Parkplatzmarkierung wie vom Profi

Ein gepflegter Parkplatz ist mehr als eine Visitenkarte für den Unternehmer, er sorgt für optimale Flächenausnutzung, höhere Sicherheit und Orientierung. Die Neuanlage oder die Reorganisation von Firmenparkplätzen wirft jedoch verschiedene Fragen auf:

  • Wie legen Sie Ihren Parkplatz richtig an?
  • Wie groß muss/sollte der Stellplatz sein? Welche Vorgaben gibt es hierzu?  Womit können Sie Parkplatzmarkierungen vornehmen?

Wir unterstützen Sie dabei, mehr Ordnung auf Ihren Betriebsparkplatz zu bringen. Informieren Sie sich über Vorschriften und Markierungslösungen. Profitieren Sie zudem von Auswahl- und Anwendungshilfen für Bodenmarkierungsfarben und -geräte.

 Moderne Parkplätze: repräsentativ und sicher 

Tagtäglich pendeln Arbeitnehmer zu ihrem Arbeitgeber. Viele von ihnen nutzen dafür ihr eigenes Auto und parken, wenn möglich, auf dem Firmengelände. Aber auch Lieferanten, Kunden und Besucher werden hin und wieder zu Nutzern des Betriebsgeländes. Daher sind der fließende und ruhende Verkehr genau die zwei Verkehrsarten, die auf einem Betriebsgelände organisiert werden müssen.

Hinzu kommt, dass sich die Nutzergruppen eines Parkplatzes in ihrem Mobilitätsverhalten unterscheiden. Mitunter ergeben sich daraus typische Problemfelder für die Parkordnung und den Verkehr:

  • Beschäftigte kommen und gehen in der Regel zu feststehenden Zeiten und wollen möglichst nah am Arbeitsort parken.
  • Besucher sowie Kunden sind auf eine gute Einweisung angewiesen. Sie wollen leicht einen freien Parkplatz finden.
  • Lieferanten erzeugen viel Suchverkehr, benötigen eindeutige Wegweiser und unter Umständen viel Raum zum Abstellen, Wenden, Be- und Entladen.
  • Mobilitätseingeschränkte Personen sind auf einen entsprechenden Parkplatz in Eingangsnähe angewiesen.

Entsprechend ist es Unternehmern angeraten, ausreichend und vor allem gut bemessene und sichere Parkplätze zur Verfügung zu stellen.

SICHERHEITSANFORDERUNGEN AN FIRMENPARKPLÄTZE

Wie auch andere Bereiche im Betrieb, muss der Parkplatz bestimmte Sicherheitsanforderungen erfüllen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, auf dem zur Verfügung stehenden Parkplatz für die Verkehrssicherheit zu sorgen und die durch Benutzung des Parkplatzes drohenden Gefahren auf ein Mindestmaß zu beschränken.

Die DIN-Norm 18040-1 legt zudem wesentliche Anforderungen an einen behindertengerechten Parkplatz fest. Darin finden Sie Vorgaben zur notwendigen Größe, Ausrichtung und Beschaffenheit eines solchen Parkplatzes.

Planen Sie generell so großzügig wie möglich bezogen auf folgende Aspekte:

  • die Größe von Stellflächen
  • die Rangierflächen
  • eine ausreichende Beschilderung zur sicheren Orientierung von Fußgängern
  • die Barrierefreiheit (bestenfalls 1%, min. jedoch 2 Stellplätze für Behinderte)

Ein Firmenparkplatz regelt zudem nicht nur die Parkordnung, er ist gleichzeitig auch das Aushängeschild des Unternehmens. Verkehrswege wie auch Parkplätze sollten daher entsprechend optisch abgegrenzt werden und für schnelle Orientierung sorgen. Hierbei helfen unter anderem Bodenmarkierungen.

 Wie erfolgt die Parkplatzplanung? 

Nach der Stellplatzverordnung kann der Unternehmer beim Bau eines Gebäudes zum Anlegen eines Parkplatzes auf dem Grundstück oder in der Nähe angehalten sein. Prüfen Sie daher, ob es für Ihre Stadt/Region eine Stellplatzverordnung gibt. Diese schreibt vor, wie viele Stellplätze für Kraftfahrzeuge und Fahrräder nachgewiesen werden müssen. Von Region zu Region unterscheidet sich mitunter die Zahl der vorgeschriebenen Stellplätze in Abhängigkeit zur Nutzung des Gebäudes und der Zahl der Nutzer. Im besten Fall ist Ihnen die vorgeschriebene Parkplatzzahl bereits bekannt.

Weitere Regelungen, die Sie beachten sollten, sind die Richtlinien für die Anlagen ruhenden Verkehrs (RAR) und die Empfehlungen für Anlagen des ruhenden Verkehrs (EAR).

PKW-ABMESSUNGEN BEDENKEN

1974 hatte ein VW Golf noch eine Breite von 1,61 Metern. Damit hätte der Fahrzeughalter dieses PKW auf einem Norm-Parkplatz durchaus problemlos parken können. Bei der siebten Generation des deutschen Traditionswagens sieht es schon anders aus: auf ganze 1,79 Meter Breite ist das aktuelle Modell gewachsen. Die aktuelle E-Klasse von Mercedes bringt es auf 1,85 Meter. Getoppt werden diese Ausmaße nur noch von SUVs und Familien-Vans.

Die Einrichtung von Stellplätzen für Behinderte ist in der Regel nicht verpflichtend. Dennoch ist es ratsam diese Stellplätze einzuplanen. Dabei müssen bestimmte Anforderungen erfüllt werden.

 

Lage: Behindertenparkplätze errichten Sie so nah wie möglich an der entsprechenden Zieleinrichtung, bei Gebäuden möglichst nah am Haupteingang.

Zugang: Der Stellplatz sollte barrierefrei – ohne Stufen und Hindernisse – erreichbar sein. Die Bewegungsfläche vor der Längsseite eines Kfz muss mindestens 150 cm tief sein.

 

 

Beschilderung: Behindertenstellplätze sind mit dem entsprechenden Parkplatzschild mit beschränkendem Zusatzsymbol (nur für Behinderte) zu kennzeichnen. Sinnvoll ist zudem eine ergänzende Bodenmarkierung.

 Planungshilfe: Parkplatzbreiten als Richtwerte 

Bei der Parkplatzplanung gilt es den goldenen Mittelweg zwischen Menge und Komfort zu finden. Der PKW dient als Bemessungsgrundlage für Ihre Parkplätze. Außerdem ein wichtiger Punkt: Der Platzbedarf beim Ein- und Aussteigen. Ein gewisser Seitenabstand zu angrenzenden Parkflächen sollte angedacht sein. Folgende Richtwerte dienen der Orientierung:

Sachlage

Mindestbreite

Mindestlänge in Metern

  • Wird überwiegend von Klein- und Mittelklassewagen genutzt
  • seltene Fahrzeugwechsel (Dauerparker)

2,30 Meter

  • 4,00 sofern 0,70 Überhang möglich
  • 4,70 sofern kein Überhang möglich

Normaler Standardparkplatz

2,50 Meter

  • 4,30 sofern 0,70 Überhang möglich
  • 5,00 sofern kein Überhang möglich

Einseitig begrenzte Parkfläche (Mauer, Hecke etc.)

2,85 Meter

  • 4,30 sofern 0,70 Überhang möglich
  • 5,00 sofern kein Überhang möglich

Beidseitig begrenzte Parkfläche

2,90 Meter

  • 4,30 sofern 0,70 Überhang möglich
  • 5,00 sofern kein Überhang möglich

Behindertenparkplatz

3,50 Meter

  • 4,30 sofern 0,70 Überhang möglich
  • 5,00 sofern kein Überhang möglich



 Weitere Anforderungen an Behindertenparkplätze 

 Markierungsfarbe zeigt wo es lang geht 

Um Ihren Parkplatz sicher und nachhaltig gestalten zu können, benötigen Sie die passende Bodenmarkierung für Asphalt und Straßenbelag. Damit nicht willkürlich geparkt wird, ist eine Kennzeichnung der Parkplätze empfehlenswert. Die Regel für Arbeitsstätten ASR A1.3 besagt, dass Fahrwege deutlich erkennbar, auf dem Boden und durchgehend begrenzt werden müssen. Dies wird zum Beispiel mit einem mindestens 5 cm breiten Streifen und einer gut sichtbaren Markierfarbe erreicht.

Das Problem: Die Farben sind den Elementen ausgesetzt. Hitze und Kälte wirken auf sie ein. Auch der mechanische Abrieb durch die Fahrzeuge ist eine Herausforderung. Achten Sie bei der Auswahl von Bodenmarkierungsfarbe auf folgende Punkte für eine längere „Lebensdauer“:

EMPFEHLUNG: VORHERIGES TESTEN DER FARBE UND VERSIEGELUNG

Viele Hersteller von Markierungsfarbe empfehlen ein vorheriges Testen. Je nach Witterung und Beschaffenheit des Untergrundes können Abriebfestigkeit, der Farbton und die Trocknungszeit variieren. Insbesondere bei versiegelten oder imprägnierten Böden kann es zu Unterschieden im Hinblick auf die Verträglichkeit, Trocknungszeit und Haftung der Farbe kommen. Hier empfiehlt sich ein Abschleifen der Oberfläche oder der Einsatz einer Grundierung vor dem ersten Farbauftrag. Am Ende des Markiervorgangs ist das Auftragen eines Schutzlackes zur Versiegelung ebenfalls ratsam.

 Richtige Zeichen setzen mit Schablonen-Motiven 

Zum Professionellen Beschriften von Parkplätzen kommen häufig Schablonen zum Einsatz. Diese sind meist aus stabilem Kunststoff, verstärktem Spezialkarton oder Zinkblech gefertigt. Die Schablonen sind für alle Markierungen mit Farben geeignet, sind formbeständig und mehrfach verwendbar. Mit ihrer Hilfe gelingt die saubere und exakte Ausführung von Markierungen.

 Ihre Auswahlhilfe für ein Bodenmarkierungsgerät 

Ein sauberer und fehlerfreier Farbauftrag von Bodenmarkierungen gelingt unter Zuhilfenahme eines Bodenmarkierungsgeräts. Die Kennzeichnung von Bodenbelägen in Wandnähe, Parkplatzflächen im Parkhaus oder die Industriemarkierung in Werk- und Lagerhallen werden durch diese Geräte vereinfacht. Eine Unterscheidung nach Gerätetypen zeigt, dass die Auswahl je nach Einsatzzweck erfolgen sollte.

Welche Aspekte sind Ihnen wichtig? Beachten Sie folgende Kriterien für Ihre Entscheidungsfindung und machen Sie sich gegebenenfalls eigene Notizen.

 Step-by-Step: 6 Schritte für perfekte Linien 

ANWENDUNGSTIPP

Um scharfe Anfangs- bzw. Endkanten zu erhalten, starten bzw. enden Sie mit dem Markier- vorgang auf einem Karton. Dieser kann anschließend entfernt werden und Sie haben einen randscharfen Abschluss.

ANWENDUNGSTIPP

Für das Markieren mit Schablonen empfiehlt sich der Einsatz einer Kartuschenpistole bzw. eines Hand-Markierers oder eines Markierungsstockes. Diese Hilfsmittel ermöglichen einen groß- flächigen Farbauftrag. Um ungewolltem Sprühnebel auf benachbarten Flächen vorzubeugen, decken Sie die Schablone rundherum mit Karton ab.

Verschaffen Sie sich mit der folgenden Liste einen Überblick über gängige Schablonen-Motive.

 Ideale Ergänzung: Parkplatz- und Verkehrsschilder 

Besonders größere Firmengelände oder Parkplätze können schnell unübersichtlich werden. Schilder helfen in diesen Fällen weiter, um den fließenden und ruhenden Verkehr zu regeln.

Mit Parkplatzschildern kennzeichnen Sie die verschiedenen Parkplatzarten auf Ihrem Geländezuverlässig. Sollen bestimmte Stellplätze für Personen mit Behinderung freigehalten werden, verwenden Sie ein aussagekräftiges Schild für den Behindertenparkplatz. Weiterhin verhindern Sie mit Parkplatz-Reservierungsschildern ein ungewolltes Nutzen durch Fahrer, die nicht zu Ihrer Firma oder Kundschaft gehören. Auch Park- und Halteverbotsschilder können zum Einsatz kommen.

Die Schilder können dabei entweder angeschraubt, in der Erde verankert oder an der Wand montiert werden. Damit garantierten alle Kennzeichnungen, dass die Parkordnung ausgewiesen ist, selbst wenn Bodenmarkierungen mit der Zeit abgenutzt erscheinen und nicht mehr gut erkennbar sind.

Einige Beispiele für Schilder auf dem Firmenparkplatz: