Der Aufbau von Gefahrstoffetiketten nach GHS

 Was ist das GHS? 

Vor dem Inverkehrbringen unterliegen Chemikalien der Einstufungs- und Kennzeichnungspflicht. Potenzielle gefährliche Stoffeigenschaften werden identifiziert und durch entsprechende Gefahrensymbole gekennzeichnet. So werden Mensch und Umwelt bei Umgang und Transport geschützt und im Falle eines Unfalls können ohne Zeitverzögerung passende Gegenmaßnahmen ergriffen werden.

Die Systeme zur Einstufung und Kennzeichnung unterscheiden sich weltweit teilweise erheblich. Eine Chemikalie gilt in einem Land als gefährlich und im Nachbarstaat unter Umständen schon nicht mehr. Dies führte in der Vergangenheit besonders beim grenzüberschreitenden Handel und Transport sondern auch hinsichtlich Verbrauchern und Arbeitsschutz zu Problemen.

Das Globally Harmonised System (GHS) ist die Bestrebung der Vereinten Nationen, ein weltweit einheitliches System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien sowohl auf Verpackungen als auch Sicherheitsdatenblättern zu etablieren. So werden Stoffe erst einmal grundsätzlich nach einheitlichen Kriterien eingestuft und in Folge auch kongruent gekennzeichnet.

1992 wurde das konkrete Mandat dafür auf dem Weltgipfel für Nachhaltigkeit in Rio de Janeiro festgelegt. In der Form des „Purple Book“ wurde das GHS 2003 erstmals vorgelegt; seitdem wird es beständig weiterentwickelt und grob alle 2 Jahre aktualisiert.

 

 GHS-Piktogramme 

Die standardisierten GHS-Piktogramme sind ein zentrales Element des Gefahrstoffetiketts. Das GHS enthält insgesamt zwei Piktogramm-Sätze:

  • Für die Etikettierung von Behältern und für Gefahrenhinweise am Arbeitsplatz
  • für die Verwendung beim Transport von Gefahrgut

Die beiden Sätze werden nur getrennt, nie gemeinsam verwendet.

Je nach Kapazität des Behälters sind verschiedene Mindestgrößen für Etiketten und Piktogramme vorgesehen.

 

 Die standardisierten Elemente eines GHS-Etiketts 

 

  • Signalwort („Gefahr“ für höhere, „Achtung“ für weniger schwerwiegende Gefahrenkategorien)
  • Produktkennung
  • Gefahrenpiktogramme gemäß CLP/GHS
  • H-Sätze/Gefahrenhinweise („Hazard Statement“)
  • P-Sätze/Sicherheitshinweise („Precautionary Statement“)
  • Anschrift und Kontaktdaten des Inverkehrbringers

Die zusätzliche Beifügung von weiteren Kundenanforderungen ist möglich, aber nicht vorgeschrieben.

In der EU gibt es weitere Gefahrenhinweise, EUH-Sätze genannt. Die Kodierung besteht aus der Buchstabenfolge EUH mit einer 3stelligen Ziffer. Die Ziffer entspricht dem ehemaligen R-Satz.