Laser im Einsatz: Alles über Laserklassen, Normen und Kennzeichnungspflichten

Laser und andere technische Gefahrenquellen sind aus der modernen Industrie nicht mehr wegzudenken. Doch mit der steigenden Komplexität wächst auch das Risiko für Mitarbeiter. Maschinenkennzeichnung und normgerechte Warnschilder sind unverzichtbar für die Arbeitssicherheit. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Normen gelten und wie Sie Ihre Maschinen richtig kennzeichnen.


Was bedeutet Laser und warum ist er gefährlich?

Der Begriff LASER ist ein Akronym für „Light Amplification by Stimulated Emission of Radiation“. Er beschreibt sowohl das Gerät als auch den physikalischen Prozess, bei dem Licht durch stimulierte Emission verstärkt wird. Laserstrahlen sind elektromagnetische Wellen im Bereich von 100 nm bis 1 mm und kommen in zahlreichen Anwendungen vor – von der Lasermarkierung über die Materialbearbeitung bis hin zur Medizintechnik.

Gefahrenpotenzial:
Laserstrahlen sind extrem energiereich und können auf kleinste Flächen fokussiert werden. Das führt zu Risiken wie:

  • Augenverletzungen durch den Brennglas-Effekt
  • Hautschäden wie Verbrennungen oder Entzündungen
  • Brandgefahr bei leistungsstarken Lasern

Je nach Laserklasse (1 bis 4) steigt das Gefährdungsrisiko erheblich. Deshalb ist eine klare Kennzeichnung und Schutzmaßnahmen zwingend erforderlich.


Übersicht der Laserklassen und ihre Gefährdungspotenziale

Die Klassifizierung von Lasern ist entscheidend für die Auswahl geeigneter Schutzmaßnahmen und die richtige Kennzeichnung. Nach der Norm DIN EN 60825-1 werden Laser in folgende Klassen eingeteilt:

Laserklasse

Beschreibung

Gefährdung

Kennzeichnungspflicht

Klasse 1

Sicher im Normalbetrieb, keine Gefährdung für Augen oder Haut

Keine

Warnschild empfohlen bei Servicearbeiten

Klasse 1M

Sicher für das Auge, außer bei Verwendung optischer Hilfsmittel (z. B. Lupen)

Gering

Warnschild erforderlich

Klasse 2

Sichtbarer Laserstrahl (400–700 nm), ungefährlich bei kurzer Einwirkzeit

Augenreizungen möglich

Warnschild erforderlich

Klasse 2M

Wie Klasse 2, aber gefährlich bei optischen Hilfsmitteln

Augenreizungen möglich

Warnschild erforderlich

Klasse 3R

Laserstrahl kann gefährlich für das Auge sein, begrenzte Leistung

Augenverletzungen

Warnschild erforderlich

Klasse 3B

Direkter Blick in den Strahl gefährlich für Augen und Haut

Hohe Verletzungsgefahr

Warnschild + zusätzliche Schutzmaßnahmen

Klasse 4

Sehr leistungsstark, gefährlich für Augen, Haut und Brandrisiko

Extrem hohe Gefahr

Warnschild + Zugangsbeschränkung + Laserschutzbeauftragter


Aktuelle Normen und Vorschriften für Laser und Maschinenkennzeichnung

Die Maschinenkennzeichnung unterliegt strengen gesetzlichen Vorgaben.
Wichtige Regelwerke sind:

Pflichten für Betreiber:

  • Klassifizierung der Laser nach Gefährdungsgrad (Klassen 1, 1M, 2, 2M, 3R, 3B, 4)
  • Meldung von Lasereinrichtungen der Klasse 3B und 4 an die zuständige Behörde*
  • Bestellung eines Laserschutzbeauftragten bei Hochleistungslasern*

*Mehr Informationen zu ihren Pflichten finden Sie hier.


Warnschilder für Laser und andere Gefahrenquellen

Normgerechte Warnschilder sind Pflicht und dienen dem Schutz der Mitarbeiter.
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Alle Warnschilder müssen nach ISO 7010 gestaltet und gut sichtbar angebracht werden. Sie sind in verschiedenen Materialien erhältlich – von selbstklebenden Folien bis zu robusten Aluminium- oder Kunststoffschildern. Die gesamte Auswahl finden Sie in unserem Onlineshop!


Erweiterte Schutzmaßnahmen bei Laserklasse 3B und 4

Bei leistungsstarken Lasern, wie die der Klasse 3B und 4, reichen Warnschilder allein nicht aus. Zusätzliche Maßnahmen sind erforderlich:

  • Zugangsbeschränkungen für Laserbereiche
  • Schlüsselschalter zur Sicherung der Laserquelle
  • Schutzbrillen mit geeigneter Filterwirkung
  • Schirme und Blenden, um Streustrahlung zu verhindern

Diese Maßnahmen sind gesetzlich vorgeschrieben und müssen regelmäßig überprüft werden.


Standard ist Ihnen nicht genug?

Nicht jede Anwendung ist gleich – und genau deshalb bieten wir Ihnen mehr als nur Standardlösungen. Wenn Sie für Ihre Laseranlage eine individuell abgestimmte Kennzeichnung benötigen, können Sie diese ganz bequem mit unserem Online-Konfigurator erstellen:

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Mit einer Kennzeichnung, die exakt auf Ihre Laseranlage zugeschnitten ist, sorgen Sie für noch mehr Sicherheit im Umgang mit Laserstrahlen und erfüllen alle gesetzlichen Anforderungen.


Die Lasertechnologie bietet enorme Vorteile, birgt aber auch erhebliche Risiken. Mit normgerechten Warnschildern, klarer Maschinenkennzeichnung und ergänzenden Schutzmaßnahmen stellen Sie sicher, dass Ihre Mitarbeiter geschützt sind und alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden. Investieren Sie in hochwertige Kennzeichnungslösungen – für maximale Sicherheit und Rechtssicherheit.

Gerne helfen wir Ihnen bei der Auswahl der für Sie notwendigen Kennzeichnung! 
Egal ob telefonisch 07261 - 952 777 oder per E-Mail vertrieb@hein.eu