen.
Für das Verhalten im Brandfall weisen Brandschutzschilder nach neuer ASR A1.3 mittels Symbolik und Richtungsangabe auf Geräte hin, die im Fall der Fälle wichtig sind. Kennzeichnen Sie im eigenen Betrieb deutlich Feuerlöscher, Brandmelder oder Löschschlauch und Brandmeldetelefon. Außerdem sichern Sie Fluchtwege mit Rettungszeichen ab.
Außerdem spielen die Gefahren durch Brände und das richtige Verhalten im Brandfall eine Rolle. Im praktischen Teil der Ausbildung wird der Umgang mit Feuerlöschern bzw. mit Wandhydranten geübt, sofern Hydranten im Unternehmen eingesetzt werden. Damit sollen die ausgebildeten Brandschutzhelfer in die Lage versetzt werden, Entstehungsbrände mit geringer Rauch- und Hitzentwicklung mithilfe eines Feuerlöschers selbst zu löschen. Noch dazu werden sie für mögliche Brandrisiken und den allgemeinen Brandschutz im eigenen Unternehmen sensibilisiert.
Fazit:
Arbeitgeber sollten geeignete Notfallmaßnahmen ergreifen. Um dieser Verpflichtung nachzukommen, ist insbesondere zur Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten im eigenen Unternehmen die Bestellung und Ausbildung von Brandschutzhelfern unerlässlich. Retten Sie Leben, schützen Sie Sachwerte und sichern Sie Ihr Unternehmen ab!