Das neue Jahr rückt näher und nicht alle Prüfungen können oder konnten pandemiebedingt verschoben werden. Unter anderem stehen wieder Arbeitssicherheits-Begehungen gemäß Arbeitssicherheitsgesetz an. Prüfen Sie daher schon jetzt, ob Ihre Sicherheitskennzeichnung noch zeitgemäß ist und laut Gefährdungsbeurteilung Gefährdungen ausreichend ausschließt.
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung gibt in ihrer Information 211-041 Empfehlungen und Hinweise, wie Sicherheitszeichen eingesetzt und gestaltet sein sollen. Darauf bezieht sie sich in erster Linie auf die aktuelle ASR A1.3. Aufgrund der Tatsache dass die Schilder in der aktuellen ASR A1.3 grafisch verändert wurden, stellt sich die Frage, ob die alten Zeichen durch die aktuellen ersetzt werden müssen.
Im Vorwort zur Bekanntmachung der aktuellen ASR A1.3 steht hierzu Folgendes:
„Wendet der Arbeitgeber die geänderten Sicherheitszeichen beim Betreiben von bestehenden Arbeitsstätten nicht an, so hat er mit der Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln, ob die in der Arbeitsstätte verwendeten Sicherheitszeichen nach ASR A1.3 (Ausgabe 2007, GMBl 2007, S. 64) (die alte ASR, Anm. der Red.) weiterhin angewendet werden können.“
Was bedeutet das jetzt konkret? Müssen Sie Alt gegen Neu tauschen?
Die DGUV Information 211-041 gibt hierzu folgende Entscheidungshilfen:
- Falls die alten Zeichen weiter verwendet werden, muss der Betrieb eine erneute Gefährdungsbeurteilung durchführen. Sollte der gleiche Sicherheitsstandard mit den alten Zeichen erreicht werden, ist ein Austausch mit neuen Zeichen nicht erforderlich.
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In Neubauten bzw. bei wesentlichen baulichen Veränderungen sollen nur neue Sicherheitszeichen eingesetzt werden. Die gilt auch, wenn der Neubau auf einem bestehenden Betriebsgelände errichtet wird und im bestehenden Bau noch die alten Zeichen hängen
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Ein bestehendes (altes) Sicherheitszeichen kann durch ein altes ersetzt werden. Wird das Zeichen durch ein neues Schild ersetzt, sind alle Sicherheitszeichen mit der gleichen Aussage in diesem Objekt ebenfalls mit den neuen Schildern auszustatten.
- Die verwendeten Sicherheitszeichen müssen mit den Abbildungen auf den Flucht- und Rettungsplänen identisch sein.
Die DGUV zeigt in ihrer Information 211-041 zusätzlich wie Sicherheitszeichen wirksam im Betrieb eingesetzt werden und diese gestaltet sein sollen. Des Weiteren informiert sie über die Sicherheitsaussagen der Zeichen.
Unser Tipp: Auch wenn keine festen Übergangsfristen definiert wurden, so ist eine Aktualisierung Ihrer Sicherheitskennzeichnung doch mittlerweile angeraten. Eine einheitliche, international harmonisierte Sicherheitskennzeichnung mit übereinstimmenden Piktogrammen sorgt für bessere Verständlichkeit und damit mehr Sicherheit.
Im Anhang 7 der DGUV Information 211-041 finden Sie eine Checkliste zur Auswahl und zum Einsatz von Sicherheitszeichen.







