Eine fehlerhafte Rohrleitungskennzeichnung kann schwerwiegende Folgen haben: Unfälle, Verwechslungen und Gefahren für Mensch und Umwelt. Deshalb sind Farbcodierungen und Gefahrensymbole nach DIN 2403 vorgeschrieben. Doch welche Farbe steht für welchen Stoff? Und wann sind Fließrichtungspfeile Pflicht?
Praktische Hilfsmittel für die Kennzeichnung: Rohrleitungsbänder & Etiketten
Für die normgerechte und langlebige Kennzeichnung von Rohrleitungen bieten sich spezielle Rohrleitungsbänder und Rohrleitungsetiketten an. Sie sind witterungsbeständig, leicht anzubringen und in verschiedenen Farben sowie mit passenden Gefahrensymbolen erhältlich. Damit setzen Sie die Anforderungen der DIN 2403 professionell und effizient um.
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Die Farbcodierung nach DIN 2403 – Welche Farbe für welchen Stoff?
Die DIN 2403 legt einheitliche Farben für Rohrleitungen fest. Diese Farben sind essenziell, um schnell zu erkennen, welcher Stoff durch die Leitung fließt.
Farbe | Stoffgruppe | Beispiele |
Gelb | Gase | Wasser ohne besondere Eigenschaften |
Braun | Flüssigkeiten & Feststoffe | Heizöl, Benzin, Schlämme |
Rot | Dampf | Heißdampf, Prozessdampf |
Grau | Luft & Vakuum | Druckluft, technische Gase |
Blau | Sauerstoff | Reiner Sauerstoff, medizinischer O₂ |
Orange | Säuren | Schwefelsäure, Salzsäure |
Violett | Laugen | Natronlauge, Kalilauge |
Grün | Wasser ohne besondere Eigenschaften | Trinkwasser, Kühlwasser |
Hinweis: Die Farbcodierung muss in ausreichender Breite entlang der Rohrleitung angebracht werden, um gut sichtbar zu sein.
Gefahrensymbole für gefährliche Stoffe – Was ist vorgeschrieben?
Transportierte Medien können gesundheitsgefährdend oder explosiv sein. In diesen Fällen sind GHS-Gefahrensymbole nach der CLP-Verordnung vorgeschrieben.
Gefahrensymbol | Bedeutung | Beispiele |
GHS02 |
Brennbare Stoffe | Benzin, Aceton, Ethanol |
GHS03 |
Oxidierende Stoffe | Wasserstoffperoxid, Chlorgas |
GHS04 |
Unter Druck stehende Gase | Flüssiggas, Stickstoff, Sauerstoff |
GHS05 |
Ätzende Stoffe | Schwefelsäure, Natronlauge |
GHS06 |
Giftige Stoffe | Methanol, Blausäure |
GHS07 |
Reizende oder gesundheitsschädliche Stoffe | Ammoniak, Aceton, Ethanol |
GHS08 |
Gesundheitsgefährdende Stoffe | Benzol, Asbest, Rauchgas |
GHS09 |
Umweltgefährliche Stoffe | Schwermetalle, Pestizide, Öl |
Wichtig: Gefahrensymbole müssen gut sichtbar in der Nähe der Rohrleitungskennzeichnung angebracht werden.
Fließrichtungspfeile: Wann sind sie Pflicht?
Fließrichtungspfeile sind entscheidend, um die Strömungsrichtung eines Stoffes zu kennzeichnen. Sie helfen, Fehlbedienungen und Verwechslungen zu vermeiden.
Pflicht zur Kennzeichnung besteht, wenn:
- Die Leitung durch mehrere Räume oder Etagen führt
- Die Fließrichtung nicht sofort erkennbar ist
- Gefährliche Stoffe transportiert werden
Tipp: Fließrichtungspfeile sollten direkt neben den Farbmarkierungen angebracht werden und groß genug sein, um aus der Entfernung lesbar zu bleiben.
Häufige Fehler bei der Rohrleitungskennzeichnung vermeiden
Trotz klarer Vorschriften treten immer wieder Kennzeichnungsfehler auf, die zu gefährlichen Situationen führen können:
- Falsche oder fehlende Farbcodierung – Verwechslungen sind vorprogrammiert
- Zu kleine Gefahrensymbole – müssen auch aus größerer Entfernung erkennbar sein
- Fließrichtung nicht angegeben – kann zu Missverständnissen und Unfällen führen
- Kennzeichnungen an verdeckten oder schwer sichtbaren Stellen – immer gut platzieren!
Fazit: Sicherheit durch klare Kennzeichnung
Die korrekte Rohrleitungskennzeichnung ist entscheidend für die Sicherheit in Industrieanlagen. Mit der richtigen Farbcodierung, Gefahrensymbolen und Fließrichtungspfeilen lassen sich Unfälle vermeiden und gesetzliche Vorschriften einhalten.
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