Erste Hilfe im Betrieb

Der internationale Tag der Ersten Hilfe findet jedes Jahr am zweiten Samstag des Septembers statt. Unterstützt wird er in Deutschland durch die 1988 gegründete Bundesarbeitsgemeinschaft Erste Hilfe. Er soll die Bedeutung der Ersthelfer in den Fokus der Öffentlichkeit rücken, denn schneller als die Menschen, die ohnehin schon vor Ort sind, werden Rettungsdienste und Polizei nie sein.

In Deutschland besteht grundsätzlich die Pflicht zur Hilfeleistung. Nur unter folgenden Umständen dürfen potenzielle Ersthelfer ihr Eingreifen verweigern:

  • Die Hilfeleistung ist ihnen unter den gegebenen Umständen nicht zuzumuten
  • Durch die Hilfeleistung würden andere wichtige Pflichten verletzt
  • Der Helfer brächte sich durch die Hilfeleistung selbst in Gefahr
  • Wer nicht hilft, sieht sich im schlimmsten Fall mit einer Anklage wegen unterlassener Hilfeleistung konfrontiert, die mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden kann.

Der Gesetzgeber, auf der einen Seite unerbittlich in seiner Pflichtanordnung, schützt den Ersthelfer aber auch: sollten durch Hilfsmaßnahmen Verletzungen entstehen, ist der Hilfeleistende dafür nicht haftbar zu machen.

 

 Erste Hilfe in Ihrem Unternehmen 

Das weiß gerahmte Rettungszeichen „Erste Hilfe“ zeigt ein gut erkennbares Erste-Hilfe-Kreuz in der Mitte des quadratischen Rettungszeichens.

Jeder Arbeitgeber hat die Pflicht, abhängig von der Gefährdungsbeurteilung ausreichend Ersthelfer sowie Erste-Hilfe-Material zur Verfügung zu stellen. Die Ersthelfer müssen in Erster Hilfe ausgebildet und regelmäßig weitergebildet sein. Die Verbandskästen oder andere Einrichtungen der Ersten Hilfe müssen mit dem entsprechenden Rettungszeichen gekennzeichnet werden. Pflichtaushänge zum Thema Erste Hilfe unterstützen auch bei Unsicherheit richtiges Verhalten im Notfall.

Folgende Unterlagen sind im Bereich Erste Hilfe in Betrieben die wichtigsten:

  • Grundsätze der Prävention (DGUV Regel 100-001, früher BGR/GUV-R A1)
  • Anleitung zur Ersten Hilfe (DGUV Information 204-006, früher BGI/GUV-I 503)
  • Handbuch zur Ersten Hilfe (DGUV Information 204-007 früher BGI/GUV-I 829
  • Erste Hilfe im Betrieb (DGUV Information 204-022, früher BGI/GUV-I 509)
  • Weitere und detaillierte Informationen finden Sie im Fachbereich Erste Hilfe der DGUV .
  • Ermächtigung von Stellen für die Aus- und Fortbildung in der Ersten Hilfe (DGUV Grundsatz 304-001, früher BGG/GUV-G 948)
  • Automatisierte Defibrillation im Rahmen der betrieblichen Ersten Hilfe (DGUV Information 204-010, früher BGI/GUV-I 5163)

Weitere und detaillierte Informationen finden Sie im Fachbereich Erste Hilfe der DGUV .

 

 Notrufnummern 

So geübt Sie in Erster Hilfe vielleicht sind, die Verständigung des Rettungsdienstes ist auf jeden Fall sofort in die Wege zu leiten. Mit der 112, dem Notruf für Feuerwehr und Rettungsdienst, liegt man auf jeden Fall richtig. Die Nummer funktioniert deutschlandweit und sogar in den meisten Ländern Europas.

Bei Vergiftungsfällen kann auch noch der Giftnotruf München oder Nürnberg verständigt werden:

  • Giftnotruf München – 089 19240
  • Giftnotruf Nürnberg – 0911 3982451 oder 0911 3982665

Folgende grundlegende Fragen sollten Sie bei einem Notruf beantworten:

  1. Wer ruft an?
  2. Wo genau befindet sich der Unfallort?
  3. Was ist passiert?
  4. Anzahl der Personen, die Hilfe benötigen?
  5. Welcher Art sind die Verletzungen?

Warten Sie danach unbedingt noch ab, ob die Person am anderen Ende der Leitung noch zusätzliche Fragen hat.

Ist der Weg von den allgemeinen Zufahrtsstraßen zum Unfallort schwer zu finden oder das Firmengebäude sehr verwinkelt, postieren Sie unbedingt (sofern vorhanden und verfügbar) weitere Personen an strategisch günstigen Punkten, um den eintreffenden Rettungskräften den Weg zu weisen.

 

 Kleine Helfer – so frischen Sie Ihre Kenntnisse zur Ersten Hilfe wieder auf 

 Die betriebliche Sicherheit mit dem Teilbereich Erste Hilfe ist eines der essenziellen Standbeine eines erfolgreichen Unternehmens. 

Das Deutsche Rote Kreuz stellt online einen „Kleinen Lebensretter“  zur Verfügung, mit dem man sein Wissen um die Erste Hilfe wieder auffrischen kann.
Er stellt anschaulich und reich bebildert dar, was in Notfallsituationen wie Bewusstlosigkeit, Ersticken, Herzinfarkt oder Schlaganfall zu tun ist.

Doch was tun im Ernstfall, wenn der letzte Erste-Hilfe-Kurs schon lange vorbei ist und die Aufregung auch noch die letzten Erinnerungen verschwimmen lässt?
Hier hilft die Smartphone-App „Erste Hilfe DRK“, erhältlich im iTunes- und Google Play-Store:

„Die App "Erste Hilfe" ist die offiziell vom Deutschen Roten Kreuz entwickelte und autorisierte Applikation zu diesem Thema und bietet nicht nur eine Smartphone-Version des „Kleinen Lebensretters“ sondern auch eine interaktive Begleitung während eines echten Notfalls. So können Sie sich an den professionellen Anweisungen orientieren und Leben retten.“

Das HEIN-Team wünscht Ihnen einen unfallfreien Samstag und ist interessiert. Mussten Sie schon einmal Erste Hilfe leisten? Oder wurde Ihnen geholfen? Wenn Sie  wollen, können Sie uns gerne davon erzählen.

Quelle: © Jan Jansen • Fotolia.com