ASR A1.3 – Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung
Die Technische Regel beschreibt die Anforderungen an Farbgebung und Ausführung.
Wesentliche Vorgaben sind u. a.:
- Mindestbreite der Markierungen: mind. 5 cm
- Bevorzugte Farben: Weiß oder Gelb, mit hohem Kontrast zum Untergrund
- Durchgehende Linienführung
ASR A1.8 – Verkehrswege
Die ASR fordert eine eindeutige Kennzeichnung von Verkehrswegen, wenn Gefährdungen nicht anders ausgeschlossen werden können.
ASR A1.8, Abschnitt 4.4 beschreibt u. a.:
- Deutliche Abgrenzung zwischen Verkehrswegen und Arbeitsbereichen
- Einsatz dauerhafter Farbmarkierung oder Klebeband
- Kennzeichnung für Fuß- und Fahrzeugverkehr
Die HEIN Bodenmarkierungsbänder sind – je nach Ausführung – normgerecht und erfüllen relevante Anforderungen der ASR‑ und DGUV‑Richtlinien.