Unser Alltag ist im Allgemeinen und global gesehen sehr sicher. Dieser Zustand stellte sich jedoch nicht zufällig ein, sondern ist die Folge von jahrzehntelangen Bemühungen um mehr Sicherheit, auch und gerade im beruflichen Kontext. Ereignisse wie der verheerende Brand der Triangle Shirtwaist Factory am 25. März 1911 in New York sind durch die Einführung von entsprechenden Brandbestimmungen quasi unmöglich geworden. Daher ist Feuer für uns mittlerweile oft überwiegend positiv verknüpft: anheimelndes Kaminfeuer, ein gemütliches Lagerfeuer oder der Beginn eines geselligen Grillabends mit Freunden.
Doch Feuer ist noch immer eine Naturgewalt, die sich gerne der Kontrolle des Menschen entzieht. Wer die überwältigend zerstörerische Kraft eines außer Kontrolle geratenen Brandes einmal selbst oder zumindest im näheren Umkreis erlebte, wird künftig Brandschutzmaßnahmen und -vorschriften mit ganz anderen Augen sehen. Diese sind von wirklich grundlegender Wichtigkeit für die Sicherheit des gesamten Unternehmens. Nicht nur der Brand selbst kann großen Schaden verursachen, auch die Löscharbeiten können noch zusätzlich sogenannte Sekundärschäden (oft Wasserschäden) hervorrufen.
Die häufigsten Brandursachen
Welche Brandursachen gibt es und wie häufig sind sie der Auslöser? Die bekannten Brandursachen, die in der Tat auf unvermeidlich höhere Gewalt wie Blitzschlag zurückzuführen sind, bewegen sich grob im einstelligen Perzentilbereich, sind daher schon fast zu vernachlässigen. Elektrizität und menschliches Fehlverhalten stellen die beiden größten identifizierten Brandursachen dar.
Wie können Sie sich und Ihre Firma vor einem Brand schützen? Brandursachen sind häufig mit mangelhaftem Brandschutz verknüpft, können daher fast nur in diesem Kontext betrachtet werden. Es gibt vier Arten von präventivem Brandschutz:
Baulicher Brandschutz
Hier wird schon beim Bau der Gebäude auf ausreichenden Brandschutz geachtet. Es ist angeraten, ein qualifiziertes Brandschutzgutachten nach DIN EN 17024 erstellen zu lassen und das Brandschutzkonzept bei den örtlichen Behörden einzureichen. Baulicher Brandschutz durch Materialauswahl wird mittels der DIN EN 13501 (Klassifizierung von Bauprodukten und Bauarten zu ihrem Brandverhalten) geregelt. Die DIN 18230 beschreibt weitere bauliche Brandschutzmaßnahmen in Industriebauten wie die Fluchtwegplanung oder Löschanlagen in Gebäuden.
Technischer Brandschutz
Hierzu gehören technische Anlagen und Einrichtungen, die den Brandschutz verbessern, wie Brandmeldeanlagen, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, Sprinkleranlagen, Feuerlöscher und Alarmierungsanlagen.
Organisatorischer Brandschutz
Die Bestellung von Brandschutzbeauftragten und gegebenenfalls Brandschutzwarten gehört wie die Erstellung von Brandschutz- und Evakuierungsplänen zum organisatorischen Brandschutz. Auch die Schulung der Mitarbeiter im Umgang mit brennbaren Stoffen & Zündquellen sowie das richtige Verhalten während eines Brandes zählen dazu.
Betrieblicher Brandschutz
Die vollständige und gut sichtbare Ausstattung aller Firmengebäude mit Sicherheitshinweisen wie Brandschutzschildern, Feuerwehr- und Rettungszeichen ist in diesem Zusammenhang ebenfalls ein entscheidender Punkt des personellen und abwehrenden Brandschutzes. Eine eindeutige Ausschilderung verhindert im Ernstfall Personenschäden und ermöglicht es der Feuerwehr, schnell und ohne Verzögerung mit den Brandbekämpfungsmaßnahmen zu beginnen. Auch andere vorbeugende Maßnahmen wie der Schutz vor Brandstiftung fallen in diese Kategorie.
Brandursache „menschliches Fehlverhalten“
Ein Brand entsteht dort, wo unter Vorhandensein von Sauerstoff ein brennbarer Stoff mit einer Zündquelle in Kontakt kommt. Es ist daher wichtig, im Rahmen des betrieblichen Brandschutzes eine Aufstellung aller potenziellen und tatsächlichen Zündquellen in Ihrem Betrieb zu identifizieren und entsprechende Schutzmaßnahmen zu ergreifen, sofern dies nicht schon durch die Gefährdungsbeurteilung geschehen ist.
Achten Sie hier nicht nur auf betriebliche Ursachen wie Schweißarbeiten, sondern auch auf saisonale Erscheinungen wie Adventskränze oder Elektrogeräte wie private Wasserkocher, die sich plötzlich in der Teeküche materialisieren. Verbieten Sie das Rauchen im Holzlager und richten Sie konkrete Raucherbereiche mit ausreichend brandgeschützten Aschbehältern ein, weisen Sie darauf hin, dass private Elektrogeräte erst nach entsprechender Überprüfung verwendet werden dürfen und offene Flammen nicht gestattet sind.
Die sorgfältige und regelmäßige Unterweisung der Mitarbeiter ist notwendig, um das menschliche Fehlverhalten als Brandursache zu minimieren. Sensibilisieren Sie Ihre Mitarbeiter für die Gefahren, die sich beim Umgang mit potenziellen Zündquellen ergeben können.
Brandschutzbestimmungen – wie ist die Gesetzeslage?
Folgende Regelungen bilden unter anderem die Grundlage der Brandschutzbestimmungen und Vorschriften:
VdS 2000: Brandschutz im Betrieb
VdS 2038: Allgemeine Sicherheitsvorschriften der Feuerversicherer für Fabriken und gewerbliche Anlagen
VdS 2008: Feuergefährliche Arbeiten
ASR A1.3: Sicherheits- und Gesundheitskennzeichnung
ASR A2.2: Maßnahmen gegen Brände
DGUV Information 205-001: Arbeitssicherheit durch vorbeugenden Brandschutz
DGUV Information 205-002: Brandschutz bei feuergefährlichen Arbeiten
DGUV Information 209-026: Brand- und Explosionsschutz an Werkzeugmaschinen
DGUV Information 205-026: Sicherheit und Gesundheitsschutz beim Einsatz von Feuerlöschanlagen mit Löschgasen
Branchenspezifisch können unter Umständen noch weitere Regelungen Anwendung finden.
Sie sehen, Brandprophylaxe ist ein Thema, das einige Aufmerksamkeit erfordert, denn wenige Ereignisse können in so kurzer Zeit einen dermaßen großen Schaden anrichten. Hier genau hinzusehen lohnt sich und dient der Sicherheit und der Zukunft Ihres Unternehmens.







