DGUV-Information 209-001: Arbeitsschutz für Handwerkzeuge richtig umsetzen

Die neue DGUV-Information zu Handwerkzeugen bringt nach 17 Jahren eine umfassend überarbeitete Version, die wichtige Änderungen für das Arbeitsschutzgesetz beinhaltet. Sie liefert praxisnahe und sicherheitsrelevante Hinweise zur Beschaffung, ergonomischen Nutzung, Anwendung und Instandhaltung von Handwerkzeugen. Diese Anpassungen zielen nicht nur darauf ab, die Arbeitssicherheit in Handwerksbetrieben zu verbessern, sondern stärken auch die Umsetzung von Schutzmaßnahmen für Beschäftigte und erfüllen die Anforderungen moderner Arbeitsschutzvorschriften.

Sicherer Umgang mit Messern: Prävention von Verletzungen

Die Auswahl und der Einsatz von Messern in Betrieben erfordern präzise Vorbereitung. Bereits bei der Beschaffung müssen Einsatzzweck und Qualitätsstandards – etwa das GS-Zeichen – berücksichtigt werden. Die Gefährdungsbeurteilung sollte mögliche Verletzungsgefahren wie Abrutschen, Klingenwechsel und Transport analysieren. Besonders bei Cuttermessern empfiehlt sich die Nutzung von Modellen mit automatisiertem Klingeneinzug, um Risiken zu minimieren.

Praktische Maßnahmen:

  • Ersatz durch alternative Werkzeuge wie Streifenschneider oder Abisolierzangen.
  • Prüfung der Nutzung von Abbrechklingen zur Reduktion von Unfallrisiken.
  • Regelmäßige Schulungen für Beschäftigte zur sicheren Anwendung.

Risiken bei der Verwendung von Hämmern minimieren

Hämmer gehören zu den gefährlichsten Handwerkzeugen, da ihre beschleunigte Masse schwere Verletzungen verursachen kann. Vom Bruch des Hammerstiels bis hin zu Splittern, die sich vom Hammerkopf lösen, sind zahlreiche Gefahren möglich. Der konkrete Einsatzzweck sollte bei der Auswahl berücksichtigt werden. Normen und GS-Zeichen bieten hierbei wichtige Orientierungshilfen.

Wichtige Sicherheitsaspekte:

  • Verwendung von Hämmern mit intakten Stielen und Köpfen.
  • Schutzmaßnahmen gegen Splitter und Rückwirkungen auf Hand und Schulter.
  • Berücksichtigung von Normen für Material und Konstruktion.

Meißel und Körner: Sichere Handhabung von Schlagwerkzeugen

Meißel und Körner, die für Verformungs- und Trennarbeiten genutzt werden, stellen durch die aufgebrachte Schlagenergie ein hohes Gefahrenpotenzial dar. Fehlschläge, Splitter und Lärm gehören zu den typischen Risiken. Auch hier helfen Normen, die geeignete Bauform und Abmessungen zu bestimmen.

Empfehlungen für den Einsatz:

Nutzung von Handschutzvorrichtungen zur Unfallvermeidung.
Regelmäßige Prüfung auf Beschädigungen und Abnutzungserscheinungen.
Einsatz lärmdämmender Handschuhe zur Reduktion von Vibrationsbelastungen.

Instandhaltung: Der Schlüssel zur Arbeitssicherheit

Eine konsequente Pflege und Wartung sind Grundvoraussetzungen für die sichere Nutzung von Handwerkzeugen. Mängel sind sofort zu beheben, und nach jedem Einsatz sollte eine Funktionsprüfung erfolgen. Verantwortlichkeiten für Reinigung, Wartung und Instandsetzung müssen klar geregelt sein.

Praktische Hinweise:

Werkzeuge fettfrei halten, um eine sichere Handhabung zu gewährleisten.
Einölen oder Einfetten nur bei längerer Einlagerung.
Regelmäßige Sichtkontrollen durch Fachpersonal oder Werkzeugausgabe.

Überblick über die neuen Änderungen in der DGUV-Information

Bereich

Neue Anforderungen

Gefährdungsbeurteilung Einbeziehung aller Handwerkzeuge in die Risikobewertung

Schulungen

Regelmäßige Unterweisungen zur sicheren Nutzung und Pflege von Werkzeugen

Prüfpflichten

Dokumentation der regelmäßigen Inspektionen und Wartung
Ergonomie Bereitstellung von Werkzeugen, die ergonomischen Standards entsprechen

 

Für allgemeine Informationen zum Arbeitsschutzgesetz klicken Sie hier.

Unterstützung für Ihre Umsetzung

Die Umsetzung der neuen DGUV-Information ist ein essenzieller Schritt zur Erfüllung der Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes. Arbeitgeber sind in der Pflicht, Gefährdungsbeurteilungen durchzuführen, Normen zu beachten und ihre Beschäftigten regelmäßig zu schulen. Dies fördert nicht nur die Sicherheit am Arbeitsplatz, sondern auch die Produktivität und Gesundheit der Mitarbeitenden.

 

Haben Sie Fragen zur Umsetzung der neuen DGUV-Information oder benötigen Sie Unterstützung bei der Integration von Sicherheitsmaßnahmen in Ihren Betrieb? Kontaktieren Sie uns unter vertrieb@hein.eu oder rufen Sie uns unter 07261 952 777 an. Gemeinsam stärken wir die Sicherheit in Ihrem Unternehmen!