Lebensgefahr durch herabfallende Gegenstände? Nicht bei uns!

Sie haben sich bisher nie Gedanken um herabfallende Gegenstände gemacht? Sollten Sie aber! Im Bereich von Reinigungs- oder Wartungsarbeiten, Dachverglasungen, Fensterflächen und Absturzkanten stellen herabfallende Gegenstände große Gefahren für Beschäftigte aber auch für unbeteiligte Personen dar. Kehren Sie vor und treffen Sie die richtigen Schutzmaßnahmen.

 

 Maßnahmen zum Schutz vor herabfallenden Gegenständen 

Unter herabfallenden Gegenständen werden alle Gegenstände verstanden, die von oben herunterfallen, umstürzen, abgleiten, abrollen oder auslaufen können. Die Grundlage für die zu treffenden Maßnahmen legen die Technischen Regeln für Arbeitsstätten. Die ASR wurden u.a. zum Schutz der Beschäftigten vor herabfallenden Gegenständen, sowie für das Betreten von Dächern oder Gefahrenbereichen verfasst. Sie geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse für das Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten wieder.

Das TOP-Prinzip

Bei der effizienten Auswahl von geeigneten Schutzmaßnahmen hilft das TOP-Prinzip. Es unterteilt die Maßnahmen in Bereiche und gibt eine Rangfolge zur Umsetzung vor:

T - Bauliche und technische Maßnahmen

O - Organisatorische Maßnahmen

P - Persönliche Schutzmaßnahmen

 

Bauliche und technische Maßnahmen

Unter diesen Maßnahmen werden alle Vorkehrungen verstanden, die dazu dienen, Gefahrenbereiche gegen herabfallende Gegenstände abzusperren bzw. zu sichern. Zu geeigneten Schutzmaßnahmen zählen zum Beispiel das Anbringen von Fußleisten, Schutzwänden, Schutzgittern, Geländern, Ketten oder Seilen sowie das Errichten von Ver- und Geboten in Form von Kennzeichnungen. Diese Sicherheitsvorkehrungen sollten auf die Beschaffenheit und die zu erwartende kinetische Energie der Gegenstände, welche herabfallen könnten, abgestimmt werden. Besteht für Beschäftigte in tiefergelegenen Bereichen der Arbeitsstätte eine Gefährdung durch auslaufende Flüssigkeiten oder Schüttgüter, sind Schutzmaßnahmen wie das Montieren von Auffangwannen, zu treffen.

 

Organisatorische Maßnahmen

Organisatorische Maßnahmen sind unter anderem zeitlich-organisatorische Trennungen, d.h. z.B. die Sperrung von öffentlichen Bereichen an denen notwendige Arbeiten ausgeführt werden müssen, in Verbindung mit einer Kennzeichnung des Gefahrenbereiches oder Überwachung durch Warnposten. Müssen Gefahrenbereiche aus Sicherheitsgründen überwacht werden, kann dies durch Warnposten oder geeignete Warneinrichtungen wie z.B. Schall- oder Leuchtzeichen erfolgen.

 

Persönliche Schutzmaßnahme

Die Persönliche Schutzausrüstung (PSA) ist dann zu verwenden, wenn die zuvor beschriebenen Maßnahmen nicht einsetzbar sind. Die Beschäftigten müssen vor der Nutzung in die korrekte Verwendung der PSA eingewiesen werden.

 

 

 Korrekte Beschilderung in gefährlichen Arbeitsbereichen 

Für Gefahrenbereiche, die durch Geländer, Ketten oder Seile abgesperrt werden, gilt eine Kennzeichnungspflicht mit dem Verbotszeichen D-P006 „Zutritt für Unbefugte verboten“, damit Dritte nicht gefährdet werden. Zusätzlich sollte noch ein Schild mit der Aufschrift „Lebensgefahr! Herabfallende Gegenstände“ zur Warnung aller Beteiligten aufgestellt werden.

Damit Sie effektiv den Gefahren von herabfallenden Gegenständen entgegenwirken können, hält HEIN eine Vielzahl an Hilfsmitteln zur Bausicherheit und Verbots- sowie Warnschilder für Sie bereit.