Wichtige Vorschriften, Regeln und Informationen zur DGUV

Im Jahr 2007 fusionierten die beiden Verbände der Berufsgenossenschaften, der BUK sowie der HVBG zur DGUV. Im Zuge dieses Zusammenschlusses kam es zu Regeldopplungen und -überschneidungen, da jeder Verband sein eigenes Regelwerk beisteuerte. Die DGUV überarbeitete in den folgenden Jahren daher die gesamten Regularien, um ein einheitliches, übersichtliches und klares Regelwerk zu erstellen.

Viele dieser Vorschriften, Regeln und Informationen bestimmen und unterstützen den Gesundheits- und Sicherheitsschutz in Unternehmen. Jede umfasst ein anderes Themengebiet und ist detailliert und von den zuständigen Institutionen gut durchdacht. In unserem Sortiment sind die entsprechenden Kennzeichnungen, beispielsweise Prüfplaketten, unter anderem mit den zugehörigen DGUV Vorschriften versehen. 

Was die wichtigsten und unsere Produkte betreffenden DGUV Vorschriften, Informationen und Regeln beinhalten, haben wir zur schnellen Übersicht im folgenden Beitrag für Sie zusammengefasst.

DGUV-Vorschriften

Die DGUV-Vorschriften spielen eine entscheidende Rolle im Bereich des Gesundheits- und Sicherheitsschutzes am Arbeitsplatz. Mit einem klaren präventiven Charakter sind sie darauf ausgerichtet, Unfälle und Gesundheitsschäden zu verhindern, bevor sie überhaupt auftreten. Diese Vorschriften sind nicht nur Empfehlungen, sondern eigenständige verpflichtende Rechtsformen, die von den Unfallversicherungsträgern in enger Zusammenarbeit mit der Deutschen Gesundheits- und Unfallversicherung (DGUV) gemäß § 15 der Unfallverhütungsvorschriften des Siebten Buchs Sozialgesetzbuch VII erlassen wurden.

Ein wichtiger Aspekt der DGUV-Vorschriften besteht darin, Arbeitgebern bei der Erfüllung und der Übersicht ihrer Pflichten im Gesundheits- und Sicherheitsschutz zu unterstützen. Sie bieten klare Leitlinien und Anforderungen, die es den Unternehmen ermöglichen, die Sicherheit und Gesundheit ihrer Mitarbeiter zu gewährleisten und gleichzeitig gesetzliche Vorgaben zu erfüllen. Die DGUV-Vorschriften sind somit ein unverzichtbares Instrument, um einen sicheren und gesunden Arbeitsplatz zu schaffen und zu erhalten.

 DGUV Vorschrift

 Inhalt

DGUV Vorschrift 1

Prüfplakette DGUV Vorschrift 1 Prüfplakette DGUV Vorschrift 1

Grundsätze der Prävention

Die Vorschrift legt die grundlegenden Prinzipien für den Arbeits- und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz fest, einschließlich präventiver Maßnahmen zur Verhinderung von Unfällen und Gesundheitsschäden.

  1. Pflichten des Unternehmers: Die Vorschrift definiert die Pflichten und Verantwortlichkeiten des Unternehmers (Arbeitgebers) im Hinblick auf die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten am Arbeitsplatz.
  2. Pflichten der Versicherten: Die DGUV V1 regelt auch die Pflichten und Verantwortlichkeiten der Versicherten, einschließlich der Mitarbeiter, im Zusammenhang mit dem Arbeits- und Gesundheitsschutz.
  3. Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes: Die Vorschrift enthält auch Bestimmungen zur Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes, einschließlich der Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen, der Information und Unterweisung der Beschäftigten sowie der Zusammenarbeit und Kommunikation im Unternehmen, um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz zu gewährleisten.

DGUV Vorschrift 3

Prüfplakette DGUV Vorschrift 3 Prüfplakette DGUV Vorschrift 3

Elektrische Anlagen & Betriebsmittel (Geltungsbereich: Unternehmen)

Diese Vorschrift legt Sicherheitsanforderungen im Zusammenhang mit elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln fest und stellt sicher, dass diese ordnungsgemäß betrieben werden, um Arbeitsunfälle und Gesundheitsschäden zu verhindern. Unternehmen und Organisationen, die elektrische Anlagen und Betriebsmittel verwenden, sind verpflichtet, folgende Bestimmungen dieser Vorschrift zu beachten und umzusetzen.

  1. Grundsätze: Die DGUV Vorschrift 3 enthält grundlegende Prinzipien und Anforderungen für den sicheren Umgang mit elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln. Dazu gehören Anforderungen an die Planung, Installation und den Betrieb elektrischer Anlagen, um Unfälle und Gesundheitsschäden zu verhindern.
  2. Prüfungen: Ein wichtiger Bestandteil der Vorschrift betrifft die regelmäßigen Prüfungen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel. Diese Prüfungen dienen dazu, die Sicherheit der elektrischen Anlagen sicherzustellen und potenzielle Gefahren zu erkennen.
  3. Arbeiten an/in der Nähe von aktiven Teilen: Die DGUV V3 enthält auch Bestimmungen für Arbeiten an oder in der Nähe von aktiven elektrischen Teilen. Hierbei geht es um Sicherheitsmaßnahmen und Verfahren, die bei Arbeiten an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln eingehalten werden müssen, um Unfälle zu verhindern.

DGUV Vorschrift 4

Prüfplakette DGUV Vorschrift 4 Prüfplakette DGUV Vorschrift 4

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel (Geltungsbereich: Öffentliche & kommunale Einrichtungen)

Die DGUV Vorschrift 4 ist speziell auf den sicheren Umgang mit elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln ausgerichtet und dient dazu, Unfälle und Gesundheitsgefahren im Zusammenhang mit elektrischer Energie zu verhindern.

  1. Grundsätze: Die DGUV Vorschrift 4 enthält grundlegende Prinzipien und Anforderungen im Zusammenhang mit elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln, insbesondere im Geltungsbereich von öffentlichen und kommunalen Einrichtungen. Hierbei handelt es sich um allgemeine Leitlinien und Regelungen zur Sicherheit elektrischer Anlagen und Betriebsmittel.
  2. Prüfungen: Die Vorschrift beinhaltet Bestimmungen zur regelmäßigen Prüfung und Wartung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel. Sie legt fest, wie oft und in welchem Umfang solche Prüfungen durchgeführt werden sollen, um die Sicherheit zu gewährleisten.
  3. Arbeiten an/in der Nähe von aktiven Teilen: Die Vorschrift behandelt auch Sicherheitsmaßnahmen und Verfahren für Arbeiten an oder in der Nähe von aktiven elektrischen Teilen. Dies umfasst unter anderem die sichere Arbeitsweise, den Schutz vor elektrischem Schlag und die erforderliche persönliche Schutzausrüstung.

DGUV Vorschrift 52

Aushang DGUV Vorschrift 52 Aushang DGUV Vorschrift 52

Überprüfung von Krananlagen

Die Vorschrift enthält Bestimmungen zur regelmäßigen Überprüfung von Krananlagen, um sicherzustellen, dass sie sicher und ordnungsgemäß funktionieren.

  1. Prüfung: Die Vorschrift legt Anforderungen an die Prüfung von Krananlagen fest, einschließlich der Prüffristen und -verfahren.
  2. Beschilderung: Sie enthält auch Vorschriften zur Beschilderung von Krananlagen, um Informationen über die sichere Verwendung und den Betrieb bereitzustellen.
  3. Platzierung: Die Platzierung von Krananlagen, einschließlich Aspekten wie Standortwahl, Aufstellungsbedingungen und Sicherheitsabständen, wird ebenfalls in der Vorschrift behandelt.

DGUV Vorschrift 54

Prüfplakette DGUV Vorschrift 54 Prüfplakette DGUV Vorschrift 54

Winden, Hub- und Zuggeräte

Diese Vorschrift enthält Bestimmungen für den sicheren Betrieb, die Prüfung, den Bau und die Ausrüstung von Winden, Hub- und Zuggeräten. Sie gibt Richtlinien zur Gewährleistung der Sicherheit bei der Verwendung dieser Geräte und behandelt folgende Aspekte:

  1. Allgemeines: Diese Abschnitte können allgemeine Grundsätze und Definitionen zu Winden, Hub- und Zuggeräten enthalten.
  2. Bau und Ausrüstung: Hier werden Anforderungen an die Konstruktion und Ausrüstung solcher Geräte festgelegt, um sicherzustellen, dass sie sicher und zuverlässig arbeiten.
  3. Prüfung: Die DGUV Vorschrift 54 kann Vorschriften zur regelmäßigen Prüfung und Inspektion dieser Geräte enthalten, um sicherzustellen, dass sie in gutem Zustand sind und keine Sicherheitsrisiken darstellen.
  4. Betrieb: Diese Abschnitte können Anweisungen und Sicherheitsmaßnahmen für den sicheren Betrieb von Winden, Hub- und Zuggeräten enthalten.
  5. Ordnungswidrigkeiten: Dieser Abschnitt kann auf mögliche Verstöße gegen die Vorschriften hinweisen und die Konsequenzen für solche Verstöße erläutern.

DGUV Vorschrift 68

Prüfplakette DGUV Vorschrift 68 Prüfplakette DGUV Vorschrift 68

Flurförderzeuge

Die Vorschrift bezieht sich auf Flurförderzeuge, einschließlich Anhänger. Dazu gehören Gabelstapler, Hubwagen, Schubmaststapler und ähnliche Fahrzeuge, die zur Handhabung von Lasten in industriellen oder gewerblichen Umgebungen verwendet werden. Mit dieser Vorschrift soll sichergestellt werden, dass der Betrieb von Flurförderzeugen sicher und gesetzeskonform erfolgt, um Arbeitsunfälle und Gesundheitsrisiken zu minimieren.

  1. Flurförderzeuge: Die Vorschrift bezieht sich auf Flurförderzeuge, einschließlich Anhänger. Dazu gehören Gabelstapler, Hubwagen, Schubmaststapler und ähnliche Fahrzeuge, die zur Handhabung von Lasten in industriellen oder gewerblichen Umgebungen verwendet werden.
  2. Betrieb: Die DGUV Vorschrift 68 enthält Bestimmungen und Anforderungen für den sicheren Betrieb von Flurförderzeugen. Dies umfasst Aspekte wie die Schulung der Fahrer, die Wartung und Instandhaltung der Fahrzeuge sowie die Gestaltung sicherer Arbeitsplätze.
  3. Besondere Bestimmungen: Die Vorschrift enthält spezifische Anforderungen und Vorschriften, die für den Betrieb von Flurförderzeugen gelten. Dazu gehören beispielsweise Anforderungen an die Verkehrswege, die Ladungssicherung und den Umgang mit Gefahrstoffen.
  4. Prüfung: Die DGUV Vorschrift 68 legt auch fest, dass Flurförderzeuge regelmäßig geprüft werden müssen, um sicherzustellen, dass sie den Sicherheitsstandards entsprechen und ordnungsgemäß funktionieren. Diese Prüfungen dienen der Sicherheit der Mitarbeiter und der Vermeidung von Unfällen.

DGUV Vorschrift 70

Prüfplakette DGUV Vorschrift 70 Prüfplakette DGUV Vorschrift 70

Fahrzeuge

Die DGUV Vorschrift 70 behandelt die Sicherheitsaspekte im Zusammenhang mit der Verwendung von Fahrzeugen und ist darauf ausgerichtet, Unfälle und Gesundheitsgefahren im Zusammenhang mit Fahrzeugen zu minimieren.

  1. Geltungsbereich: Die Vorschrift legt fest, in welchen Bereichen und Situationen sie für Fahrzeuge gilt.
  2. Begriffsbestimmungen: Hier werden wichtige Begriffe und Definitionen im Kontext der Vorschrift erklärt.
  3. Bau und Ausrüstung: Die Vorschrift enthält Anforderungen und Standards für den Bau und die Ausstattung von Fahrzeugen, um die Sicherheit der Fahrzeuginsassen und anderer Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.
  4. Betrieb: Dieser Abschnitt behandelt die Vorschriften und Empfehlungen für den sicheren Betrieb von Fahrzeugen.
  5. Prüfung: Hier werden die Anforderungen an die regelmäßige Prüfung und Wartung von Fahrzeugen beschrieben, um sicherzustellen, dass sie den Sicherheitsstandards entsprechen.
  6. Ordnungswidrigkeiten: Dieser Abschnitt enthält Informationen über mögliche Ordnungswidrigkeiten und Sanktionen im Zusammenhang mit der Einhaltung der Vorschrift.
  7. Übergangs- und Ausführungsbestimmungen: Diese Bestimmungen regeln Übergangsfristen und besondere Umsetzungsanforderungen.

DGUV-Regeln

Die Grundlagen der DGUV Regeln bilden die staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften, technische Spezifikationen sowie Erfahrungen der Präventionsarbeit der Unfallversicherungsträger. In den einzelnen Regeln sind jeweils die Maßnahmen zur Verhütung von Gefahren für Leben und Gesundheit bei der Arbeit festgehalten. Sie behandeln einzelne Unterthemen oder unter einem übergeordneten Bereich mehrere Themen, die meist artverwandt sind oder Zusammenhänge aufweisen. 

 DGUV Regel

 Inhalt

DGUV Regel 100‑500

Gebotsschild DGUV Regel 100-500 Gebotsschild DGUV Regel 100-500

Betreiben von Arbeitsmitteln

Diese Regeln umfassen allgemeine Regeln und Vorschriften für den sicheren Betrieb von verschiedenen Arbeitsmitteln.

  1. Lastaufnahmeeinrichtungen im Hebezeugbetrieb (z. B. Krane): Es gibt spezielle Regeln für den sicheren Einsatz von Hebezeugen und Lastaufnahmeeinrichtungen.
  2. Stetigförderer (z. B. Förderbänder): Hier finden sich Regelungen für Förderanlagen und den sicheren Umgang mit diesen.
  3. Hebebühnen: Die Regeln für den sicheren Einsatz von Hebebühnen sind ebenfalls enthalten.
  4. Maschinen der chemischen Verfahrenstechnik: Hier werden spezifische Sicherheitsrichtlinien für Maschinen in der chemischen Verfahrenstechnik behandelt.
  5. Erdbaumaschinen: Sicherheitsaspekte beim Einsatz von Erdbaumaschinen sind ebenfalls abgedeckt.
  6. Schleifmaschinen, Maschinen zur Holzbe- und -verarbeitung: Es gibt Regeln für die sichere Verwendung von Schleifmaschinen und Holzbearbeitungsmaschinen.
  7. Arbeiten mit Strahlgeräten: Dies betrifft die sichere Durchführung von Arbeiten mit Strahlgeräten.
  8. Betreiben von kraftbetriebenen Schleif- und Bürstwerkzeugen: Hier geht es um den sicheren Einsatz von Schleif- und Bürstwerkzeugen.
  9. Schweißen, Schneiden und verwandte Verfahren: Sicherheitsrichtlinien für Schweiß- und Schneidarbeiten sowie ähnliche Verfahren.
  10. Verarbeiten von Beschichtungsstoffen: Dies umfasst Sicherheitsmaßnahmen beim Umgang mit Beschichtungsstoffen.
  11. Bauaufzüge zur Beförderung von Gütern: Sicherheitsregeln für Bauaufzüge werden behandelt.
  12. Arbeiten an Gasleitungen: Hier finden sich Vorschriften für Arbeiten an Gasleitungen.
  13. Arbeiten mit Flüssigkeitsstrahlern: Dies betrifft die sichere Durchführung von Arbeiten mit Flüssigkeitsstrahlern.

DGUV Regel 108-007

Belastungswarnhinweis DGUV Regel 108-007 Belastungswarnhinweis DGUV Regel 108-007

Lagereinrichtungen und -geräte

  1. Bau und Ausrüstung: Die Regel kann spezifische Anforderungen und Empfehlungen für den Bau und die Ausrüstung von Lagereinrichtungen und -geräten enthalten. Dies kann Aspekte wie Materialien, Tragfähigkeit und Konstruktion betreffen.
  2. Betrieb: Die Regel kann Anweisungen und Vorschriften für den sicheren Betrieb von Lagereinrichtungen und -geräten enthalten. Dies umfasst möglicherweise Themen wie den sicheren Umgang mit Lasten, Arbeitsverfahren und den Schutz der Mitarbeiter während des Betriebs.
  3. Prüfung: Die Regel kann Anforderungen an die regelmäßige Prüfung und Inspektion von Lagereinrichtungen und -geräten festlegen. Dies dient dazu, sicherzustellen, dass sie in sicherem Zustand sind und ordnungsgemäß funktionieren.

 

DGUV-Informationen

DGUV Informationen dienen als Hilfestellung, die bei der Anwendungen der u.a. zuvor genannten DGUV Regeln unterstützen sollen. Sie basieren auf den DGUV Regeln und stellen Hinweise und Empfehlungen bereit.

 DGUV Information

 Inhalt

DGUV Information 208-016

Prüfplakette DGUV Information 208-016 Prüfplakette DGUV Information 208-016

Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten

In dieser Information geht es in der Regel um den sicheren Umgang mit Leitern und Tritten am Arbeitsplatz

  1. Bereitstellung & Benutzung: Die Information sollte Anleitungen zur sicheren Bereitstellung und Verwendung von Leitern und Tritten am Arbeitsplatz bieten. Dazu gehören Aspekte wie die Auswahl der richtigen Leiter für bestimmte Aufgaben und Arbeitsumgebungen.
  2. Zubehör: Es kann auch Informationen darüber enthalten, welches Zubehör (z.B. Standfüße, Leiterhaken) verwendet werden sollte, um die Sicherheit beim Arbeiten mit Leitern und Tritten zu erhöhen.
  3. Unterweisung der Beschäftigten: Die Information sollte wahrscheinlich auch darauf hinweisen, wie Arbeitgeber ihre Mitarbeiter in Bezug auf den sicheren Umgang mit Leitern und Tritten schulen und unterweisen sollten.
  4. Prüfung und Instandhaltung: Ein weiterer wichtiger Punkt betrifft die regelmäßige Prüfung und Instandhaltung von Leitern und Tritten, um sicherzustellen, dass sie sicher und einsatzbereit sind.

 

 

Eine vollständige Liste der DGUV-Publikationen, von “Sichere Anlagen für die Wildtierhaltung” (DGUV Information 214-061) bis hin zu “Reinigungsarbeiten mit Infektionsgefahr in medizinischen Bereichen” (DGUV Regel 101-017) finden Sie hier.