
HEIN informiert - DGUV Neues Regelwerk am 01.05.2014 erschienen
Die DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) und BG (Berufsgenossenschaften) unterstützen durch ihre Vorschriften- und Regelwerke Beschäftigte und Unternehmen darin, Arbeitsplätze gesund und sicher zu gestalten.
Am 01.05.2014 wurde ein neues, einheitliches Regelwerk veröffentlicht. Was bedeutet das für Sie? Wir haben die wichtigsten Fragen und Antworten hier für Sie zusammengestellt.
Warum wurde ein neues Regelwerk veröffentlicht?
Durch die Fusion der beiden Spitzenverbände von Berufsgenossenschaften und öffentlichen Unfallversicherungsträgern ist eine Anpassung an das Regelwerk notwendig geworden, um Überschneidungen zu vermeiden und Abkürzungen und Bezeichnungen zu vereinheitlichen.
Was wurde geändert?
Die Schriften werden künftig in 4 Kategorien eingeteilt:
- DGUV-Vorschriften
- DGUV-Regeln
- DGUV-Informationen
- DGUV-Grundsätze
Kürzel wie BGV, GUV oder BGI gibt es seitdem nicht mehr. Auch das System der Nummerierung wurde hierzu angepasst. So ist auf den ersten Blick auf die Initialziffern bereits erkennbar, welcher Kategorie der DGUV-Schriften sich die Publikation zuordnen lässt.
- Vorschriften: ab 1
- Regeln: ab 100
- Informationen: ab 200
- Grundsätze: ab 300
Einen Auszug der aktuellen Änderungen haben wir Ihnen in dieser Tabelle zusammengestellt:
Ändert sich inhaltlich etwas an den Vorschriften, Regeln, Informationen und Grundsätzen?
Außer den Nummern und Bezeichnungen ändert sich vorerst nichts. Dennoch werden sie – je nach Typ – in festgelegten Abständen überprüft und gegebenenfalls angepasst. Die Schriften sind inhaltlich nach wie vor gültig und werden bis zu ihrer Überarbeitung auch unter den alten Bezeichnungen herausgegeben. Bisher sind keine Übergangsfristen festgelegt; es ist mit langen Umstellungszeiten zu rechnen.
Auf meinen Prüfplaketten steht noch „BGV A3“. Kann ich mit diesen Prüfplaketten noch kennzeichnen?
Sie können die Prüfplaketten mit den alten Bezeichnungen weiter verwenden. Die Plaketten müssen nicht getauscht oder vernichtet werden.
Als Ihr kompetenter Partner in Sachen Kennzeichnung halten wir selbstverständlich die neuen Prüfplaketten mit den DGUV-Bezeichnungen für Sie bereit. Wir empfehlen Ihnen, Prüfplaketten nach dem neuen Nummerierungs- und Schriftensystem einzusetzen. Durch die Kennzeichnung nach aktuell gültiger Norm zeigen Sie Kompetenz und Aktualität!