
Häufig begegnen uns Sicherheitsschilder im Betrieb oder öffentlichen Gebäuden. Doch denkt man einmal an die Land- oder Forstwirtschaft fragt man sich doch, ob nicht auch hier Schilder nötig sind. Immerhin sind Baumfäll- oder andere Waldarbeiten nicht gerade ungefährlich für Beschäftigte und Waldbesucher. Gibt es Verletzte, muss auch hier sichergestellt sein, dass Rettungskräfte schnell vor Ort sein können. Präzise Angaben über den Standort müssen gegeben werden. Wieder zeigt sich, wie Rettungsschilder zum Lebensretter werden können...
Hilfe bei Unfällen im Wald – forstlicher Rettungspunkt
Waldarbeiter setzen sich beim Bäumefällen oder in unwegsamem Gelände einem großen Risiko aus. Unfälle in solchen Bereichen sind häufig schwerwiegend. Daher sollten gefährliche Arbeiten auch immer mindestens von drei Personen erledigt werden.
Ein schwerer Ast löst sich vom kippenden Baum und erschlägt beinahe einen Forstarbeiter, Kollegen eilen zu Hilfe, und was nun? Man kann weder anrufen noch beschreiben, wo man sich gerade genau befindet? – „Ich bin im Wald zwischen Ort A und B“ – damit ist dem Verünglückten leider nicht geholfen. Damit einer der Kollegen einen schnellen Notruf absetzen kann, werden immer mehr der sogenannten Rettungspunkte im Wald geschaffen.
Fest definierte Rettungspunkte mit einheitlichen Schildern
Um eine schnelle Erstversorgung der im Wald Beschäftigten zu gewährleisten, kommen immer häufiger beschriftete Rettungsschilder zum Einsatz. Sie kennzeichnen fest definierte Waldrettungspunkte. Davon profitieren natürlich auch Waldbesucher: Ein grünes Schild mit weißem Kreuz oder dem Symbol für „Sammelstelle“ und einer Nummer ermöglicht im Ernstfall eine genaue Meldung zum Aufenthaltsort. Das spart mühsame Beschreibungen und damit auch Zeit! Es wird ein Treffpunkt für Einsatzkräfte und die Person, die den Notruf absetzt, geschaffen. Wer diese Schilder im Notfall nutzt, hat gute Chancen, dass Rettungskräfte wenig später tatsächlich bei ihm sind.
Rettungspunkt-Schilder sind nicht genormt und nach Region unterschiedlich aufgebaut.
Weitere Beschilderung und Absperrung zählt zur Verkehrssicherungspflicht
Damit es erst gar nicht zu Unfällen kommt, gilt wie immer: Vorsicht ist besser als Nachsicht. Bei Gefahren durch Waldbestände und Forstarbeiten gilt es Rücksicht auf andere zu nehmen. Derjenige, der eine Gefahrenquelle schafft, muss laut Rechtsprechung auch erforderliche oder zumutbare Vorkehrungen treffen, um andere Personen zu schützen.
So sind zum Beispiel Hinweisschilder zum Schutz der Waldbesucher notwendig, wenn Gefahren in Waldschutzgebieten mit hohen Totholzanteilen oder durch die Bewirtschaftung ausgehen. Gesteigerte Gefahrenlagen im Waldbestand sind deutlich zu kennzeichnen.
Im Fall von Forstarbeiten treten die Belange eines internen betrieblichen Arbeitsschutzes mit der externen Verkehrssicherungspflicht zusammen. Das heißt, sowohl der Betrieb und seine Beschäftigten, wie auch Dritte sind zu schützen. Beschäftigte eines Forstbetriebs unterliegen den gesetzlichen Unfallverhütungsvorschriften. Das Betreten des Waldes durch Besucher erfolgt auf eigene Gefahr. Dennoch ist auf laufende Arbeiten, wie die Fällung von Bäumen, durch zumutbare Maßnahmen wie Schilder und Absperrmaßnahmen hinzuweisen. Die Absperrung von Hiebsflächen zum Schutz von Dritten ist bei der Holzernte dringend erforderlich.
Waldbrände und Rettungsschilder
Jetzt, wenn der Sommer so richtig durchstartet, häufen sich vielerorts außerdem die Meldungen über Waldbrände. Im Wald ist rauchen, offenes Feuer oder Grillen natürlich verboten, insbesondere bei ansteigender Sommerhitze, trockenen Standorten und Nadelholzbeständen. Bei entstandenen Bränden sind Rettungsschilder für Rettungspunkte eine ideale Unterstützung für Feuerwehren. Waldbesucher und Waldarbeiter sollten diese daher nutzen, um einen Waldbrand zu melden und schnellstmöglich Hilfe zu organisieren.
Unfälle im Wald sind nicht zu unterschätzen
Ob im Wald beim Umgang mit der Kettensäge oder beim Fahren mit dem Mountainbike – die Rettungskette sollte funktionieren um Menschenleben zu retten! Außerdem ist für eine ausreichende Beschilderung mit Hinweisschildern oder dem Absperren von gefährlichen Bereichen zu sorgen!