UKCA-Label ersetzt CE-Kennzeichnung in Großbritannien

Nach längerer Verzögerung ist der Brexit nun vollzogen. Seit dem 01. Januar gehört das Vereinigte Königreich nicht mehr dem EU-Binnenmarkt an. Entsprechend wird das CE-Zeichen ersetzt: durch die neue UKCA-Kennzeichnung (United Kingdom Conformity Assessed). Inhaltlich ändert sich erst einmal nichts – Verfahren zur Konformitätsbewertung sowie technische Produktanforderungen werden aus der aktuell bestehenden EU-Gesetzgebung in nationales Recht übernommen. 

 

 Gibt es eine Übergangsfrist für die CE-Kennzeichnung? 

Ja, allerdings mit Einschränkungen. Die CE-Kennzeichnung kann theoretisch alleinig und unverändert bis 01.01.2022 weiter genutzt werden, solange die britischen und die EU-Produktvorschriften inhaltsgleich sind. Sollte die EU aber 2021 Änderungen vornehmen, gehen diese nicht automatisch in die britische Regelung über. Bei Änderungen der britischen Regelungen gilt das gleiche. Entsprechend dürfen Produkte unter Umständen dann schon vor dem Ablauf der kommunizierten Frist nicht mehr auf den britischen Markt gebracht werden.  
Ab dem 01.01.2022 wird Großbritannien dann nur noch Produkte mit dem UKCA-Label akzeptieren. 

Wir empfehlen daher eine frühzeitige Umstellung Ihrer Kennzeichnung, damit Sie auch weiterhin problemlos nach Großbritannien exportieren können. 

 

 Welche Regeln gibt es für die Anbringung der UKCA-Kennzeichnung? 

Für die Verwendung des UKCA-Labels gibt es einige Regeln, die beachtet werden sollten.


  • Hersteller dürfen bis Ende 2022 das UKCA-Kennzeichnen ihrem Produkt nachträglich zuordnen, beispielsweise in der Bedienungsanleitung oder mittels eines Zusatzlabels. Ab dem 01. Januar 2023 muss das UKCA-Label allerdings wie die CE-Kennzeichnung fest am Produkt selbst angebracht sein. 
  • Sofern rechtlich zulässig, darf das UKCA-Label nur vom Hersteller oder einem Bevollmächtigten auf das Produkt aufgebracht werden 
  • Der Hersteller/Bevollmächtigte übernimmt die Verantwortung für die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen und der Konformität des Produkts 
  • Voraussetzung für die Anbringung des UKCA-Labels ist eine UKCA Declaration of Conformity 
  • Es dürfen keine weiteren Markierungen oder Zeichen auf dem Produkt aufgebracht werden, die Erkennbarkeit oder Bedeutung des UKCA-Labels negativ beeinflussen. 

 

 Welche Produkte müssen bereits jetzt die neue Kennzeichnung erhalten? 

Das neue UKCA-Label sollte allgemein schon jetzt verwendet werden. Bei bestimmten Produkten ist dies sogar Pflicht. Dies trifft auf Produkte zu,  

  • Die allein für den britischen Markt bestimmt sind 
  • Bei denen das UKCA-Label gesetzlich vorgeschrieben ist 
  • Bei denen eine Konformitätsbewertung einer benannten Stelle vorgeschrieben ist 

Ware, die bereits vor dem 01.01.2021 produziert und mit dem CE-Kennzeichen versehen wurde, ist hiervon nicht betroffen. 

 

 Welche Sonderregelungen gibt es noch? 

Speziell für Bau- und Medizinprodukte ist eine längere Übergangsfrist geplant, die allerdings noch vom Parlament bestätigt werden muss. Bei Medizinprodukten kann die CE-Kennzeichnung bis 30.06.2023 verwendet werden. Zertifikate benannter Stellen innerhalb der EU werden ebenfalls bis 30.06.2023 anerkannt. 

Ab dem 01.01.2021 müssen alle Medizinprodukte bei der MHRA (Medicines and Healthcare products Regulatory Agency) registriert werden. Fristen zur Registrierung variieren zwischen 4 bis 12 Monaten. 

Außerhalb von Großbritannien lokalisierte Hersteller müssen einen verantwortlichen Repräsentanten in GB benennen. 

 

 Was gilt für Nordirland? 

Nordirland wird Teil des EU-Binnenmarktes bleiben. Die neuen Regelungen sowie das neue UKCA-Label werden daher bezüglich Nordirland nicht zur Anwendung kommen. Hier kann weiterhin wie gewohnt die CE-Kennzeichnung verwendet werden.