Glatteis auf dem Betriebsgelände: Sicher durch den Winter mit der richtigen Vorbereitung
Der Winter, eine Jahreszeit, die nicht nur romantische Vorstellungen von Schneefall und klirrender Kälte weckt, sondern auch Herausforderungen mit sich bringt. Insbesondere für Industrieunternehmen, deren Betriebsgelände durch Glatteis zu einer potenziellen Gefahrenzone werden kann. Von eisigen Winden und einem malerischen Flockentanz in der Nacht ist die Realität oft weit entfernt, vor allem wenn man am frühen Morgen auf dem Weg zur Arbeit plötzlich auf einer vereisten Pfütze ausrutscht und sich verletzt.
Glatteis auf dem Betriebsgelände: Eine jährliche Herausforderung
Das Phänomen Glatteis auf Betriebsgeländen ist jedes Jahr aufs Neue präsent. Die nächtlichen Temperaturen fallen oft unter den Gefrierpunkt, und der Niederschlag, der tags zuvor noch als Regen gefallen ist, verwandelt sich in gefährliches Eis. In Industriegebieten, abseits von städtischen Zentren, kann die Kälte sogar noch intensiver sein, was dazu führt, dass Glatteis länger auf dem Betriebsgelände verweilt. Dies stellt nicht nur eine Gefahr für die Mitarbeiter dar, sondern kann auch zu erheblichen Beeinträchtigungen des Betriebsablaufs führen.
Die rechtliche Seite des Glatteises auf dem Betriebsgelände
Arbeitgeber tragen eine Obhuts- und Fürsorgepflicht für ihre Mitarbeiter, unabhängig von der Jahreszeit. Diese Pflichten werden durch Gesetze wie das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und die Unfallverhütungsvorschrift (DGUV V1) konkretisiert. Im Winter bedeutet dies, dass Arbeitnehmer nicht unnötigen Gefahren, wie durch Glatteis verursacht, ausgesetzt werden dürfen. Die Verkehrssicherungspflicht verlangt darüber hinaus, vorhersehbare Gefahren zu sichern. Angesichts der Vorhersehbarkeit von Schnee und Glatteis im Winter ist dies eine klare Verantwortung des Arbeitgebers.
Die Räum- und Streuarbeiten können jedoch an spezialisierte Dienstleister ausgelagert werden. Doch bedeutet dies, dass der Arbeitgeber seine Verantwortung