Jährliche Betriebsmittelprüfung leicht gemacht: Die Checkliste für mehr Sicherheit

Die jährliche Prüfung von Betriebsmitteln ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben – sie ist essenziell für die Sicherheit im Betrieb. Wer hier strukturiert vorgeht, spart Zeit, vermeidet Risiken und sorgt für reibungslose Abläufe. Im folgenden Blogartikel erhalten Sie alle Informationen und eine Checkliste für Ihre jährliche Sicherheitsprüfung.

Warum ist die Betriebsmittelprüfung so wichtig?

Die regelmäßige Prüfung von Maschinen, Anlagen und elektrischen Geräten schützt Mitarbeiter, verhindert Ausfälle und erfüllt gesetzliche Anforderungen wie die BetrSichV, DGUV Vorschrift 3 und die TRBS 1201. Unternehmen, die ihre Prüfpflichten vernachlässigen, riskieren nicht nur Bußgelder, sondern auch Unfälle und Produktionsstillstände.

Gesetzliche Grundlagen und Normen für die Betriebsmittelprüfung

Die Prüfung von Betriebsmitteln ist in Deutschland durch mehrere zentrale Regelwerke geregelt. Diese Normen und Vorschriften bilden das Fundament für rechtssichere, sichere und fachgerechte Prüfprozesse in Unternehmen. Wer sie kennt und korrekt anwendet, schützt nicht nur seine Mitarbeitenden, sondern auch sich selbst vor Haftungsrisiken.

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Die BetrSichV ist das zentrale Regelwerk für die sichere Verwendung von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen. Sie verpflichtet Arbeitgeber dazu:

  • Arbeitsmittel sicher bereitzustellen und zu betreiben
  • Gefährdungsbeurteilungen durchzuführen
  • Prüfungen vor Inbetriebnahme, nach Änderungen und regelmäßig durchzuführen
  • Prüfprotokolle zu führen und aufzubewahren

Die Verordnung unterscheidet zwischen allgemeinen Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen (z. B. Druckbehälter, Aufzüge), für die strengere Prüfanforderungen gelten. Die Einhaltung der BetrSichV wird durch die Anwendung der Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) konkretisiert. Alle Prüfplaketten zu BetrSichV finden Sie hier.

DGUV Vorschrift 3 – Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
Die DGUV Vorschrift 3 (früher BGV A3) ist eine Unfallverhütungsvorschrift der Berufsgenossenschaften. Sie regelt die Prüfung elektrischer Betriebsmittel und Anlagen mit dem Ziel, Unfälle durch elektrischen Strom zu verhindern.
Pflichten laut DGUV V3:

  • Erstprüfung vor Inbetriebnahme
  • Wiederholungsprüfung in festgelegten Intervallen
  • Prüfung nach Reparatur oder Änderung
  • Durchführung durch befähigte Elektrofachkräfte

Die Vorschrift gilt für ortsveränderliche und ortsfeste elektrische Betriebsmittel sowie für Arbeiten in der Nähe elektrischer Anlagen. Verstöße können zu Bußgeldern und zum Verlust des Versicherungsschutzes führen. Alle Prüfplaketten zu DGUV Vorschrift 3 finden Sie hier.

TRBS 1201 – Technische Regeln für Betriebssicherheit
Die TRBS 1201 konkretisiert die Anforderungen der BetrSichV hinsichtlich der Prüfungen und Kontrollen von Arbeitsmitteln. Sie definiert:

  • Prüfarten: Ordnungsprüfung (Dokumente, Unterlagen) und technische Prüfung (Zustand, Funktion)
  • Prüffristen: Festlegung anhand Gefährdungsbeurteilung und Nutzung
  • Prüfumfang: Sichtprüfung, Funktionsprüfung, ggf. Messungen
  • Prüfpersonen: Befähigte Personen oder zugelassene Überwachungsstellen

Die TRBS bietet auch Beispiele für bewährte Prüffristen und unterstützt Arbeitgeber bei der rechtskonformen Organisation der Prüfprozesse. Alle Prüfplaketten zu TRBS 1201 finden Sie hier.

DIN VDE Normen – Elektrotechnische Sicherheit
Die DIN VDE Normen des Verbands der Elektrotechnik (VDE) regeln die technische Durchführung von Prüfungen elektrischer Betriebsmittel:

Diese Normen legen fest, welche Messverfahren und Grenzwerte anzuwenden sind, z. B. Isolationswiderstand, Schutzleiterwiderstand oder Berührungsstrom. Sie sind für Elektrofachkräfte essenziell, um die Sicherheit elektrischer Geräte zu gewährleisten. Alle Prüfplaketten zu den DIN VDE Normen finden Sie hier.

Checkliste für die jährliche Prüfung

Damit die jährliche Betriebsmittelprüfung effizient und rechtssicher durchgeführt werden kann, hilft eine strukturierte Checkliste, um alle relevanten Schritte – von der Vorbereitung bis zur Kennzeichnung – systematisch zu erfassen und umzusetzen.

1. Vorbereitung

  • Gefährdungsbeurteilung aktualisieren (inkl. Nutzungshäufigkeit, Umgebungseinflüsse)
  • Prüfintervalle festlegen (nach Nutzung, Umgebung, Herstellerangaben, gesetzlichen Vorschriften)
  • Befähigte Prüfer bestimmen (z. B. Elektrofachkraft)

2. Erfassung der Betriebsmittel

  • Maschinen und Anlagen
  • Elektrische Geräte (ortsveränderlich & ortsfest)
  • Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
  • Druckbehälter, Hebezeuge, Gabelstapler etc.
  • Brandschutztechnik (Feuerlöscher, Melder)
  • Türen, Tore, Leitern, Regale

3. Durchführung der Prüfung

  • Sichtprüfung auf äußere Schäden (z. B. auf Beschädigungen, Verschmutzungen)
  • Funktionsprüfung der Sicherheitseinrichtungen (z. B. Beweglichkeit, Steuerung, Sicherheitseinrichtungen)
  • Technische Prüfung mit Messgeräten (z. B. mit Messgeräten, ggf. zerstörungsfrei)

4. Dokumentation

  • Prüfprotokoll erstellen (Datum, Prüfer, Ergebnis, Maßnahmen)
  • Digitale Ablage im ERP- oder Prüfmanagementsystem
  • Archivierung gemäß gesetzlicher Vorgaben

5. Kennzeichnung mit Prüfplaketten

  • Plakette gut sichtbar anbringen
  • Nächster Prüftermin klar erkennbar
  • Plakette jährlich erneuern (Empfehlung: Jahresfarben verwenden)
  • Plakette muss mit Prüfprotokoll übereinstimmen

Beispiele für Prüfintervalle im Überblick

Je nach Art und Nutzung eines Betriebsmittels gelten unterschiedliche Prüffristen und Anforderungen an die Prüferqualifikation. Die folgende Übersicht zeigt typische Intervalle und Zuständigkeiten für gängige Arbeitsmittel – kompakt und praxisnah.

  Betriebsmittel

  Prüffrist

  Prüfer

  Elektrische Geräte (ortsveränderlich)

  6–24 Monate

  Elektrofachkraft


  Gabelstapler

  Jährlich

  Befähigte Person*


  Feuerlöscher

  Alle 2 Jahre

  Fachkundige Person**


  Hebezeuge

  Jährlich

  Befähigte Person*


  Druckbehälter

  1–10 Jahre (je nach Typ)

  Befähigte Person*


*Eine „befähigte Person“ ist laut TRBS 1203 jemand mit technischer Ausbildung, praktischer Erfahrung und aktueller beruflicher Tätigkeit, der vom Arbeitgeber beauftragt wird, Prüfungen an Arbeitsmitteln fachgerecht und sicher durchzuführen.

** Eine „fachkundige Person“ ist laut § 2 Abs. 5 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) jemand, der über die erforderlichen Fachkenntnisse zur Ausübung einer bestimmten Aufgabe verfügt (erworben durch Berufsausbildung, praktische Erfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit). Die Fachkunde muss regelmäßig durch Schulungen aktualisiert werden.

So wählen Sie die richtigen Prüfplaketten 

Die Wahl der richtigen Prüfplakette ist entscheidend für eine klare und rechtssichere Kennzeichnung.

Prüfplaketten sollten:

  • wischfest, UV-beständig und haftstark sein
  • farblich codiert sein, um Jahresprüfungen visuell zu unterscheiden
  • individuell bedruckbar sein (z. B. mit QR-Code oder Prüferkennung)
  • zur Umgebung passen (z. B. hitzebeständig für Maschinenräume)

Ausführlichere Informationen zur Wahl der richtigen Prüfplakette finden Sie in unseren Blogartikeln "Prüfplaketten – Welche passt zu Ihrer Anwendung?" und "Prüfplaketten für Pflichtprüfungen".

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