Leider passiert es immer und immer wieder – Radfahrer oder Fußgänger werden von größeren Kraftwagen erfasst, da sie sich im so genannten „toten Winkel“ des Fahrzeugs bewegen. Grauenhafter Weise enden solche Unfälle nicht selten tödlich. Frankreich versucht – seit Jahresbeginn 2021 – mit Hilfe einer gesetzlichen Vorschrift diesem Problem entgegenzutreten.
Seit einigen Jahren werden mit vielen Techniken experimentiert, um diese Unfälle zu minieren. Ein Beispiel für eine solch (elektronische) Technik ist das „SideEye“ von Orlaco Products BV. Eine Vielzahl weiterer elektronischer Helfer sind mittlerweile am Markt zu finden.
Frankreich hat sich Ende vergangenen Jahres dazu entschlossen, auf gesetzlicher Ebene etwas zu ändern, um solch schwere Verkehrsunfälle mit Radfahrern und Fußgängern zu reduzieren. Dies tun sie jedoch nicht, indem sie die elektronischen beziehungsweise digitalen Helfer verpflichtend machen, sondern vielmehr mit einer klassischen Beschilderung.
Dies bedeutet also, dass seit Jahresbeginn 2021 Warnhinweise für den toten Winkel auf Fahrzeugen gesetzlich vorgeschrieben sind, sofern die Fahrzeuge ein zulässiges Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen überschreiten.
Auf welcher Grundlage basiert die gesetzliche Regelung?
Die neue Kennzeichnungspflicht, die seit dem 01.01.2021 vorschreibt, dass die der Lage des toten Winkels durch die Anbringung einer sichtbaren Kennzeichnung klar erkennbar gemacht werden muss, basiert auf dem Artikel L. 313-1 der Straßenverkehrsordnung sowie Artikel 55 des Mobilitätsorientierungsgesetzes Nr. 2019-1428 vom 24. Dezember 2019.
Welche Fahrzeuge sind explizit von der Kennzeichnungspflicht betroffen?
Grundsätzlich ist jedes Fahrzeug betroffen, welches ein zulässiges Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen überschreitet. Darunter fallen unter anderem natürlich LKW, Busse, aber auch große Wohnmobile. Zu beachten gilt, dass das Gesetz auch ausländische Fahrzeuge einschließt.
Ausnahme: Sind ausländische Fahrzeuge bereits mit einer ausreichenden