Ein Brandschutzhelfer kann im Ernstfall dafür verantwortlich sein, ob ein Entstehungsbrand schnell unter Kontrolle gebracht wird, oder sich zur Gefahr für Menschen und Sachwerte entwickelt. Damit Unternehmen ihren gesetzlichen Pflichten nachkommen und gleichzeitig die Sicherheit aller Beschäftigten gewährleisten können, braucht es klare Abläufe, gut geschultes Personal und eine zuverlässige Sicherheitskennzeichnung. Als Experten für betriebliche Kennzeichnung zeigen wir im folgenden Beitrag, worauf es dabei wirklich ankommt.
Warum Brandschutz für jedes Unternehmen unverzichtbar ist
Ein Brand gehört zu den gravierendsten Gefährdungen im Betrieb – unabhängig von Branche oder Unternehmensgröße. Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, Maßnahmen zu treffen, die der Brandvermeidung, Brandbekämpfung und Evakuierung dienen. Dazu gehören organisatorische, technische und bauliche Schutzmaßnahmen.
Organisatorischer Brandschutz
Zu den organisatorischen Pflichten zählen unter anderem:
- Brandschutzordnung nach DIN 14096 und betriebliche Aushänge
- regelmäßige Unterweisungen aller Beschäftigten
- Notfallkonzepte und klare Abläufe für den Ernstfall
Sicherheitskennzeichen im Betrieb
Rettungswege und brandschutzrelevante Ausrüstungen müssen eindeutig erkennbar sein. Denn gut sichtbare Kennzeichnungen verkürzen Reaktionszeiten erheblich – sowohl für Mitarbeitende als auch für Einsatzkräfte. Eine große Auswahl an Brandschutzschildern und Rettungszeichen finden Sie in unserem Onlineshop!
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- Rettungszeichen (z. B. Notausgang, Sammelstelle) – essenziell für Evakuierungen
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Baulicher Brandschutz
Bauliche Elemente verhindern die schnelle Ausbreitung eines Feuers. Dazu zählen u. a. Brandabschnitte, Feuer- und Rauchschutztüren und feuerbeständige Verglasungen.
Gesetzliche Grundlagen für Brandschutzhelfer
Die Verpflichtung zur Bestellung und Schulung von Brandschutzhelfern ergibt sich aus den folgenden Vorschriften:
- ArbSchG § 10 Abs. 2 (Erste Hilfe, Brandbekämpfung, Evakuierung)
- DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“, § 22
- Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR A2.2)
- DGUV Information 205‑023 „Brandschutzhelfer – Ausbildung und Befähigung“
Dabei definiert die ASR A2.2 klar, dass Arbeitgeber eine „ausreichende Anzahl“ an Brandschutzhelfern benennen müssen.
Wie viele Brandschutzhelfer braucht ein Betrieb?
Die Anzahl der erforderlichen Brandschutzhelfer richtet sich nach den Vorgaben der DGUV und wird anhand der jeweiligen Brandgefährdung im Betrieb beurteilt. Bei einer normalen Brandgefährdung gilt als Orientierungswert, dass rund 5 % der Beschäftigten zu Brandschutzhelfern ausgebildet sein sollten. In Arbeitsbereichen mit erhöhter Brandlast, in Betrieben mit starkem Publikumsverkehr, im Schichtbetrieb oder bei weitläufigen Gebäude- und Geländearten erhöht sich dieser Bedarf entsprechend, um jederzeit eine ausreichende Abdeckung sicherzustellen. Zusätzlich müssen Arbeitgeber berücksichtigen, dass Beschäftigte aufgrund von Urlaub, Krankheit oder Außendienstzeiten nicht immer verfügbar sind. Daher sollte die Anzahl der benannten Brandschutzhelfer grundsätzlich so bemessen sein, dass auch bei Abwesenheiten jederzeit genügend qualifizierte Personen im Betrieb anwesend sind.
Aufgaben und Anforderungen an Brandschutzhelfer
Brandschutzhelfer spielen im Ernstfall eine entscheidende Rolle, zu deren Hauptaufgaben es gehört:


- Den Brandschutzbeauftragten zu unterstützen
- Brandgefahren zu erkennen und zu vermeiden
- Feuerlöscheinrichtungen zu bedienen
- Feuerwehr einzuweisen
- Bei Evakuierungsmaßnahmen zu unterstützen
Warum regelmäßige Auffrischung wichtig ist
Die DGUV empfiehlt eine Wiederholungsausbildung alle 3–5 Jahre, insbesondere bei:
- Änderung von Arbeitsabläufen
- Neuen Brandschutzsystemen
- Umzug oder Umbau des Betriebs
- Hoher Personalfluktuation
Die bundeseinheitliche Ausbildung von Brandschutzhelfern
Die DGUV-Information 205‑023 regelt Umfang und Inhalte der Ausbildung. Diese besteht aus zwei Teilen:
Theorie (ca. 90 Minuten)
- Betriebliche Brandschutzorganisation
- Brandklassen und Löschmittel
- Funktion von Feuerlöscheinrichtungen
- Verhalten im Brandfall
- Bedeutung von Sicherheitskennzeichen z. B. Feuerlöscher, Brandmelder, Löschschlauch, Notausgänge
Brandschutzkennzeichen nach ASR A1.3 müssen normgerecht angebracht sein, um von Brandschutzhelfern schnell erfasst zu werden.
Praxis (ca. 90 Minuten)
- Realitätsnaher Einsatz von Feuerlöschern
- Handhabung von Wandhydranten
- Löschübungen an simulierten Entstehungsbränden
Brandschutzhelfer sollen Entstehungsbrände mit geringer Rauch- und Hitzentwicklung eigenständig löschen können,
ohne sich dabei selbst zu gefährden.
Sicherheit entsteht durch klare Strukturen und gute Ausstattung
Brandschutzhelfer sind ein unverzichtbarer Bestandteil eines funktionierenden Arbeitsschutzkonzepts, denn sie tragen dazu bei:
✓ Leben zu retten
✓ Eigentum zu schützen
✓ Betriebsstillstände zu vermeiden
✓ gesetzliche Pflichten zu erfüllen
Damit Ihre Brandschutzhelfer im Ernstfall optimal handeln können, sollten alle relevanten Bereiche – von Kennzeichnung über bauliche Maßnahmen bis hin zu Brandschutz-Aushängen – professionell umgesetzt sein.
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