Die Prüfung von Leitern und Tritten ist ein entscheidender Faktor, um Arbeitsunfälle zu vermeiden. Ebenso wichtig ist auch die korrekte Kennzeichnung. Beides zusammen bildet die Grundlage für einen sicheren Einsatz der unverzichtbaren Aufstiegshilfen. Als Spezialist für industrielle Kennzeichnungslösungen erklären wir Ihnen im folgenden Artikel, worauf Sie achten müssen, welche gesetzlichen Anforderungen gelten und wie Sie Leitern rechtssicher prüfen und markieren (inklusive Checkliste).
Warum die Prüfung & Kennzeichnung von Leitern & Tritten unverzichtbar sind
Leitern und Tritte gehören zu den am häufigsten genutzten Arbeitsmitteln und zählen gleichzeitig zu den häufigsten Ursachen für Arbeitsunfälle. Untersuchungen der DGUV und praxisnahe Auswertungen der BGHM (Berufsgenossenschaft Holz und Metall) belegen, dass viele dieser Zwischenfälle vermeidbar wären, wenn Leitern regelmäßig geprüft, korrekt gekennzeichnet und verantwortungsvoll genutzt würden.
Eine fachgerechte Leiterprüfung stellt sicher, dass die Aufstiegshilfen den technischen Anforderungen entsprechen und sich in einem sicheren Zustand befinden. Ebenso wichtig ist die eindeutige und gut sichtbare Kennzeichnung nach geltenden Normen wie DIN EN 131‑3 und der DGUV Information 208‑016. Sie informiert über wesentliche Sicherheitshinweise, Belastungsgrenzen und den bestimmungsgemäßen Einsatz.
Beide Aspekte – die regelmäßige Prüfung und die normgerechte Kennzeichnung – greifen ineinander und bilden eine zentrale Voraussetzung für einen wirksamen Arbeitsschutz. In Kombination tragen sie maßgeblich dazu bei, Risiken zu minimieren und einen sicheren Umgang mit Leitern und Tritten im Arbeitsalltag zu gewährleisten.
Rechtliche Grundlagen für die Prüfung
Wann und wie Leitern geprüft werden müssen, regeln verschiedene Vorschriften. Zu den wichtigsten zählen:
Die BetrSichV verpflichtet Arbeitgeber, Leitern regelmäßig von einer befähigten Person prüfen zu lassen, zu dokumentieren und Mängel umgehend zu beheben.
DGUV Information 208‑016: Die Norm für Kennzeichnung von Leitern und Tritten
Diese wichtige DGUV‑Empfehlung beschreibt Anforderungen an die Gestaltung von Sicherheitskennzeichnungen.
Sie enthält u. a.:
Farbcodierungen
Unterstützen die Auswahl der korrekten Leiter für den jeweiligen Einsatzzweck.
Piktogramme & Symbole
Müssen international verständlich, gut sichtbar und selbsterklärend sein.
Angaben zur Belastbarkeit
Bspw.:
- maximale Belastung
- Tragfähigkeit
- zulässige Stufenanzahl
Warn- & Sicherheitshinweise
z. B. Hinweise zu Anstellwinkeln oder Nutzungsgrenzen.
Kennzeichnung für spezielle Leitern
- Stehleitern
- Schiebe- & Mehrzweckleitern
- Klappleitern
Rechtliche Relevanz
Auch wenn DGUV 208‑016 formal eine Empfehlung ist, gilt sie in der Praxis als Standard.
Ihre Einhaltung zeigt:
- sorgfältigen Arbeitsschutz
- normgerechte Dokumentation
- rechtssichere Umsetzung
Prüffristen: Wie oft müssen Leitern geprüft werden?
Die Gefährdungsbeurteilung bestimmt das Prüfintervall – sie ist der Ausgangspunkt jeder Leiterprüfung. Typische Empfehlungen aus DGUV und BGHM:
Empfohlene Prüfintervalle
- Sichtprüfung vor jeder Nutzung
- Regelmäßige Prüfung: mindestens 1× pro Jahr
- Erhöhte Beanspruchung: deutlich kürzere Intervalle
Organisationen, die Leitern täglich intensiv einsetzen, sollten wöchentliche oder monatliche Prüfungen erwägen.
Rechtssichere Kennzeichnung und einfache Prüfprozesse – Prüfplaketten von HEIN
Für eine lückenlose Dokumentation der Leiterprüfung bieten wir Ihnen ein vollständiges Sortiment an Prüfplaketten:
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Wer darf eine Leiterprüfung durchführen?
Die BetrSichV definiert klar, dass nur eine befähigte Person Leitern prüfen darf, die folgende Kriterien erfüllen muss:
- Berufliche Qualifikation
- Erfahrung im Umgang mit Leitern
- Technische Kenntnisse der Normen
Der Prüfer muss Mängel erkennen, bewerten und dokumentieren können.
Was wird bei der Prüfung von Leitern & Tritten kontrolliert?
Die wichtigsten Prüfpunkte sind:
Holme & Sprossen
- Risse, Knicke, Verformungen
- Beschädigte Sprossen
- Korrosion
Gelenke & Spreizsicherungen
- Ausgeschlagene Gelenke
- Fehlende Sicherungen
- Defekte Bänder
Leiterfüße & Rutschhemmung
- Abgenutzte Gummifüße
- Fehlende Endkappen
Sauberkeit & Funktionsfähigkeit
- Verschmutzte Sprossen
- Klemmende Mechanik
Kennzeichnung nach DIN EN 131‑3 & DGUV 208‑016
- Vollständig
- Lesbar
- Dauerhaft angebracht
Fehlt eine Kennzeichnung, ist die Leiter aus dem Verkehr zu ziehen, bis diese erneuert wurde.
Sicherheitsmaßnahmen & Pflege
Neben der Kennzeichnung ist die regelmäßige Wartung unerlässlich:
- Leitern sorgfältig transportieren & lagern
- Nur für den vorgesehenen Zweck nutzen
- Beschädigte Leitern sofort ausmustern
- Unterweisungen mindestens 1× jährlich durchführen
Unterweisungsmaterial der BGHM unterstützt Unternehmen bei sicheren Abläufen.
Tipps für Beschäftigte im Umgang mit Leitern
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- Leiter nur auf stabilem Untergrund aufstellen
- Niemals über die letzte Stufe hinaus steigen
- Nicht seitlich überstrecken
- Schutzkleidung tragen (rutschfeste Schuhe)
- Vor jeder Nutzung Sichtprüfung durchführen
- Stets den optimalen Anstellwinkel von 65–75° einhalten
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Checkliste zur sicheren Überprüfung
Eine strukturierte Leiterprüfung gelingt am zuverlässigsten mit einer klar definierten Vorgehensweise. Unsere Checkliste nach Vorgaben der DGUV 208-016 unterstützt Sie dabei, alle sicherheitsrelevanten Aspekte systematisch zu erfassen und keine wichtigen Prüfpunkte zu übersehen. Durch die regelmäßige Überprüfung stellen Sie sicher, dass Ihre Leitern und Tritte jederzeit normgerecht, funktionsfähig und sicher einsetzbar sind – und leisten einen entscheidenden Beitrag zur Unfallprävention im Betrieb.







