Nicht nur Europa wächst zusammen, auch die Industrienationen stehen in regelmäßigem wirtschaftlichen Austausch. Einheitliche Normen sind hierbei eine wichtige Grundlage für die reibungslose Geschäftsabwicklung.
Bisher wurden in Europa mittels einer freiwilligen Vereinbarung Niederspannungs-Drehstrommotoren in die Wirkungsgradklassen EFF3, EFF2 und EFF1 eingeteilt. Natürlich unterschieden sich die nationalen und erst recht die internationalen Effizienzstandards teilweise eklatant, so dass die Internationale Elektrotechnische Kommission (IEC) den einheitlichen Standard IEC 60034-30 entwickelte, der globale Gültigkeit haben sollte. Er trat 2008 in Kraft und harmonisierte unter anderem weltweit die Wirkungsgradklassen. Teil 30 behandelt die Wirkungsgrad-Klassifizierung von Drehstrommotoren mit Käfigläufern, ausgenommen polumschaltbare Motoren.
Die neuen Wirkungsgrade für 3-phasige Drehstrommotoren
- Standard Efficiency (IE1)
- High Efficiency (IE2)
- Premium Efficiency (IE3)
- Super Premium Efficiency (IE4) – wird in Erwägung gezogen
Welche Motoren sind von der Regelung der IEC 60034-30 ausgenommen?
- Ausschließlich für den Umrichterbetrieb gefertigte Motoren nach IEC 60034-25.
- Polumschaltbare Motoren
- vollständig in eine Maschine integrierte Motoren (z.B. Pumpe, Lüfter oder Kompressor), die nicht getrennt von der Maschine geprüft werden können.
- ab 16. Juni 2011: IE1 Motoren für S1 Betrieb für den EG Markt
- Ex-Motoren
- Bremsmotoren
Folgende Motoren müssen die Anforderungen der IEC 60034-30 erfüllen:
- 3phasige Motoren mit Netzfrequenz 50Hz- und 60 Hz
- 2-, 4- oder 6-polige Motoren
- Nennleistung 0,75 bis 375 kW
- Nennspannung UN bis 1000 V
- Betriebsart S1 (Dauerlast)
- Motoren mit 2 umschaltbaren Bemessungsspannungen (solange der magnetische Fluss bei beiden Spannungen gleich ist)
- Getriebemotoren
Schnittmodell durch einen heute üblichen Drehstrommotor, ein sogenannter Asynchronmotor.
Anwendungspflichten
Die Verordnung (EG) Nr. 640/2009 DER KOMMISSION vom 22. Juli 2009 zur Durchführung der Richtlinie 2005/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Elektromotoren ist schon länger in Kraft. Seitdem existiert erstmals eine europaweit verbindliche Regelung.
Sie enthält darüber hinaus folgende zeitliche Staffelung:
- ab 16.06.2011 müssen Motoren mit einer Leistung von 0,75 kW - 375 kW mindestens die Ansprüche der IE2 erfüllen
- ab 01.01.2015 müssen Motoren mit einer Leistung von 7,5 kW - 375 kW mindestens die Ansprüche der IE3 oder IE2 mit variabler Motorsteuerung erfüllen
- ab 01.01.2017 müssen alle Motoren die Ansprüche der IE3 oder IE2 mit variabler Motorsteuerung erfüllen
Bedienhinweise
Produktsicherheitsschilder
Elektrokennzeichnung







