Eine fehlerhafte Rohrleitungskennzeichnung kann schwerwiegende Folgen haben: Unfälle, Verwechslungen und Gefahren für Mensch und Umwelt. Deshalb sind Farbcodierungen und Gefahrensymbole nach DIN 2403 vorgeschrieben. Doch welche Farbe steht für welchen Stoff? Und wann sind Fließrichtungspfeile Pflicht? 

Praktische Hilfsmittel für die Kennzeichnung: Rohrleitungsbänder & Etiketten

Für die normgerechte und langlebige Kennzeichnung von Rohrleitungen bieten sich spezielle Rohrleitungsbänder und Rohrleitungsetiketten an. Sie sind witterungsbeständig, leicht anzubringen und in verschiedenen Farben sowie mit passenden Gefahrensymbolen erhältlich. Damit setzen Sie die Anforderungen der DIN 2403 professionell und effizient um.

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Die Farbcodierung nach DIN 2403 – Welche Farbe für welchen Stoff?

Die DIN 2403 legt einheitliche Farben für Rohrleitungen fest. Diese Farben sind essenziell, um schnell zu erkennen, welcher Stoff durch die Leitung fließt.

Farbe  Stoffgruppe  Beispiele 
Gelb  Gase  Wasser ohne besondere Eigenschaften 
Braun  Flüssigkeiten & Feststoffe  Heizöl, Benzin, Schlämme 
Rot  Dampf  Heißdampf, Prozessdampf 
Grau  Luft & Vakuum  Druckluft, technische Gase 
Blau  Sauerstoff  Reiner Sauerstoff, medizinischer O₂ 
Orange  Säuren  Schwefelsäure, Salzsäure 
Violett  Laugen  Natronlauge, Kalilauge 
Grün  Wasser ohne besondere Eigenschaften  Trinkwasser, Kühlwasser 


Hinweis: 
Die Farbcodierung muss in ausreichender Breite entlang der Rohrleitung angebracht werden, um gut sichtbar zu sein.

Gefahrensymbole für gefährliche Stoffe – Was ist vorgeschrieben?

Transportierte Medien können gesundheitsgefährdend oder explosiv sein. In diesen Fällen sind GHS-Gefahrensymbole nach der CLP-Verordnung vorgeschrieben. 

Gefahrensymbol  Bedeutung  Beispiele 

GHS02

Brennbare Stoffe  Benzin, Aceton, Ethanol 

GHS03

Oxidierende Stoffe  Wasserstoffperoxid, Chlorgas 

GHS04

Unter Druck stehende Gase  Flüssiggas, Stickstoff, Sauerstoff 

GHS05

Ätzende Stoffe  Schwefelsäure, Natronlauge 

GHS06

Giftige Stoffe  Methanol, Blausäure 

GHS07

Reizende oder gesundheitsschädliche Stoffe  Ammoniak, Aceton, Ethanol 

GHS08

Gesundheitsgefährdende Stoffe  Benzol, Asbest, Rauchgas 

GHS09

Umweltgefährliche Stoffe  Schwermetalle, Pestizide, Öl 

 

Wichtig: Gefahrensymbole müssen gut sichtbar in der Nähe der Rohrleitungskennzeichnung angebracht werden.

Fließrichtungspfeile: Wann sind sie Pflicht? 

Fließrichtungspfeile sind entscheidend, um die Strömungsrichtung eines Stoffes zu kennzeichnen. Sie helfen, Fehlbedienungen und Verwechslungen zu vermeiden.

Pflicht zur Kennzeichnung besteht, wenn:

  • Die Leitung durch mehrere Räume oder Etagen führt 
  • Die Fließrichtung nicht sofort erkennbar ist 
  • Gefährliche Stoffe transportiert werden 

Tipp: Fließrichtungspfeile sollten direkt neben den Farbmarkierungen angebracht werden und groß genug sein, um aus der Entfernung lesbar zu bleiben. 

Häufige Fehler bei der Rohrleitungskennzeichnung vermeiden

Trotz klarer Vorschriften treten immer wieder Kennzeichnungsfehler auf, die zu gefährlichen Situationen führen können:

  • Falsche oder fehlende Farbcodierung – Verwechslungen sind vorprogrammiert
  • Zu kleine Gefahrensymbole – müssen auch aus größerer Entfernung erkennbar sein
  • Fließrichtung nicht angegeben – kann zu Missverständnissen und Unfällen führen
  • Kennzeichnungen an verdeckten oder schwer sichtbaren Stellen – immer gut platzieren! 

Fazit: Sicherheit durch klare Kennzeichnung 

Die korrekte Rohrleitungskennzeichnung ist entscheidend für die Sicherheit in Industrieanlagen. Mit der richtigen Farbcodierung, Gefahrensymbolen und Fließrichtungspfeilen lassen sich Unfälle vermeiden und gesetzliche Vorschriften einhalten.

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