
Schilder leisten einen wichtigen Beitrag zur Orientierung in vielerlei Hinsicht. Sind sie im Inneren von Gebäuden noch weitestgehend vor den Einflüssen der Witterung geschützt, so nagt an den Schildern auf dem Betriebsgelände permanent der Zahn der Zeit. Und dort, wo Gewohnheit den Blick trübt („Das Schild ist doch noch gut!“), wird es im Hinblick auf Normen und Gesetze schon oft bedenklich.
Seien wir mal ehrlich: Niemand beschildert sein Betriebsgelände, weil die bunten Schilder so dekorativ sind. Ob es sich nun um durch Gesetz, Norm oder Vorschrift vorgegebene oder freiwillige Beschilderung handelt, sie dient immer einem Zweck: der Sicherheit und der Ordnung auf dem Betriebsgelände.




Grundlegend für die Sicherheitsausschilderung ist die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A1.3, Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung. Die in nationales Recht übernommene Regel verlangt klar und deutlich, dass Sicherheitskennzeichen, Hindernisse und Gefahrenstellen ebenso klar und deutlich erkennbar sein müssen!
Sowohl Farbe als auch geometrische Form stellen besonders bei der Sicherheitskennzeichnung einen wichtigen Erkennungsfaktor dar und sollten auch unter widrigen Umständen weiterhin erkennbar sein.
Durch eine Staub- oder Dreckschicht wird besonders die Funktionsweise von langnachleuchtenden Schildern (ASR A3.4/3) schwer beeinträchtigt; es kann a priori nur ungenügend Licht aufgenommen werden und so entspricht die Leuchtdichte und –dauer auch nicht mehr den gesetzlichen Vorschriften.
Auch die Erkennungsweite (ASR A1.3, Tabelle 3) wird trotz per se ausreichender Größe des Schildes verfälscht und die Sicherheitswirkung der Beschilderung ist nicht mehr ausreichend gegeben.
Der Frühling ist von daher eine gute Gelegenheit, auch außerhalb einer Gefährdungsbeurteilung das Betriebsgelände abzugehen und die Beschilderung sowie die Warnkennzeichnungen auf Abnutzung und andere, die Erkennung einschränkende Faktoren zu überprüfen.
- Sind Beschilderung & Warnkennzeichnung überhaupt noch vollständig vorhanden?
- Außenbereich: ist die Kennzeichnung noch gut erkennbar?
Wird sie es auch noch sein, wenn im Sommer der nebenstehende Baum sein volles Blattwerk entfaltet hat? - Innenbereich: ist die Kennzeichnung noch gut erkennbar?
Gab es bauliche Veränderungen oder eine Neumöblierung, die ein erneutes Überdenken der Anbringungsorte notwendig macht? Gibt es eventuelle neue Gefahrenstellen, die gekennzeichnet werden müssen? - Sind die Schilder oder Gefahrenstellenkennzeichnung verschmutzt?
Hier wirkt eine simple Reinigung schon Wunder. - Sind Schilder/Warnkennzeichnungen verwittert oder anderweitig substanziell beeinträchtigt?
In diesem Fall hängt es vom Grad der Verwitterung/Beschädigung ab. Bedenken Sie aber, dass Sie im Unglücksfall überzeugend nachweisen müssen, dass die entsprechende Beschilderung trotz Verfallserscheinungen den gleichen Sicherheitseffekt bietet wie eine einwandfreie Ausschilderung. - Ist die Beschilderung noch aktuell?
- Sind die Schilder oder deren Befestigungsmittel beschädigt oder sitzt die Warnkennzeichnung locker?
Hier besteht die Gefahr, dass Schild, Befestigung oder Kennzeichnung in absehbarer Zeit trotz momentan guter Erkennbarkeit unbemerkt abfallen/nicht mehr wahrnehmbar sind.
Verwitterte oder anderweitig unlesbare Kennzeichnungen auf dem Betriebsgelände bergen weiterhin ein nicht zu unterschätzendes Gefahrenpotenzial. Besonders in Bereichen, in denen oft externe Mitarbeiter zum Einsatz kommen, sollten Sie demnach auf eine stringente und gut erkennbare Kennzeichnung großen Wert legen.