Betriebliche Aushänge – die neue Version DIN VDE 0132 ist da!

Aushänge im Betrieb sind so allgegenwärtig, dass wir sie praktisch schon gar nicht mehr bewusst wahrnehmen. Erste Hilfe, Brandschutz, Gefahrstoffe, Sicherheitsvorschriften und Aushänge gemäß VDE fallen oft in die Kategorie des optischen Hintergrundrauschens. Dennoch ist ihr Vorhandensein wichtig – und natürlich in vielen Fällen schlicht gesetzlich vorgeschrieben. Kommt der Arbeitgeber seiner Aushangpflicht nicht nach, drohen oft empfindliche Strafen.

Welche Aushänge, Auslagen oder Bekanntmachungen den Arbeitnehmern zur Verfügung gestellt werden müssen, ist stark von der Branche abhängig. Gastronomiebetriebe oder Ähnliche müssen beispielsweise ihre Speisekarte aushängen, ein mittelständisches Unternehmen in der Maschinenbaubranche braucht dies – natürlich – nicht. Dafür muss dort nach §16 Abs. 1 ArbZG ein Abdruck des Arbeitszeitgesetzes im Sinnes des §7 Abs. 1 bis 3, §§ 12 und 21a Abs. 6 aushängen oder –liegen. Eine Abklärung, welche Aushangpflichten für Ihre Firma gelten, ist daher wichtig und unumgänglich. Beachten Sie, dass es je nach Bundesland noch zusätzliche Regelungen geben kann.

Grundsätzlich ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, den Arbeitnehmer über die Sicherheit und den Gesundheitsschutz in seinem Tätigkeitsbereich zu unterweisen. (DGUV Vorschrift 1, DGUV Vorschrift 3, Arbeitsschutzgesetz §12)

 6 wichtige Tipps für betriebliche Aushänge 

  • Sie müssen jedem Mitarbeiter ohne (vermeidbare) Erschwernis auch unbeaufsichtigt zugänglich sein. Ein allgemein erreichbarer Bereich des Betriebs wie die Kantine, ein Aufenthaltsraum oder ein schwarzes Brett eignen sich dafür.
  • Sie müssen in jeder Filiale ausliegen, eine Zugänglichmachung beispielsweise nur im Mutterhaus ist bei gesetzlich vorgeschriebenen Aushängen nicht zulässig. Aushänge zu den Rettungswegen müssen sogar in jedem Stockwerk ausgehängt werden.
  • Bei einigen Aushängen schreibt der Gesetzgeber sogar spezifische Orte vor. Halten Sie sich in diesem Fall unbedingt an die Vorschriften.
  • Ein Aushang sollte aus einem seiner Einsatzumgebung angepassten Material bestehen
  • Bei nicht gesetzlich vorgeschriebenen, also firmenintern freiwilligen Aushängen sollten Sie vorher unbedingt prüfen, ob diese eventuell gegen den Datenschutz, die Fürsorgepflicht, das
    Allgemeine Persönlichkeitsrecht oder die betriebsverfassungsrechtliche vertrauensvolle Zusammenarbeit verstoßen
    (Beispiel: Arbeitgeber legt Liste der Krankheitstage aus)
  • Der Betriebsrat, so vorhanden, ist von den gesetzlich vorgeschriebenen Aushängen zu unterrichten.

 Was passiert bei einem Verstoß gegen die Aushangpflicht? 

Kommt der Arbeitgeber seiner Aushangpflicht nicht nach, gilt dies in den meisten Fällen als Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Im Falle eines Unfalls kann der Arbeitgeber schadenersatzpflichtig werden, wenn der Schaden durch das Vorhandensein des korrekten Aushangs hätte vermieden werden können.

Sind betriebsverfassungsrechtliche Regelungen involviert, kann dies zu Beseitigung- und Unterlassungsansprüchen führen.

 Unter Strom – Aushänge nach VDE 0105-100 und VDE 0132 

Ein besonders „spannendes“ Thema in diesem Zusammenhang ist natürlich immer der Umgang mit Strom, elektrischen Geräten und den Erstmaßnahmen im Falle eines Unfalls. Seit Werner von Siemens im späteren 19. Jahrhundert das dynamoelektrische System erfand, stieg der Bedarf nach Strom ebenso wie das Bedürfnis, den Umgang mit dieser Energieform sicher zu gestalten.

Die Aushänge gemäß VDE 0105-100 (Bestimmungen für den Betrieb von elektrischen Anlagen) und VDE 0132 (Brandbekämpfung und Hilfeleistung im Bereich elektrischer Anlagen) gingen aus diesem Sicherheitsbedürfnis hervor. Bringen Sie diese überall dort gut sichtbar an, wo elektrische Anlagen betrieben werden.

Halten Sie Ihre Aushänge immer aktuell!

Viele Aushänge, deren Inhalte ein dynamisches Medium zum Thema haben, werden regelmäßig überarbeitet und erscheinen in neuer Version. Die Übergangsfristen, innerhalb derer die alte gegen die neue Version ausgetauscht werden muss, sind in den meisten Fällen durchaus großzügig bemessen.

Aktuell befinden sich beispielsweise beide Aushänge gemäß VDE nach einer Aktualisierung in der Übergangsfrist.

  • DIN VDE 0105-100:2015-10 » DIN VDE 0105-100:2017-06
    (Übergangsfrist endet am 01.06.2019)
  • DIN VDE 0132:2015-10 » DIN VDE 0132:2018-07 
    (Übergangsfrist endet am 01.07.2021)

In der neuen Version VDE 0132:2018-07 kommt es zu folgende Änderungen:

1. Der Punkt 5.1.3, "Maßnahmen bei Überflutung zur Sicherstellung der Personensicherheit", wurde redaktionell geändert

2. Der Punkt 5.1.5, "Besondere Maßnahmen bei Lithium-Ionen-Akkumulatoren", wurde neu aufgenommen.

Weiterführende Informationen über Lithium-Ionen-Akkus und warum diese Erweiterung des Aushangs VDE 0132 sinnvoll und nötig ist, finden Sie in unserem Blog:

Lithium-Batterien – ihr Erfolgsgeheimnis, die richtige Lagerung und der korrekte Versand

Wir empfehlen grundsätzlich, die Übergangsfrist nicht auszureizen und zeitnah nach Veröffentlichung Ihre Aushänge auf die aktuelle Ausgabe zu modernisieren. Es dient letztendlich der Sicherheit innerhalb der Firma und im Falle eines Zwischenfalls sind sie immerhin diesbezüglich auf der sicheren Seite.

 Aushänge als Teil der Literatur 

Zum Abschluss dieses Artikels möchten wir Ihnen nun ein sehr passendes Zitat aus Douglas Adams‘ berühmten Buch „Per Anhalter durch die Galaxis“ nicht vorenthalten. Es nimmt sich des Themas auf die typisch augenzwinkernd-skurrile Art und Weise des Autors an:

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Mr. Prosser sagte: „Sie hatten ja durchaus das Recht, zu geeigneter Zeit Vorschläge und Proteste zu äußern.“

„Zu geeigneter Zeit?“ schimpfte Arthur. „Zu geeigneter Zeit? Zum ersten Mal habe ich was davon gehört, als gestern ein Arbeiter bei mir aufkreuzte. […]“

„Aber Mr. Dent, die Pläne lagen die letzten neun Monate im Planungsbüro aus.“

„O ja. Als ich davon hörte bin ich gestern Nachmittag gleich rüber gegangen um sie mir anzusehen. Man hatte sich nicht gerade viel Mühe gemacht, die Aufmerksamkeit darauf zu lenken. Ich meine, dass man’s jemandem gesagt hätte oder so.“

„Aber die Pläne lagen aus…“

„Lagen aus? Ich musste schließlich zuerst in den Keller runter …“

„Da werden sie immer ausgehängt.“

„Mit einer Taschenlampe.“

„Tja, das Licht war wohl kaputt.“

„Die Treppe auch.“

„Aber die Bekanntmachung haben Sie doch gefunden, oder?“

„Jaja“, sagte Arthur, „ja, das habe ich. Ganz zuunterst, in einem verschlossenen Aktenschrank, in einem unbenutzten Klo, an dessen Tür stand: Vorsicht, bissiger Leopard!“

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In diesem Sinne: bleiben Sie sicher, halten Sie ihre Aushänge aktuell und denken Sie an uns, wenn Sie ein Schild mit der Aufschrift „Vorsicht, bissiger Leopard“ brauchen. Wir fertigen Ihnen gerne individuell eines an.