
Das Ende der Maschinenrichtlinie: Warum die EU neue Regeln geschaffen hat
Die wichtigsten Fristen im Überblick
- 01. Juni 2023: Veröffentlichung der Verordnung
- 01. Juli 2023: Inkrafttreten
- 01. Januar 2027: Anwendungsbeginn der Verordnung
Was sich für Maschinenhersteller konkret ändert
1. Cybersicherheit wird zum verpflichtenden Sicherheitsmerkmal
Eine der bedeutendsten Neuerungen betrifft die Cybersicherheit von Maschinen. Künftig müssen Hersteller sicherstellen, dass sicherheitsrelevante Software, Steuerungssysteme und digitale Schnittstellen gegen unbeabsichtigte oder vorsätzliche Manipulation geschützt sind. Ebenso müssen Eingriffe in sicherheitskritische Software nachvollziehbar dokumentiert werden.
- Vernetzte Maschinen
- Remote-Service-Lösungen
- Cloudbasierte Anwendungen
- Maschinen mit Fernzugriff
- Intelligente Steuerungen und KI-Systeme
2. Künstliche Intelligenz und Machine Learning werden berücksichtigt
Erstmals adressiert die Verordnung ausdrücklich Maschinen, deren Sicherheitsfunktionen auf Systemen mit selbstentwickelndem Verhalten oder maschinellem Lernen basieren. Für bestimmte KI-basierte Sicherheitsbauteile sind sogar verschärfte Konformitätsbewertungsverfahren vorgesehen. Hersteller müssen nachweisen können, dass solche Systeme jederzeit sicher arbeiten und keine unkontrollierten Änderungen vornehmen können, die Sicherheitsrisiken verursachen.
3. Software wird zum Sicherheitsbauteil
Eine weitere wesentliche Änderung betrifft den Geltungsbereich der Verordnung. Erfasst werden künftig nicht mehr nur klassische mechanische oder elektrische Sicherheitskomponenten. Auch Software kann künftig als Sicherheitsbauteil gelten, wenn sie sicherheitsrelevante Funktionen übernimmt und separat in Verkehr gebracht wird. Darüber hinaus werden digitale Komponenten ausdrücklich in die Definition von Sicherheitsbauteilen aufgenommen. Für viele Maschinenhersteller bedeutet dies, dass Softwareentwicklung und Sicherheitsbewertung wesentlich stärker zusammenwachsen müssen.
4. Neue Regeln für wesentlich veränderte Maschinen
Unternehmen, die bestehende Maschinen umfangreich modernisieren oder digital nachrüsten, sollten besonders aufmerksam sein. Die Verordnung führt den Begriff der wesentlichen Veränderung ein. Werden Maschinen nachträglich physisch oder digital so verändert, dass neue Gefährdungen entstehen oder bestehende Risiken steigen, kann eine erneute Konformitätsbewertung erforderlich werden. In diesem Fall wird der Ändernde rechtlich zum Hersteller.
Digitale Dokumentation wird Standard
1. Digitale Konformitätserklärung
Die Maschinenverordnung erlaubt künftig die digitale Bereitstellung der EU-Konformitätserklärung. Nutzer können per Internetadresse oder maschinenlesbarem Code auf die Erklärung zugreifen. Diese muss mindestens zehn Jahre verfügbar bleiben.
2. Digitale Betriebsanleitungen
Auch Betriebsanleitungen dürfen künftig digital bereitgestellt werden. Voraussetzung ist, dass der Nutzer:
- Die Anleitung herunterladen kann
- Sie speichern kann
- Sie ausdrucken kann
- Dauerhaft darauf zugreifen kann
Erweiterte Pflichten für Importeure und Händler
- Die CE-Kennzeichnung vorhanden ist
- Die Konformitätsbewertung durchgeführt wurde
- Die erforderlichen Unterlagen beiliegen
- Sicherheitsanforderungen erfüllt sind
Strengere Konformitätsbewertung für bestimmte Maschinen
- Fahrzeughebebühnen
- Bestimmte Sicherheitsbauteile
- KI-basierte Sicherheitsfunktionen
- Maschinen mit selbstentwickelnden Sicherheitssystemen
Warum Kennzeichnung und Produktdokumentation wichtiger werden
- Herstellerangaben
- Modell- und Typbezeichnungen
- Baujahr
- Seriennummern
- CE-Kennzeichnung
- digitale Kontaktmöglichkeiten
Checkliste: Sind Sie auf die Maschinenverordnung 2023/1230 vorbereitet?
ο Prüfen Sie, ob Ihre Maschinen vom erweiterten Geltungsbereich betroffen sind
ο Bewerten Sie vorhandene Software und digitale Sicherheitsfunktionen neu
ο Aktualisieren Sie Ihre Risikobeurteilungen um Cybersecurity-Aspekte
ο Überprüfen Sie, ob KI- oder Machine-Learning-Systeme eingesetzt werden
ο Passen Sie technische Dokumentationen an die neuen Anforderungen an
ο Bereiten Sie digitale Konformitätserklärungen und Betriebsanleitungen vor
ο Kontrollieren Sie bestehende Produktkennzeichnungen und CE-Angaben
ο Prüfen Sie, ob eine notifizierte Stelle eingebunden werden muss
ο Schulen Sie Entwicklungs-, Konstruktions- und Compliance-Teams frühzeitig
ο Planen Sie ausreichend Zeit für Tests, Validierungen und Zertifizierungen ein

