
Die Norm DIN 67510-1 "Langnachleuchtende Pigmente und Produkte – Teil 1: Messung und Kennzeichnung beim Hersteller" ist in der aktuellen Version im Mai 2020 erschienen. Sie ersetzt die DIN 67510-1:2009-11 (sowie die zurückgezogene DIN 67510-4:2008-02) und bringt einige Änderungen mit sich. Welche das sind, wird im folgenden Text beschrieben.
Was legt die Norm 67510-1 fest?
Die DIN 67510. Langnachleuchtende Pigmente und Produkte, besteht mittlerweile aus 3 Teilen. Diese sind:
- Teil 1: Messung und Kennzeichnung beim Hersteller
- Teil 2: Messung von langnachleuchtenden Produkten am Ort der Anwendung
Teil 3: Bodennahes langnachleuchtendes Sicherheitsleitsystem
Die Norm beinhaltete in früheren Versionen noch einen vierten Teil, der die Kennzeichnung und Markierung für Sicherheitsleitsysteme behandelte. Dieser Teil wurde, soweit relevant, in der neuen Ausgabe der DIN 67510 in den ersten Teil integriert.
In der Norm werden die Anforderungen für die Messung und Klassifizierung fluoreszierender Pigmente festgelegt, wie sie in langnachleuchtenden Produkten verwendet werden. Das bekannteste Beispiel hierfür ist für viele die Fluchtwegmarkierung und Gefahrenstellenkennzeichnung. Sie finden aber auch in anderem Zusammenhang in Gebäuden, der Luft- und Seefahrt, zur Markierung von Anlagen, Bedienelementen, Werkzeugen, der PSA und Unfallschutzkleidung Anwendung.
Die Norm legt fest, welche Bedingungen an nachleuchtende Produkte gestellt werden. Leuchtdichte in Abhängigkeit zur verstrichenen Zeit ist hierbei eine zentrale Anforderung. Die fluoreszierenden Materialien nehmen Licht auf und geben es über einen gewissen Zeitraum bei Dunkelheit wieder ab. Die Lichtabgabe ist abhängig von folgenden Faktoren:
- Wie intensiv ist das Licht während der Aufladephase?
- Welche Art der Beleuchtung wurde in der Aufladephase genutzt?
- Wie lange wurden die fluoreszierenden Elemente aufgeladen?
- Welche Pigmente wurden bei der Herstellung benutzt?
Welche konkreten Änderungen bringt die DIN 67510-1:2020-05 mit sich?
Die folgenden Änderungen ergaben sich aus der Anpassung:
a) Aufnahme von Anforderungen aus DIN 67510-4:2008-02 (Abschnitt 5 zu Kennzeichnung der Nachleuchteigenschaften, normativer Anhang (Anhang C) für die Klassen C, D und E und informativer Anhang (Anhang D) für die Klassen A und B zur Klassifizierung durch den Hersteller, informativer Anhang (Anhang E) zum Leuchtdichtevergleich für verschiedene Anregungsbedingungen);
b) Löschen von 3.7 Farbort des Nachleuchtens;
c) Überarbeitung von 4.1.3.2;
d) Änderung des Anhang B von informativem in normativen Anhang;
e) redaktionelle Überarbeitung
Teil 2 und 3 der Normenreihe werden im Anschluss überprüft und gegebenenfalls ebenfalls angepasst oder geändert werden.
Was bedeutet das für Sie? Achten Sie bei Ihren neuen langnachleuchtenden Produkten darauf, dass diese entsprechend gekennzeichnet sind: der genaue Normenbezug sowie die Nachleuchteklasse (z.B. B oder C) muss angegeben werden. So kennzeichnen Sie rechtssicher und zuverlässig.